Angenommen, ein Einzelunternehmer zieht ins Ausland und übt dort die gleiche Gewerbetätigkeit wie in BRD aus. Alle für das Gewerbe angeschafften Wirtschaftsgüter werden nicht veräußert, sondern im Ausland weiterverwendet.
Heißt es dann, dass der Betrieb „verlegt“ oder „aufgegeben und am neuen Wohnsitz eröffnet“ wurde?
Ist für die verlegten Wirtschaftsgüter Umsatzsteuer zu zahlen?
Im Formular wird auch gefragt, welche Einkünfte man „nach Wegfall der o.a. Einkünfte voraussichtlich beziehen wird“.
Hat das Einfluß auf die Steuern oder ist es nur eine Frage für die Statistik?