Frage zur Mütterrente

Hallo,
Ich bin geschieden und habe meine 2 Kinder ab dem 12/13 . Lebensjahr alleine erzogen.
Ich seh das ja nicht ganz ein,
dass meine Exfrau allein die „Mütterrente“ bekommt, da ich ja das halbe Kinder und Jugendleben meiner Kinder alleine bestritten habe.
Lt. gesetz geht es nur um die Jahre vom 2. -4 Lebensjahr… oder so.
Da waren wir ja zusammen zuständig.
Aber ich soll ganz leer ausgehen,
wo meine Ex sich doch später einfach aus dem Staub gemacht
und zur Baghwan_Sekte gegangen ist…
Und dafür bekommt sie mehr Rente als ich!!
Ist das gerecht?
Habe ich da Möglichkeiten,
die Hälfte zugesprochen zu bokommen?
Gibt es dazu ähnliche  Gerichtsurteile?

gruß
Hartmut aus Kempten

Hallo,

da sind keine Klagen anhängig, die für die nächsten Monate für die „Vaterrente“ erfolgreich sein könnten; vermutlich muß bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt werden, und da dürfte ein Urteil erst in Jahren zu erwarten sein.

lG

Hallo,

die Mütterente ist nur der Name. Das kann auch Väter betreffen, je nachdem, wer die wer die Kindererziehungszeiten in seinem Rentenversicherungskonto hat.

Gruß
LampEh

Also abwarten!
Vielen dank, das hilft mir schon weiter.
hartmut

Also abwarten!
Vielen dank, das hilft mir schon weiter.

Hallo,
Nicht abwarten sondern abhaken!

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dieser Frage nicht beschäftigen, warum auch.

Die Kindererziehungszeit umfasst die ersten 12 Kalendermonate, jetzt 24 Kalendermonate, bei Geburten ab 1.1.1992 36 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat.
Für Kinder die ab dem 12 Lebensjahr erzogen worden sind gab es nichts und gibt es auch künftig nichts. Dies gilt für Mütter und für Väter gleichermaßen.

Gruß von TrixiMaus