Frage zur Versicherungsvermittler

Hey Leute,

ich habe heute ein Job bei einer Versicherung angefangen und habe mal eine Frage zur einer Theorie (bin erst nächste Woche da, aber will die Antwort unbedigt jetzt wissen).

Es gibt ja die Versicherungsvermittler. Die müssen eine selbstschuldnerische Bürgschaft bei unserer Versicherung XY unterschreiben, damit er die Versicherungsprodukte von XY vertreiben darf (hat meine Vorgesetze gesagt). Aber warum gibts denn diese Bürgschaft?

Heißt dass, wenn z.B. der VV (=Versicherungsvermittler) ein Produkt an Herrn Anton verkauft. Dann verdient er ja, indem er Provision bekommt von der z.B. Anteil von der Versicherungsprämie. Aus irgendein Grund (z.B. vorzeitige Kündigung) zahlt Herr Anton nicht mehr. Dann will die Versicherung XY ja noch das restliche Geld haben. Muss dann jetzt der VV diese Schulden an die Versicherung XY zahlen?

Korriegiert mich wenn ich falsch liege.

Danke schonmal.

LG

Hallo mathestudent111,

für die Zahlung der Prämien ist kein Versicherungsvermittler verantwortlich. Warum man bei der Versicherung XY eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben muss kan ich nicht sagen. Der Vermittler haftet lediglich für Falschberatung, wofür er aber auch eine Vermögensschadenhaftpflicht besitzt und keine Bürgschaft.

Für verdiente Provisionen, die bei vorzeitiger Kündigung zurückgezahlt werden müssen, gibt es ein Stornoreservekonto, dafür braucht man auch keine Bürgschaft.

Bist du dir sicher, dass die Vermittler wirklich eine Bürgschaft unterschreiben, um Versicherungsprodukte verkaufen zu dürfen? Ich kanns mir nicht vorstellen und würde es selbst nie tun.

Gruß

Chrissi

Hallo,
Korrektur!
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist da um die Provisionen die Du noch nicht verdient hast (weil eben der VN den Vertrag innerhalb der Stornofrist kündigt) abzusichern.
Du bekommst nach der Policierung des Vertrages eine Provision von Deinem Arbeitgeber.
Für diese Provision haftest Du.
Wird der Vertrag innerhalb der Stornohaftungszeit aufgelöst musst Du die Provision zurückzahlen. In der Regel zeitanteilig, das regelt jedoch Dein Vertrag mit Deinem Arbeitgeber genau.
Und da Du das Geld in der Regel ja bereits ausgegeben hast (denn von irgendwas musst auch Du leben) greift diese selbstschuldnerische Bürgschaft.
Ist die Frage zur Zufriedenheit geklärt?
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Heiko

Erlaubnis gem. § 34c GewO - Stadt Fürstenfeldbruck
Registrierung gem. § 34f Abs. 1 GewO, Register-Nr.: D-F-155-RETZ-75
Registrierung gem. § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr.: D-7L4N-LRJ05-72

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Hey Mathestudent111,
du haftest nie für etwas, was jemand anderes tut. Frag mal deine Jura-Kommilitonen… :smile: Doch Scherz beiseite.

Wie du richtig erkannt hast, wird deine zukünftige Tätigkeit durch Provisionen vergütet. Häufig wird die Provision zu 100% ausgezahlt, auch wenn sie noch nicht zu 100% verdient ist. Einfaches Beispiel: du vermittelst eine Rentenversicherung. Von den Beiträgen, die der Kunde in den ersten fünf Jahren zahlt, entnimmt der Versicherer die Provision, die u.a. dir zukommt. Diese zahlt der Versicherer üblicherweise aber sofort mit Vertragsbeginn an den Vertrieb aus.

