Servus!
Ich bin neu hier und hab da 'ne Frage:
Person A will zum 1. Januar 2013 eine UG (haftungsbeschränkt) als Online-Shop gründen. Verkauft werden sollen Spielwaren (von 0 bis 99 Jahren) sowie Artikel für Halloween und Fasching.
Gleichzeitig möchte A aber an Silvester Artikel wie Raketen, Böller, Knallerbsen, Bleigießen (Klasse 1 und Klasse 2) in einem leerstehenden Laden im gleichen Ort verkaufen.
Da sich A dann natürlich auch beim Gewerbeamt anmelden muss, ergibtnsich für ihn folgende Schwierigkeit:
Als Geschäftsadresse gibt er in der Gewerbeanmeldung seine Heimatadresse an, da er das Büro zuhause einrichtet.
Wenn er aber nun an diesen drei Tagen im Jahr diesen leerstehenden Laden mietet um Silvesterartikel zu verkaufen, muss er doch auch eine neue Gewerbeanmeldung durchziehen?! Oder ist es möglich, auch ohne weiteres Procedere diesen Laden zu eröffnen?
In der Gewerbeanmedlung gibt er an: Handel mit Spielwaren, Faschings-, Halloween- und Silvesterartikeln.
Dass A den Verkauf der „Kracher“ beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt sowie der Gemeinde anmelden muss, weiß er.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.