Frage zur Provision vom Finanzmakler

Hallo,

für die Finanzierung des Hauskaufs haben wir einen Finanzmakler beauftragt. Der hat jetzt von uns die Hälfte der Provision verlangt obwohl im Vertrag folgendes steht: „Die Provision ist bei Abschluss des vom Vermittler arrangierten Finanzierungsvertrages mit
einem Finanzinstitut fällig und auf folgendes Konto zu“ Das bedeutet doch, dass er noch gar keinen Anspruch hat,oder?

Laut diesen Abschnitts :„Nimmt der Kunde die vermittelte Finanzierung nicht in Anspruch (z.B. weil er vom
Darlehensvertrag zurücktritt oder diesen widerruft) so bleibt der Provisionsanspruch des
Vermittlers erhalten.“ Könnten wir doch alles noch abblasen ohne das er Geld bekäme, sehe ich das richtig?? Bisher haben wir einen Bausparvertrag übersandt bekommen und haben lediglich einen Antrag auf die Finanzierung unterzeichnet.

Danke für die Antworten

Sorry Tulpe, Finanzmakler sind leider nicht meine Baustelle.

Aber misstrauisch und übervorsichtig wäre ich hier auch. Und überhaupt, zahlt nicht das kreditgebende Institut die Provision und wenn überhaupt, warum im Voraus???

Da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,

ich kenne mich leider bei dem Thema nicht aus. Es erscheint jedoch falsch, dass ein Teil der Provision verlangt wird, obwohl die Finanzierung nicht feststeht. Der Finanzmakler sollte erst, nachdem Sie ihr Geld erhalten haben, Anspruch auf Auszahlung der Provision haben.

Was mir jedoch aufgefallen ist beim Satz: „Nimmt der Kunde die vermittelte Finanzierung nicht in Anspruch (z.B. weil er vom
Darlehensvertrag zurücktritt oder diesen widerruft) so bleibt der Provisionsanspruch des
Vermittlers erhalten.“ … das heisst, dass der Makler in jedem Fall Anspruch auf Provision hat, selbst wenn Sie die Finanzierung inerhalb Vertragsfrist kuendigen. Das erscheint mir sehr unfair und ich glaube nicht, dass das rechtens ist!

Viel Glueck!