Kündigt der Kunde den Vertrag nach 2,5 Jahren, so ist auch nur die Hälfte der Provision verdient. Die andere Hälfte muss von dir wieder an den Versicherer zurück gezahlt werden. Damit der Versicherer sicher ist, dass er dieses Geld von dir auch bekommt, fordert er eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

Den Zeitraum, in dem der Versicherer, Teile der Provision zurückfordern kann, nennt man Stornohaftungszeit. Diese kann je nach produkt unterschiedlich lang sein. Längere Haftungszeiträume als fünf Jahre sind mir nicht bekannt.

Gruezi miteinand!

Der VV muss das nicht bezahlten, aber er haftet
mit seiner Provision. Dies muss er dann ganz oder teilweise an die Versicherung zurückzahlen.
(Stornohaftung.) Hierzu werden Stornokonten angesammelt . Das bedeutet, von jeder Provision kommt ein Teil auf diesed Konto.
Beim Ausscheiden oder Zahlungsunfähigkeit es Vermittlers dient dieses Geld zum Ausgleich der nicht verdienten Provision.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Julius Jordan

Hallo Herr Mathestudent :smile:
Da mach Dir mal keine Sorgen, Du stehst nicht für die „Schulden“ des Kunden in der Verantwortung… sollte allerdings der Vertrag innerhalb von wenigen Monaten seitens des Kunden gekündigt werden bzw. wegen Nichtzahlung von der Versicherung wieder aufgehoben werden, musst Du einen Teil Deiner Provision die Du für den Vertrag bekommen hast zurück zahlen… die Regelungen über die Höhe und welcher Zeitraum hier zu Grunde gelegt wird, ist allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden, sollte sich jedoch in Deinem Vertrag nachlesen lassen :smile:
LG aus Do Tina

Hi, bei vordiskontiertem Geschäft ist das so üblich. Daher gibt es Storno- Haftungszeiten, für welche anteileige Rückzahlungsquoten vertraglich geregelt sind.
Alles Gute.

Moin,

schön wenn sich auch Neuankömmlinge gleich um wichtige Fragen kümmern. Gut, dann will ich mal aufklären, obwohl dies eher die Aufgabe deines Vorgesetzen wäre.

Ich bin selber seit 24 Jahren Versicherungsmakler, habe daher auch diverse Bürgschaften schon unterzeichnet.

Diese sind nur für die Lebens- und Rentenversicherungen, nicht für Hausrat, Haftpflicht oder Kfz Versicherungen.

Bei den Lebens- und Rentenverträgen erhält der Vermittler seine Provision bezogen auf die z.B. 20 Jahre Laufzeit bevorschusst ausbezahlt. Über die sog. Stornohaftungszeit von 5 Jahren ist die Provision erst verdient.

Kündigt der Kunde also nach einem Jahr, muss der Vermittler 4/5 der Provision zurückzahlen.

Häufig sind die Vermittler als GmbH organisiert. Da haftet dann die GmbH für die Rückzahlung. Wenn diese aber irgendwann nicht mehr zahlen kann, dann muss der Geschäftsführer aus privaten Mitteln diese Stornos bezahlen. Dafür unterzeichnet er die Bürgschaft. Er bürgt damit für die GmbH.

Bei Vermittlern die keine GmbH haben, sondern nur eine Einzelfirma gibt es auch keine Bürgschaft.

Hallo,
genau darum geht es. Du bekommst ja z.T. die Prov. als Abschlußprov. und nur zum kleinen Tel als Bestandsprov.
Warum die jetzt eine selbstschuldnerische Bürgschaft brauchen, kann ich zwar nicht nachvollziehen-könnte aber mit Untervermittlern zusammenhängen, die dann für denjenigen vermitteln und u.U. nicht haftbar gemacht werden können. Schau in Deinen Vertrag, wie lange Du nich für ein anderes Unternehmen arbeiten darfst und wieviel Du für diese Einschränkung bekommst - üblich sind 1-3 Jahresprovisionen.
Gruß Wolfgang

JA, genau.
Die Bürgschaft ist für Regress (Provisionen)

das ist richtig!
viele grüsse