Frage zur Schulpflicht

Hallo ich hatte eine frage zum bildungssystem in deutschland: wenn ich in russland geboren worden bin, nahezu mein ganzes leben in niedersachsen verbracht habe und ich dann nach hamburg ziehe gelten dann die regeln bezüglich schulpflicht und berufsschulpflicht hamburgs z.b. auch wenn ich die schulpflicht in niedersachsen beendet habe (wenn die z.b. kürzer ist) ?

Keine Angst, die allgemeine Schulpflicht ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt und endet mit Vollendung des 18 Lebensjahres ( =18. Geburtstag).
Unabhängig davon sind ggf. vertragliche Regeln z.B. im Ausbildungsvertrag, welche zum regelmässigen Besuch z.B. einer Berufsschule verpflichten - egal wie alt der Azubi ist.

PS.: Aufgrund der deutlich verbesserungsfähigen Rechtschreibung kann ich weiteren Schulbesuch nur dringend empfehlen.

Ich fürchte, was in 10 Jahren diesbezüglich nicht gelernt wurde, wird auch in weiteren Jahren nicht verbessert.