Guten morgen,
Ich habe schon versucht mich zu informieren , habe aber keine genauen Infos gefunden.
Ich wohne in einem Reihenhaus , zu dem auch eine Garagenanlage nebst Abstellplätze für Müllcontainer gehört. Auch ist eine kleine und größe Freifläche, neben unseren Gärten vorhanden.
Wie ist es eigentlich mit einer Pflicht, das es eine Eigentümergemeinschaft gibt.
Bei meiner Eigentumswohnung war es so, das z.b die Fenster , das Dach und die Aussenfassade im Gemeinschaftseigentum war und Ausbesserungen „ALLE“ Eigentümer betraf .
Das Reihenhaus ist ein Mittelreihenhaus mit insgesamt 12 Häiúsern, die natürlich miteinander verbunden sind. Jetzt sind Fugen des Klinkers undicht (zum Ärger auch noch hinter einer Schieferabdeckung) und es hat zu Feutigkeitsschäden geführt. Wir haben KEINE Eigentümergemeinschaft - (sehr zu meinem Ärger) . Auch ist jetzt das Garagendach undicht, sodaß Feuchtigkeit auch in die Garage dringt (alle 3 Tage holte ich 5 Liter aus dem Luftentfeuchter)
Weis jemand, ob es in Deutschland Vorschrift ist , das , wenn es mehrere Eigentümer mit Gemeinschaftseingentum und Sondernutzungeigentum gibt , zwingend eine Eingetümergemeinschaft (WEG wird es manchmal auch genannt) vorhanden sein muss.
Danke für eine Antwort - gerne auch von Eigentümern die auch keine Eigentümergemeinschaft haben und deren Erfahrungen
Gruss aus Hamburg - Jörg