Frage zur Wiederholten Leistungsfestellung auf dem Beruflichen Gymnasium (BG)

Unser Mathe Lehrer ist Krank geworden und seit dem haben wir keine Leistungskontrollen mehr geschrieben (einige Wochen nach den Winterferien). Wir hatten sehr oft Ausfall. Später hatten wir einen Vertretungslehrer der 1 tag vor der LK krank geworden ist. Dann hatten wir wieder oft Ausfall und einen neuen Vertretungslehrer bei dem wir eine LK schreiben wollten, aber es kam nicht dazu, weil unser erster Vertretungslehrer wieder da war. und er meinte, dass wir keine LK´s mehr schreiben werden und die Jahres noten jetzt Feststehen.
Ich habe mich 2 mal auf die LK´s sehr gut vorbereitet. aber es hat sich leider nicht gelohnt.

ich stehe in Mathe auf 2 Punkte und meine frage ist, ob es möglich ist, keine Wiederholte Leistungsfeststellung machen zu müssen. Es ist ja irgendwie unfair, dass ich mich nicht verbessern konnte, und deswegen eine Wiederholte Leistungsfeststellung machen muss.

Hi,

das sind Fragen, mit denen du dich an die lehrer deiner Schule wenden musst - den aktuellen Mathelehrer, andere Mathelehrer, den Leiter der Fachschaft Mathematik, oder den Direktor. Wir können hier da gar nichts machen, nicht einmal raten.

die Franzi

Hi,

das ist eine ernsthafte Antwort und eine Tatsache. Ich kann Dir hier sonstwas schreiben, es wird nicht hilfreich sein. Ich kenne die Schulgesetzgebung in deinem Bundesland (welches auch immer das ist) nicht, ich weiß nicht, welche Noten von Dir tatsächlich vorhanden sind und wie die gewichtet werden, ich kenne Dich nicht und kann daher nicht einschätzen, ob Deine Selbsteinschätzung (fleißig, gut vorbereitet) richtig ist, ob man in Deinem Bundesland benotet werden kann, wenn man das als Schüler möchte (hier geht das nicht - es ist zumindest kein Recht, das ein Schüler einfordern kann). Ich weiß nicht, in welcher Jahrgangsstufe du bist odre welche Noten Du sonst hast, und damit weiß ich nicht, wie bedeutsam die 2 Punkte in Mathe sind - kannst du vorrücken oder nicht, wirst du zu einer Prüfung nicht zugelassen, oder verändet sich ein Zeugnisschnitt, mit dem Du Dich bewerben musst?
Noch konkreter bedeutet das, selbst wenn ich all das wüßte, wäre ih in der Lehrerkonferenz nicht stimmmberechtigt, und es ist auch egal, was ich hier schreibe, es hat keine Rechtskraft und kann deinem Klassleiter, Mathelehrer und Direktor mal am Hintern vorbeigehen.

die Franzi

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