Frage zur Schulpolitik

Ich gehe in Schleswig Holstein zur Schule und habe einmal eine Frage zu der Zeugnisnotenvergabe: Wie kommt eine Note zusammen? Um einmal meinen Notenstand zu erklären: Ich bin schriftlich nicht der beste und schreibe immer so 3en und 4en. Damit ich das ausgleichen kann, haue ich immer mündlich zu jeder Frage eine Antwort raus, die dann zu 90% richtig sind. Ist das nun legal das meine Lehrerin mir eine 4 in der endnote gibt? Sie meinte auch am Anfang das mündlich insgesamt 60% zählt…

Ich war in einer 9. Klasse, auf einer Realschule.
Das Fach um das es sich dreht ist Deutsch.

Was kann man da nun machen?

Ich hoffe sie können mir helfen!

Mit freundlichen Grüßen.

hei, ja das entscheidet der Lehrer. Am besten stellst du einen Antrag an die SMV oder lässt dich mal vom Vertrauenslehrer beraten.
viel Glück!
gd

Ich gehe in Schleswig Holstein zur Schule und habe einmal eine
Frage zu der Zeugnisnotenvergabe: Wie kommt eine Note
zusammen?

Aus allen schriftlichen Arbeiten wird eine schriftliche Gesamtnote gebildet und aus den mündlichen Unterrichtsbeiträgen + mündlichen Abfragen (+ evtl. Referaten, Präsentationen, Ergebnissen von Gruppenarbeiten etc.) eine mündliche Gesamtnote. (Der Lehrer ist allerdings nicht verpflichtet, jeden mündlichen Unterrichtsbeitrag zu bewerten.)

Ist das nun legal das meine Lehrerin mir eine 4 in der endnote
gibt?

Das Schulgesetz schreibt den Lehrern nicht vor, nach welchen Kriterien die einzelnen mündlichen Beiträge zu gewichten und zu werten sind, und auch nicht das prozentuale Verhältnis von schriftlicher zu mündlicher Gesamtnote - das entscheiden die Lehrkräfte nach fachlichem und pädagogischem Ermessen in eigener Verantwortung.

Was kann man da nun machen?

Du kannst die Lehrerin bitten, Dir vorzurechnen, wie sie zu der Zeugnisnote gelangt ist, also aus welchen Einzelnoten sich a) die schriftliche und b) die mündliche Gesamtnote zusammensetzt und in welchem prozentualen Verhältnis diese beiden Gesamtnoten gewichtet wurden.

Falls da eine Unregelmäßigkeit festzustellen ist, z. B. ein Rechenfehler, sollte sich das - evtl. mit Unterstützung des Verbindungslehrers - klären lassen.

Eine Vorschrift, wie zu gewichten ist, besteht, wie gesagt, nicht.

Gruß
Kreszentia

Hallo!

Genaue Regelungen für Schleswig-Holstein kenne ich nicht, aber ich denke, das, was ich dir jetzt schreibe, gilt für alle Bundesländer:

Zunächst muss die Lehrerin dir die Note begründen. Außerdem muss sie sich an das halten, was sie am Anfang gesagt hat.

Ich würde an deiner Stelle zunächst deinen exakten schriftlichen Schnitt ausrechen. ÜBerlege dann, ob es noch weitere Noten gibt, die du vielleicht vergessen hast einzurechnen (Referate, Hausaufgaben, Gedichtvortrag…) Wenn du dann den Schnitt hast, würde ich deine Lehrerin höflich fragen, wie sie zu ihrem abweichendne Schnitt kommt. Sie ist verpflichtet, dir das Zustandekommen sowohl der Gesamtnote als auch der mündlichen Note mitzuteilen. Ich würde eventuell als Vorbereitung auf das Gespräch noch mal überlegen, welche mündlichen Beiträge du in den vergangenen Wochen gebracht hast. Oft vergessen Lehrer das nämlich im Eifer des Getümmels. Wenn dies keine Einigung bringt und du die Notengebung der LEhrerin immer noch nicht nachvollziehen kannst, können du und deine Eltern den Klassenlehrer, den Vertrauenslehrer oder die Schulleitung einschalten.

Nach meiner Erfahrung reicht es zur Klärung aber völlig, wenn man in ruhigem Ton ohne aufeinander loszugehen seine Argumente austauscht.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Hallo.

