Hallo zusammen,
am 01.06. wurde ein Kleinunternehmen zwecks Tierkommunikation beim Gewerbeamt angemeldet. Die Kleinunternehmerregelung wird genutzt. Bereits im März und April diesen Jahres wurde aber die nötige Ausbildung gemacht um dieses Gewerbe überhaupt ausführen zu können. Können die Ausbildungskosten in der Steuererklärung dann gültig gemacht werden oder nicht weil die ja VOR Gewerbeanmeldung entstanden sind? Und wenn ja, wie werden sie gültig gemacht? Fahrtkosten extra und Ausbildungsgebühren unter „Fortbildung“? oder alles zusammen als Werbungskosten? Welche Kosten kann ein Kleinunternehmer generell gültig machen? z.b. auch Bücher etc. als Fachliteratur? oder ist das auch Werbungskosten? Ein Artikel im Internet sagte das Kleinunternehmer nur Werbungskosten (worunter so ziemlich alles zu fallen schien) und Sonderausgaben als Kosten in der Steuererklärung auflisten darf. Was ist dann mit Gebühren? zb. vom Finanzamt die Gewerbeanmeldung oder ganz normale Materialkosten?
Und welche Anlagen zur Steuererklärung müssen abgegeben werden? Der Umsatz liegt unter 17.500 Euro und der Kleinunternehmer führt das Unternehmen nur als Nebengewerbe. Hauptsächlich ist er tätig mit einer nichtselbstständigen Arbeit. Heißt das er muss die Anlagen G, S und N abgeben?
Der Kleinunternehmer hat eine Gewerbeanmeldung, beim Finanzamt aber 2 Kleinunternehmen angemeldet (zwecks thematischer Trennung), heißt das er muss 2 Steuererklärungen abgeben oder reicht auch eine gemeinsame, wo alle Kosten und Einnahmen gemeinsam aufgeführt werden?
Vielen Dank für die Hilfe!