Frage zur Wehrdienst

Hallo allerseits,

weiss jetzt nicht, ob es das richtige Board dafür ist.

habe heute mit einigen Freunden über den Einzug in den Bund diskutiert. Angenommen, man zieht das Studium richtig schnell durch und ist mit 24 fertig mit der Uni. Kann man theoretisch noch eingezogen werden, wenn man nach dem Abi nicht eingezogen wurde?

Man hört überall von einem Höchstalter, bei dem man noch eingezogen werden kann - weiss einer wo ich Näheres darüber finde?

dicken dank

amadeus

Hallo amadeus,

habe heute mit einigen Freunden über den Einzug in den Bund
diskutiert. Angenommen, man zieht das Studium richtig schnell
durch und ist mit 24 fertig mit der Uni. Kann man theoretisch
noch eingezogen werden, wenn man nach dem Abi nicht eingezogen
wurde?

grundsätzlich ist es möglich, für eine erste Berufsausbildung zurückgestellt zu werden. Die Personalbearbeitung des Bundeswehr betrachtet ein Studium als eine solche Berufsausbildung. Mit 24 Jahren kann man daher noch eingezogen werden.

Man hört überall von einem Höchstalter, bei dem man noch
eingezogen werden kann - weiss einer wo ich Näheres darüber
finde?

§5 Wehrpflichtgesetz
http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html

Grüsse
Tom

Hi hier nochmal in kürze das wichtigste:

Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):

in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert
bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten
Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern
bis zum 30. Lebensjahr, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war
bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (z. B. Ärzte).

MfG Kundti

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

grundsätzlich ist es möglich, für eine erste Berufsausbildung
zurückgestellt zu werden. Die Personalbearbeitung des
Bundeswehr betrachtet ein Studium als eine solche
Berufsausbildung. Mit 24 Jahren kann man daher noch eingezogen
werden.

Ein akademisches Studium ist (im Gegensatz zu einer Ausbildung) keine berücksichtigungsfähige Grundlage für eine Rückstellung vom Wehrdienst!
Berufsausbildungen oder der Besuch einer weiterführenden Schule sind nämlich - im Gegensatz zu einem Studium - in allen Bundesländern durch ein Berufsausbildungsgesetz oder Schulgesetz keine Sache der Freiwilligkeit sondern Pflicht. Meines Wissens bildet hier nur Niedersachsen eine Ausnahme, da hier pauschal eine Schulpflicht von 12 Jahren gilt in die dann auch eine etwaige Ausbildung fällt.

Gruß Andreas

Sorry, stimmt alles. Habt ja recht. Habe bei meinen Recherchen versehentlich was übersehen.

Grüsse
Tom