Hallo,
schaut euch bitte diesen Kartenausschnitt an:
Man sieht einen ehemaligen Wendehammer (auf dem ein Sattelzug parkt), von rechts unten die Zufahrtstraße in das Gewerbegebiet, nach oben die vor Jahren weitergebaute Straße zu mehreren Firmen und links vom ehemaligen Wendehammer abgehend eine private Zufahrt zu einem Betrieb.
Die Grundstücksgrenzen sind eingezeichnet, das Flurstück 440 ist öffentlicher Grund.
Es gibt keine die Vorfahrt regelnde Beschilderung, auch keine Fahrbahnmarkierungen.
Man könnte deuten:
Die durchgehende Straße „Industriepark Edelburg“ hat einen Abzweig nach links (übermäßig breit und komisch geformt), der dann in die private Zufahrt mündet.
Dann ist das eine Kreuzung, es gilt „rechts vor links“.
Man könnte deuten:
Der ehemalige Wendehammer ist keine Straße, sondern nur ein Fortsetzung des Privatgeländes oder auch eine Art Parkplatz (hier parken regelmäßig LKW). Wenn dieses Stück Asphaltfläche keine Straße darstellt, gilt auch nicht rechts vor links, weil es keine Kreuzung ist.
Ich denke, man kann das Problem vereinfachen auf:
Ist es eine Kreuzung oder ist eine Grundstücksausfahrt?
Die Kollisionsgefahr besteht aber nicht an der eigentlichen Grundstücksausfahrt, sondern rund 15m weiter, schon auf der öffentlichen Straße.