Hallo,
Ihr kennt das vielleicht: man ist sich über einen Sachverhalt so sicher, dass man sich plötzlich ganz unsicher wird, ob das nicht vielleicht nur eine gefühlte Sicherheit ist. So geht mir das gerade.
Mein Kumpel Frank, etwa 1 J in Festanstellung beschäftigt, möchte so schnell wie möglich sein Unternehmen verlassen. Im Arbeitsvertrag gibt es keine besonderen Regeln, es gilt also §622 BGB. Wenn er zum Montag, den 15.05.23 kündigen will, muss der AG (spätestens) am Montag, den 17.04.23 die Kündigung erhalten. Richtig? Und Frank muss am 15.05.23 noch arbeiten und ist erst am 16.05. „frei“. Richtig?
Danke vorab für die Beruhigung meines Gewissens.
Pierre