Fragen zu Einkommensteuer 2017?

Hallo,

kann mir bitte jemand mitteilen, welche Belege ich dem Bescheid beilegen muss?

  1. Werbungskosten
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen
  3. Spenden
  4. Kapitalerträge
  5. Versicherungen Rechtsschutz und Zusatzrente

Vielen Dank!

Hi,

gar keine! Und du meinst wohl eher der Erklärung als dem Bescheid!

Gruß
Christa

Hier steht’s:

„Keine“ ist also nur die richtige Antwort, wenn man keine Aufwendungen geltend macht, für die Belege erforderlich sind.

Gruß
C.

Servus,

der ESt-Bescheid ist das, was das Finanzamt Dir schickt.

Das, was Du dem Finanzamt schickst (oder übermittelst), ist die Steuererklärung. Die wird seit 2017 ohne Belege abgegeben. Lass Dich nicht verwirren, es geistern haufenweise „Tipps“ zu früheren Rechtsständen herum, als u.a. zeitweise 2 und 3 immer belegt werden mussten, die anderen aber nur auf Anforderung. Das ist Schnee von gestern, das gilt nicht mehr.

Die Belege zu 1, 2, 3, 5 solltest Du geordnet so ablegen, dass Du sie mit einem Griff bei der Hand hast, wenn sie im Zuge der Prüfung der Steuererklärung angefordert werden.

Bei 4 ist das eine zweischneidige Sache - hier geht es ja wohl um ausländische Kapitalerträge, die nicht über eine Bank abgerechnet worden sind? Die sind sehr fummelig zu erklären, das wurde in Zeiten der Erklärung mit Belegen von Amts wegen glattgezogen, und jetzt musst Du halt selber den Bescheid genau anschauen, dass die Erträge bei der Veranlagung nicht doppelt angesetzt sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo Christian,

wärest du so gut und die richtige (aktuelle) Version verlinken? :stuck_out_tongue:

Es ging bei der Frage konkret um das Jahr 2017.

Gruß
Christa

1 Like

Guten morgen,

ich wäre gerne so gut gewesen, war es aber offensichtlich nicht. Gut, daß Du das nun erledigt hast. Witzigerweise hat mir mein Finanzamt Anfang 2017 für die Steuererklärung 2017 das falsche Merkblatt dem Steuerbescheid 2016 beigelegt, was dazu führte, daß ich mich bei meiner Antwort auf dem richtigen Dampfer wähnte, auf dem ich mich aber offensichtlich nicht befand.

Gruß
C.

Danke.

Es geht um ein paar Sparkonten und einen Bausparvertrag.
Beim Bausparvertrag wurde Kapitalertragssteuer abgezogen, da er ohne Inanspruchnahme ausgezahlt wurde.
Ich gehe davon aus, dass die Infos dem Finanzamt vorliegen, oder sollte ich das mitschicken?

Viele Grüße

Ja, die relevanten Daten sind der Finanzbehörde übermittelt worden.

In der ESt-Erklärung können solche Kapitalerträge außen vor bleiben, mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer ist die Besteuerung abgeschlossen, sie spielen bei der Veranlagung keine Rolle. Erklären sollte man sie nur, wenn bei sehr niedrigen Einkünften der Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.

1 Like

Hmm, in welchem Zusammenhang hat dir das Finanzamt ein Merkblatt zukommen lassen? Ich bekomme von denen nur die Aufforderungen, meinen Steuerbescheid bis dann und dann gefälligst abzugeben (dafür lassen sie sich schon seit bald 3 Monaten Zeit mit dem Bescheid) und irgendwann den Bescheid, aber sonst nichts weiter.
Die Sache mit den (nicht mehr nötigen) Belegen ab dem Veranlagungsjahr 2017 wurde allerdings auch ziemlich überall in der Presse und in den Medien breitgetreten.
Meine WiSo-Software hat mir das übrigens bei der elektronischen Abgabe auch mitgeteilt.

Gruß
Christa

Dem Bescheid gar nix. Du meinst wahrscheinlich, welche Belege du mit der Erklärung einreichen sollst.

Für 2017 erst einmal gar keine, aber du musst sie noch bis zum Abschluss der Veranlagung aufbewahren, das Finanzamt behält sich vor, diese anzufordern (Belegvorlagepflicht wurde durch Belegvorhaltepflicht ersetzt). Sollten außergewöhnliche Beträge vorkommen, kannst du aber zur Vermeidung der Rückfragen das Spiel abkürzen und diese Belege gleich einreichen.

Nein, die Daten zum Kapitalertragsteuereinbehalt werden nicht an das Finanzamt übermittelt (obwohl viele das glauben).

Die Daten zur Anlage VL in Bezug auf die vermögenswirklsamen Leistungen werden jedoch durchaus übermittelt, aber die spielen steuerlich bei den meisten Steuerpflichtigen keine Rolle.

Naja, wie da steht: Zusammen mit dem EkSt-Bescheid für 2016. Vielleicht war ich mit der Steuererklärung so früh dran, daß da noch der Stapel mit den alten Formularen aufgebraucht werden mußte.

Gruß
C.

Liebe @Christa,

anderes Bundesland, anderes Finanzamt, anderer Sachbearbeiter, das führt zu anderem Verwaltungshandeln.

Das Zusenden von Merkblättern ist, genauso wie das Zusenden von Erinnerungen an die Abgabe von Steuererklärungen, eine freiwillige Serviceleistung des Finanzamts, die mal erfolgt und mal auch nicht, da besteht keine Rechtsverpflichtung.

Das Bundesland ist sogar dasselbe, glaube ich, aber darum geht‘s auch nicht. Ich habe es nicht abgestritten sondern nur nach dem Zusammenhang gefragt, weil ich mich nicht erinnern kann, in den letzten 10-20 Jahren irgendein Merkblatt zugesendet bekommen zu haben.
Wahrscheinlich hat @C_Punkt mit seiner Vermutung Recht, dass die alten Merkblätter seines Finanzamts aufgebraucht werden mussten. :smiley:

Wobei ich auch nicht weiß, wie lange das schon offiziell ist, denn das von mir verlinkte Merkblatt ist erst vom Januar 2018, d. h. als Christian seinen Bescheid (2017) bekommen hat, war zumindest das neue Merkblatt noch gar nicht gedruckt.

Gruß
Christa

Oder wenn der Freibetrag von 801€/1602€ nicht freigestellt wurde und Kapitalertragsteuereinbehalt vorliegt. Oder wenn Kapitalerträge vorliegen, die nicht dem Kapitalertragsteuereinbehalt unterworfen wurden.

Die Daten zu Kapitalerträgen und zum Kapitalertragsteuereinbehalt werden nicht übermittelt, oder habe ich da etwas übersehen?

Die Änderung erfolgte im Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 und ist somit noch ziemlich frisch.

Servus,

nur die zu den freigestellten Kapitalerträgen.

Die übrigen sind insofern nicht relevant, als ihre Besteuerung mit dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer abgeschlossen ist - eine niedrigere Besteuerung zu beantragen, falls sie in Frage kommt, ist nicht Pflicht, sondern Kür.

Schöne Grüße

MM

Genau, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wurde, dann erfolgt die Datenübermittlung nach §45d EStG. In allen anderen Fällen erfolgt dies nicht. Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet.

Ein Anruf beim Finanzamt in Hessen ergab, am besten alle Belege mitschicken, das erspart eventuelle Rückfragen.
Die Meldungen zu Kapitalerträgen werden nicht an das Finazamt übermittelt.

Viele Grüße