Fragen zu HiOrgs, Rettungsdienste & Co

Sehr geehrte Experten,

seit einiger Zeit interessiere ich mich für HiOrgs etc…(Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, …) in Deutschland.

Mittlerweile habe ich außerdem mitbekommen das das man zum einen bei RD, San-(Wach)dienst & KS differenzieren muss, u.a. auch wegen den gestzlichen anforderungen.
Außerdem weiß ich das es kommunale / staatl Rettungsdienste, privat(wirtschaftliche) Rettungsdienste und priv HiOrgs (Vereine) gibt und auch nich Karnkentransport/-fahrt Unternehmen gibt . Organisationen mit Rettungsdienstzulassung, habe ich bisher immer übers
Blaulicht identifiziert, aber diese Theorie kommt gerade bei mir ins schwanken: Viele kleine HiOrgs-Ortsvereine haben Krankenwagen und andere Kfz mit Blaulicht, dem Anscheinnach haben sie also eine richtige RD-zulassung. Aber die gestzlichen Anforderungen ein RD zu gründen/unterhalten sind extrem hoch und man muss entsprechende finazen vorweisen. Wie kann das so ein
kleiner Ortsverein? Diese ortsvereine biten ja auch Sanitätswachdienste bei Vernstaltungen an. Passiert jemanden nun auf der Veranstaltung etwas, so wird er Versorgt und ggf. mit Blaulicht&Sirene abtransportiert, also ganz nach RD-Manier, die aber doch eine entsprechende zulassung bedarf die ein solcher OV nicht haben wird. ußerdem bieten einige OV auch HVO/First Responder mit Blaulicht an und Hausnotrufdienste.
im internet gibt es viele Beispiele für Sanitätsdienste die keine Rettungsdienste sind aber Blaulicht haben (http://www.ambulante-erst-versorgung.de/ , http://www.sanitaetsdienst.net/ , http://www.mns-herten.de/ , … ). Googel spuckte mir den § 18 FSHG aus. Liegt hier der Schlüssel zur Lösung? Die haben si9ch als KatS-Org gemeldet? Aber dürfen die dann auch das Blaulicht außerhalb vom Katastrophenfall verwenden (in jedem Notfall) (HvO, San-wacheNotfall, Hausnotruf,…). Und der Notfall-Patiententransport nach SanWache ist mir auch nich ein Rätsel…?? Und gilt der § 18 FSHG nur für vordefinierte Dienste (San, Betreuung, Hundestaffel,…) oder kann da sich jeder Verein melden der meint bei ner Katastrophe irgenwie mit anfassen zu können und bekommt dann Blaulicht?

LG & vielen Dank im Vorraus!

Hallo jeydee,
das blaulicht ist nicht unbedingt an den rettungsdienst gebunden.
wichtig sind die vorschriften aus der StVO. Das Stichwort heißt „sonder- und wegerechte“!
die zulassung zum rettungsdienst ist ländersache. in hamburg ist das aufgabe der berufsfeuerwehr. außerdem hat GARD als einzige HiOrg/ Krankenbeförderung in Hamburg die zulassung. in anderen bundesländern sieht das anders aus.

eine HiOrg ist allerdings kein Rettungsdienst. wir sichern feste etc ab. unsere rettungswagen fahren also nicht im regelrettungsdienst, sondern nur zu speziellen gelegenheiten.
das blaulicht ist deshalb auch nicht an den KatFall gebunden. das ergibt sich auch wieder aus der StVO. lies dort mal die §§35 und 38.
vlt hilft Dir das ja weiter.

Viele Grüße und ein schönes WE,
Jay

Hallo,

leider ist die Fragestellung durch die im Verlauf des Textes zunehmende Kreativität bei der Rechtschreibung nur bedingt verständlich.

Ich will aber dennoch versuchen zu antworten.

Blaulicht hat nicht zwangsläufig etwas mit Rettungsdienst zu tun. So fahren heute z. B. auch die Notfallmanager der Deutschen Bahn AG oder manche Fahrzeuge von Stromversorgungsunternehmen mit Blaulicht durch die Gegend.

