Hallo, folgender Sachvarhalt:
ein Dienstleister hat eine Rechnung an ein gewerbliches Einzelunternehmen gestellt, die von diesem bar beglichen wurden, nachdem dieser ihn gebeten hat, die überwiesene Zahlung sofort zurückzuziehen (Vermutung:Kontopfändung). Fehler: es wurde auf Grund eines annähernd freundschaftlichen Verhältnisses keine Quittung für Barzahlungen erstellt.
Der Dienstleister hat daraufhin weitere Aufträge ausgeführt, die immer wieder vom Einzelunternehmer bar bezahlt wurden und auch in dessen monatlichen Umsatzsteuererklärung aufgezählt und versteuert sind.
Jetzt sagt der Dienstleister, er hat kein Geld bekommen. Gibt es eine Möglichkeit, hier dennoch eine Zahlung zu beweisen? Danke