Frage zur Kostenübernahme: Einarbeitung neuer Mitarbeiter in einer anderen Stadt, wer zahlt was?

Hallo,

ich brauche eure Hilfe, es geht um folgendes:

Ich habe mich im öffentlichen Dienst um eine Teilzeitstelle im Büro beworben. Man hat mich zum Vorstellungsgespräch geladen und mir erklärt, ich müsse zur Einarbeitung ca. 200 km weit weg in die Hauptstelle. Die Einarbeitung würde mehrere Monate dauern. Erst beim zweiten Gespräch erklärte man mir, dass ich mir selbst eine Unterkunft suchen müsse bzw. ja auch täglich pendeln könne, Bahnticket wird bezahlt aber es wird keine Unterkunft zur Verfügung gestellt, wovon ich bisher ausging. Für die Kosten müsse ich selbst aufkommen aber ich könne ja gesetzliche Zuschüsse in welcher Form auch immer beantragen… 

Ist das normal, dass man seine Angestellten auf eigene Kosten in eine andere Stadt schickt? Ich soll mir von meinem niedrigen Teilzeitgehalt nun die Unterkunft selbst zahlen, oder täglich ca. 5 Stunden mit dem Zug herumpendeln?? Ich habe da auch Probezeit, ich investiere selbst in meine Einarbeitung und am Ende bestehe ich die Probezeit nicht? Ich finde das alles sehr merkwürdig! Ich habe die Stelle jetzt bekommen, ich bitte um Hilfe, was ich mit denen aushandeln sollte bzw. ob ich mich auf sowas überhaupt einlassen sollte!

Vielen Dank,

Anna

Servus,

Unterkunft plus Wochenendpendeln kostet vermutlich nur unwesentlich mehr als die Monatskarte. Für die ersten drei Monate können Kosten der Unterkunft genauso steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden wie die Fahrtkosten.

Du kannst die ganze Chose relativ leicht mit Zahlen füllen:

Preis der Monatskarte?

Preis der Unterkunft plus Wochenendheimfahrten?

Differenz?

Krieg mal raus, wie viel da überhaupt noch an Dir hängenbliebe, wenn Dir nicht der Preis der Monatskarte, sondern Preis der Unterkunft plus Wochenendheimfahrten bis zur Höhe des Preises der Monatskarte erstattet wird. Denke dabei auch daran, dass die Wochenendheimfahrten eventuell im Regionalverkehr möglich sind, während die täglichen Fahrten jedenfalls den Fernverkehrspreis kosten.

Wenn Du das hast, kannst Du das auch zur Diskussion vorlegen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo!
Ein Punkt, den Du bei den Überlegungen mit einbeziehen solltest: es handelt sich um eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung, die sich von der Steuer absetzen läßt inklusive der Mietkosten, für drei Monate Verpflegung sowie eine wöchentliche Heimfahrt oder ein Telefongespräch. Da kannst Du einen Gutteil der jetzigen Ausgaben wieder reinbekommen.

Servus,

bist Du sicher, dass bei einer Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst in nennenswertem Umfang ESt anfällt? Aus dieser Branche stammt meines Wissens der Löwenanteil der ALG-II-„Aufstocker“, eben wegen der Teilzeitwirtschaft.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Kommt drauf an wieviel Prozent die Stelle hat… erwähnt wollte ichs immerhin mal haben.

einen Gutteil wieder reinbekommen? vom Finanzamt???
Moin!

Ein Punkt, den Du bei den Überlegungen mit einbeziehen
solltest: es handelt sich um eine beruflich begründete
doppelte Haushaltsführung, die sich von der Steuer absetzen
läßt inklusive der Mietkosten, für drei Monate Verpflegung
sowie eine wöchentliche Heimfahrt oder ein Telefongespräch. Da
kannst Du einen Gutteil der jetzigen Ausgaben wieder
reinbekommen.

Das Finanzamt zahlt einem nix!

Man muss nur weniger Steuern zahlen.

Und dafür muss man erstmal genug verdient haben im Jahr, um steuerpflichtig zu werden.

Gruß, Fo

Warmer Regen von der Finanzkasse
Servus,

Das Finanzamt zahlt einem nix!

Doch. Nämlich dann, wenn Lohnsteuer einbehalten worden ist und die bei der Veranlagung angesetzten Werbungskosten zu N-Einkünften 1.000 € übersteigen, und wenn für die übersteigenden Werbungskosten kein Freibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale aufgenommen worden ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Nun, ich bekomme dieses Jahr immerhin 3000 € wieder raus…