Frage zur Kündigungsfrist Arbeitsverhältnis

Hallo,

Ihr kennt das vielleicht: man ist sich über einen Sachverhalt so sicher, dass man sich plötzlich ganz unsicher wird, ob das nicht vielleicht nur eine gefühlte Sicherheit ist. So geht mir das gerade.

Mein Kumpel Frank, etwa 1 J in Festanstellung beschäftigt, möchte so schnell wie möglich sein Unternehmen verlassen. Im Arbeitsvertrag gibt es keine besonderen Regeln, es gilt also §622 BGB. Wenn er zum Montag, den 15.05.23 kündigen will, muss der AG (spätestens) am Montag, den 17.04.23 die Kündigung erhalten. Richtig? Und Frank muss am 15.05.23 noch arbeiten und ist erst am 16.05. „frei“. Richtig?

Danke vorab für die Beruhigung meines Gewissens.
Pierre

Eventuell abweichend durch Tarifvertrag?
Ansonsten rechne ich genau wie du, Zugang am 17.04.23 für eine Kündigung zum 15.05.23.
Der 15.05.23 ist der letzte Arbeitstag. (Da hakt es bei mir auch immer - aber wenn man „zum Ende eines Monats“ im §622 liest, dann kann man sich leichter merken: Der letzte Tag des Monats ist der letzte Arbeitstag, also ist bei einer Künidgung zum X. der X. noch Arbeitstag.

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Danke für den Hinweis. Frank lacht nur. Nee, sowas gibt es dort nicht.