Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für einen gemeinnützigen Verein

Hallo, für einen neu eingetragenen Verein (Gemeinnützigkeit wird angestrebt) soll der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. (Link)

Dazu einige Fragen:
- 14 Art der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit Ist für einen gemeinnützigen Verein nicht nötig, oder?
- 27 Identifikationsnummer Wird hier eine Steuernummer des Vorsitzenden eingetragen?
- 70,71 Organträger Für einen gemeinnützigen Verein nicht nötig, oder?
- 72 Vorauszahlung für Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer etc Für einen gemeinnützigen Verein nicht nötig?
- 90 Kleinunternehmerregelung Für einen gemeinnützigen Verein nicht nötig?
- 92 Steuerberfreiung Für einen gemeinnützigen Verein nicht nötig?
- 94 Steuersatz Für einen gemeinnützigen Verein nicht nötig?

Danke für eure Hilfe und ein schönes Wochenende
LG Tim

Servus,

Doch. Lies Dir mal an, was bei einem e.V. steuerlich als Ideeller Bereich, als Zweckbetrieb und als Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu betrachten ist. Es gibt praktisch keinen gemeinnützigen e.V. ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Freilich muss im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung darauf hingewiesen werden, dass sich z.B. das Sommerfest oder die Adventstombola oder der Dreikönigsempfang mit Wintergrillen usw. als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Rahmen der Vereinsarbeit zur Förderung des Andenkens an Wilhelm Schussen oder sowas abspielen.

Nein, die Identifikationsnummer ist keine Steuernummer, das sind zwei verschiedene Dinge. Die ID-Nummer steht auf jedem Einkommensteuerbescheid ganz oben.

Auch ein e.V. kann Organträger sein - kommt einigermaßen häufig bei umfangreichen Zweckbetrieben vor. Aber was nicht ist, braucht auch nicht eingetragen zu werden.

Bezieht sich im Fall e.V. auf den Zweckbetrieb und auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bitte vor dem Loslegen unbedingt über diese Themen kundig machen, bevor da z.B. wegen der Solaranlage auf dem Dach des Vereinsheims etwas bös in die Hose geht, was man hinterher nicht mehr zurechtflicken kann.

Kann sehr wohl nötig und auch interessant sein, wenn z.B. ein Grillfest oder ein Kreppelessen oder ein Glühweinabend zur Erzielung von Einnahmen für die Vereinstätigkeit veranstaltet werden. Wichtig aber: An dieser Stelle macht kein Gründer zu diesem Zeitpunkt eine Aussage, wenn er ganz bei Trost ist. Das FA kann kein Kreuzlein für ja oder nein an dieser Stelle erzwingen, und der Zeitpunkt, zu dem man sich hier spätestens entscheiden muss, ist viel, viel später.

Das kommt drauf an, was für Umsätze er ausführt. Wenn er steuerfreie Umsätze ausführt, Kreuzlein, Wenn nein, dann nein.

Kann ganz leicht nötig werden, wenn z.B. ein Landfrauenverein zur Kirmes an einem Stand ohne Sitzgelegenheiten den besten Apfelkuchen zwischen Saar und Oder feilbietet.

Kurz:

Bitte dringend über die Besteuerung von Vereinen kundig machen, sonst kann das böse ins Auge gehen. Das fängt bereits mit einigen ganz wichtigen Passagen an, die in die Satzung gehören, um Steuerrisiken zu verringern oder auszuschließen. Es gibt auch Gestaltungsmöglichkeiten, um das Thema Umsatzsteuer mit einfachen Mitteln zu optimieren - die man allerdings nicht hinterher rückwirkend zurechtschrauben kann.

Eine fürs Gröbste recht instruktive Darstellung gibt es hier:

Schöne Grüße

MM