Fragebogen: Aufgabe freiberufliche Tätigkeit

Hallo Zusammen,

ich bin als Freiberufler angemeldet und möchte diese Tätigkeit jetzt aufgeben, da ich für längere Zeit ins Ausland gehe (bzw. schon im Ausland bin). Habe jetzt länger im Internet geschaut und nichts dazu gefunden.

Ich habe deswegen vom Finanzamt einen Fragebogen geschickt bekommen und bin mir dabei nicht sicher, was ich genau angeben muss: Veräußerung, Liquidation, Aufgabe, etc.

Ich war nur ca. 4 Monate Selbstständig und habe keinerlei Dinge eingebracht da ich die Hardware in der Auftraggebenden Firma genutzt habe. Das gesamte eingenommene Geld was ich verdient habe, wird also zum Privatvermögen - wie gebe ich das in diesem Fragebogen an?

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe! :slight_smile:

Viele Grüße
tr3c00l

Nachtrag:

Da ich dieses Jahr auch unter dem Steuerfreibetrag bleiben werde, werde ich auch nur meine Einnahmen in der Steuererklärung angeben und das wars. Das sollte in Ordnung sein, oder?

Da machst du gar nichts. Irgendwann kommt vielleicht das Finanzamt von sich aus auf dich zu (Fragebogen), aber du musst nicht von dir aus aktiv werden.

Du setzt voraus, dass der Fiskus alles über Dich weiß, was Du auch weißt. Tut er aber nicht.

Deswegen ist es (für alle, einschließlich Dir selber) viel einfacher, wenn Du die wesentlichen Grundzüge des Sachverhalts formlos zusammen mit der Steuererklärung mitteilst:

Die selbständige Tätigkeit wurde zum 17. Juni 1956 aufgegeben.
Zu diesem Zeitpunkt bestanden weder Forderungen noch sonstige Aktiva, die dem Betrieb zuzuordnen waren.
Für die selbständige Tätigkeit wurden keine Wirtschaftsgüter verwendet, die zum Anlagevermögen gehörten.
Mithin gab es aus der aufgegebenen selbständigen Tätigkeit nichts, was veräußert oder entnommen hätte werden können.
Auf die Vorlage einer formgerechten Schlussbilanz bitte ich angesichts des beschriebenen Sachverhalts zu verzichten.

Köpenick, den 23. März 1957
Otto Kowalski

Dann wissen alle Bescheid und gehen glücklich und zufrieden nach Hause.

Schöne Grüße

MM

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Viele vielen Dank dafür! Ich werde denen das so mal zuschicken und hoffen, dass die dann nicht doch diesen Fragebogen einfordern. :slight_smile:

Das ist jetzt aber nur für die Aufgabe der Selbstständigkeit - Eine Steuererklärung muss ich dann trotzdem noch machen, richtig?

Ja, die bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Im letzten Jahr der selbständigen Tätigkeit muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden (wegen selbständiger Tätigkeit übrigens verpflichtend elektronisch, aber das ist nicht so schwer). Die Erleichterung, die es hier gibt, ist, dass bei Einnahmen von bis zu 17.500 € keine Anlage EÜR zusammengebastelt werden muss, sondern eine formlose Gewinnermittlung ausreicht.

Diese ist in diesem Fall ziemlich einfach. Es genügt, wenn man in Zeile 4 der Anlage S in das Textfeld reinschreibt: (Beispiel) „Gewinn als E-Ingenieur = Einnahmen“

Schöne Grüße

MM

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