Ich bin leider aus Bayern. Bei uns wäre das möglich, wie von der Lehrerin beschrieben - aber: die sog. „Gewichtung“ jeder Note muss dem Schüler vorher und/oder nachher bekannt gegeben werden. Eltern dürfen jederzeit nachfragen.

mfg

Hallo Delin,

gut, dass du dir über deine Noten Gedanken machst, allerdings meiner Meinung nach viel zu spät. Jetzt kann man da aus meiner Sicht gar nichts mehr machen, außer daraus für die Zukunft zu lernen. Jeder Lehrer muss dir Auskunft geben über das Zustandekommen einer Note. Wenn man das rechtzeitig macht, kann man sich um einen Ausgleich von „schlechteren“ schriftlichen Noten durch engagierte mündliche Arbeit, (freiwillige) zusätzliche Arbeiten und … bemühen. Das musst du aber rechtzeitig mit den Lehrern besprechen, damit das klappt. Jede Lehrkraft honoriert zusätzliches Engagement sicher gerne. Aber, wie gesagt, das ist nun viel zu spät.
Im nächsten Schuljahr gehst du die Sache rechtzeitig an, gell?

Viel Erfolg

T.S.

Hallo,
also dazu weiß ich auch nichts offizielles, ich weiß nur, dass es in der Oberstufe auf dem Gymnasium (in NRW) eine Regelung gibt, die besagt, dass die Lehrer jedes Quartal, also alle 3 Monate die Noten, sowohl mündlich, als auch schriftlich mitteilen müssen. Deine mündliche Note müsste ja auch eine 4 sein, damit das eine 4 mit den Klausuren wird. Hat sie euch die mündlichen Noten denn vorher schon einmal gesagt? Ich würde mit der Lehrerin sprechen und ggf. zur Schulleitung. Rede auf jeden Fall mit deinen Eltern und lass sie dich begleiten.

Viel Erfolg!

Hallo

Die Antworten sind also zu 90% richtig, wie sie sagen. Wie kommen sie auf diese Idee? Hat die Lehrerin Ihnen diese Quote mitgeteilt oder haben sie das mit der profunden Kenntnis eines 9.-Klässlers selbst eingeschätzt? Haben Sie vielleicht aufmunternd-lobend-bejahende Kommentare der Lehrerin falsch gedeutet?

Viel Erfolg und Gruss

Hallo Delin,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, da die Notengebung in den Händen der jeweiligen Lehrer liegt. Feststehende Noten gibt es nicht, besonders nicht in Deutsch, da dort viel Interpretationssache ist.
Leider - sorry !!!
Gruß Nofretete2008

Von deinem Standpunkt aus sehr wenig. Die Lehrerin erstellt aus den Teilnoten, die sie sich notiert eine Gesamtnote für das mündliche. Die wiederum wird mit der schriftlichen Note verrechnet.

Soweit so gut…

Allerdings bleibt es der Lehrerin frei, die Gewichtung der Noten zu ändern und so genannte „pädagogische Entscheidungen“ zu fällen. Wenn sie also bei dir meint etwas erreichen (bessere Leistung z.B.) zu können, dann kann sie sie Note auch rauf oder runter setzen.

Wenn sie sich allerdings am Anfang festgelegt hat, dann kannst du sie auf jeden Fall daraufhin ansprechen. Sie wird dir die Note dann erläutern.

Ich habe auch schon Schüler erlebt, die sich Referatsnoten und andere mündliche Leistungen schriftlich bestätigen lassen. Das kann man aber erst im nächsten Jahr machen.

Wenn diese Note aber für dich nicht erklärbar ist und die Lehrerin auch die Note nicht erläutern will, dann gibt es die Möglichkeit für deine Eltern dort einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Der wird an die Schulleitung geschickt. Daraufhin folgt ein klärendes Gespräch samt Schulleitung.

Wenn das nichts bringt, dann kann man auf dem Rechtsweg weitergehen, also vor Gericht klagen…

Mein Rat: Mit all den Mitteln macht man sich keine Freunde und man hat wenig in der Hand. Notiere dir im nächsten Schuljahr all deine Beteiligungen, alle Teilnoten und mecker erst bei der Halbjahresnote. Das wird dein Bewerbungszeugnis, das ist wichtig, da kann man meckern.
Jetzt würde ich nach den Ferien mal freundlich nachfragen und darauf hinweisen, dass du das Zustandekommen der Note nicht verstehst, deine Lehrerin möge es dir erklären. Wenn du im nächsten Halbjahr alle Teilnoten hast und dann wieder soetwas bei heraus kommt, dann kann man den Weg über die Schulleitung gehen. Wichtig ist aber so viel wie möglich zu dokumentieren. Also schreibe auf, wenn du gefehlt hast, wenn du HA abgegeben hast, wenn du besondere Leistungen erbracht hast. Vergiss dabei aber auch nicht negative Leistungen wie vergessene HA oder flasche Antworten zu notieren, die du gegeben hast, weil das Gespräch mit dem Nachbarn dir wichtiger war als das Zuhören.

Hallo
die Zeugnisnote setzt sich aus allen Einzelnoten zusammen, d.h. auch aus dem ersten Halbjahr. Die Klassenarbeiten zählen doppelt, die LKs einfach und die müdlichen Noten gehen zum einen in die Mitarbeitsnote ein zum anderen aber auch in die Bewertung dr Fachnote. Nun muss Dir Deine Lehrerin alle Noten offenlegen, d.h. welche mündlichen Leistungen wurden bewertet und wie. Meistens ist es so, dass nur einzelne mündliche Leistungen bewertet werden und nicht jede Antwort. Die mündliche Leistung und die Mitarbeit können nie 60% der Note ausmachen, hier hilft auch ein Blick in die Schulverordnung des Bundeslandes.

hallo,
leider kann ich dir keine exakte auskunft geben. soweit ich weiß, liegt vieles im ermessen des lehrers.
lg
maria

Hey,
da bist du wohl machtlos. ich kenne keinen lehrer, der wirklich objektiv bewertet, so läuft das nun mal.
vereinbare doch einen termin mit deinem lehrer, zu welchem deine eltern dich begleiten. dann könnt ihr die situation noch ein mal in ruhe besprechen und dein lehrer merkt, dass dir der rücken gestärkt wird.
eine böse guckende mutter wirkt oft wunder :wink:.
viel glück und
LG.

Hallo Delin,
leider bin ich kein Experte für Schulnotenvergabe in Schleswig-Holstein, aber zwischenmenschlich kann es bei Ihnen auch nicht anders sein als hier: Ich habe das bei meinem Sohn erlebt, wir sind also als erstes zur Lehrerin gegangen, haben gefragt "ob sie Zeit für eine Audienz hätte " (dieser Spruch lockert bisschen auf!!) und haben dann unsere Frage höflich , korrekt und ohne eine Spur von Vorurteil vorgetragen. Darauf bekommt man sicher eine korrekte Antwort.
Sollte die Antwort nicht befriedigen, würde ich es mir noch mal erklären lassen und dann nach Möglichkeiten fragen, ob Einwände dagegen bestehen, diese Frage schriftlich bei der Schule einzureichen (diese Frage ist nur pro Forma gestellt), denn diese Möglichkeit bleibt Ihnen sowieso jederzeit- aber ich würde die Lehrerin nicht brüskieren, weil Sie im nächsten Schuljahr sicher wieder mit ihr arbeiten müssen. Es geht also insgesamt nur darum, dass Sie mit ihr sprechen und das Problem auf den Tisch kommt.
Beim negativen Ende würde ich ohne Groll auseinandergehen und wenn die Antwort so unbefriedigend war, schlagen Sie bitte bei Wikipedia über den möglichen Rechtsweg nach. Das sollten Sie aber nur angehen, wenn Sie absolut davon überzeugt sind, dass Sie wirklich unberechtigt behandelt wurden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei und auch weiterhin in der Schule bzw.Lehre.
Ihr Klaus1951

Es ist immer schwer zu entscheiden für einen Schüler, wie gut eine mündliche Antwort wirklich ist. Wenn eine 4 als Endnote herauskommt, dann waren sie wohl nicht perfekt - oder der Lehrer berücksichtigt das Schriftliche doch mehr als das Mündliche. Die Regeln sind da in der Realschule sehr unscharf.
Wenn die Antworten aber wiklich gut waren, dann ist die Note nicht gerechtfertigt.
Vielleicht hilft es, wenn Du während des Schuljahres öfters mal den Lehrer nach der mündlichen Note fragst. Dann kannst Du auch mit ihm darüber diskutieren, wenn Du nicht einverstanden bist.