Für den Einsatz eines blauen Kennlichtes gibt es verschiedene Voraussetzungen. Mindestens:

  • Straßenverkehrszulassungsordnung: Die Kennleuchte muß in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein
  • Straßenverkehrsordnung, vgl. §38: „… nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist…“. Dies ist nicht nur im Rettungsdienst der Fall, sondern u.a. manchmal („Scherz“) bei der Feuerwehr, der DLRG etc. Im übrigen sind HvO/First-Responder zumindest als „rettungsdienstnah“ zu sehen, da diese ja auch von der RLST alarmiert werden

Ein Transport von einem Sanitätsdienst in ein Krankenhaus mit einem OV-Fahrzeug sollte nicht vorkommen, da die OVs wie richtig festgestellt wurde keine Rettungsdienstzulassung und damit keine Transporterlaubnis haben. Dies geht sogar noch einen Schritt weiter: Sollte dieser Transport mit einem von Bund oder Land zur Verfügung gestellten Fahrzeug, z. B. „B-KTW“, erfolgen, handelt es sich ggfs. sogar um Subventionsbetrug. Hier soll es schon Fälle gegeben haben, in denen - insbesondere private - Anbieter von Rettungsdienstleistungen die HiOrg angezeigt haben!

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Gruß

Günter

Oh wow, das ist alles ziemlich lange und kompliziert zwischen den ganzen Einheiten, welche Du da schon beschrieben hast. Leider ist das auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden, denn der Rettungsdienst ist in Ländergesetzen geregelt. Das entsprechende Landesgesetz bekommst Du auch bei den Landesregierungen und auch die entsprechenden Auskünfte.

Hallo jeydee,

der Rettungsdienst ist Ländersache - d.h. jedes Land organisiert ihn unterschiedlich. Auf Bundesebene wird lediglich geregelt, dass jedes Land einen Rettungsdienst gewährleisten muss, wie, das entscheidet das Land selbst. In NRW etwa ist er komplett verstaatlicht, d.h. die Feuerwehr ist hier zuständig. In Baden-Württemberg hingegen werden die Aufgaben auf regionaler Ebene an Hilforganistionen ausgeschrieben (vorallem DRK, ASB, MHD, Johanniter).
Das zeigt aber auch schon das Problem: Da ich aus BW komme, kann ich dir auch nur dazu zuverlässige Angaben machen. Solltest du aus einem anderen Bundesland kommen, weichen gesetzliche Regelungen, Funkkennungen, hierarchische Strukturen und vieles mehr ab.

Zum Thema Blaulicht: Das hat mit dem Rettungsdienst gar nichts zu tun.
Blaulicht und Martinshorn geben einem das sogenannte „Sonder- und Wegerecht“. Das ist in §35 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt.
Wegerecht heißt, dass alle einem Platz machen müssen.
Sonderrecht heißt, dass man Verkehrsregeln missachten darf (rote Ampeln etc.)

Ursprünglich war dies Feuerwehr und Polizei vorbehalten. Der RD genießt dieses Privileg erst seit wenigen Jahrzehnten.

Bereitschaften, Ortsvereine (OV) und SEGs sind nicht dem Rettungsdienst zuzuordnen. Sie unterstehen -zumindest bei uns- der Feuerwehr und sind, sofern sie im Sinne des Katastrophenschutzes zum Einsatz kommen, ebenfalls berechtigt, Sonder- und Wegerecht in Anspruch zu nehmen.

Dies gilt nicht für SanDienste. SanDienste muss man eher als eine Art organisierter Ersthelfer verstehen. Sie müssen im Notfall immer den Rettungsdienst für den Abtransport verständigen. Sie gelten nicht als Rettungsdienst!

Einige (wenige) OVs unterhalten auch reguläre Rettungsmittel (KTW, seltenst RTW) Diese sind dann allerdings trotzdem dem Rettungsdienst zugeordnet.

Bei Veranstaltungen mit entsprechend hoher Gefährdung und/oder hohem Besucheraufkommen müssen auch rettungsdienstliche Einsatzmittel (KTW, RTW, Notarzt) vor Ort sein. Diese werden vom RD gestellt, nicht von den Ortsvereinen.

Hilfe vor Ort (HvO) gehören auch nicht dem Rettungsdienst an, dürfen aber ebenfalls Sonder-und Wegerecht in Anspruch nehmen, sofern Sie von der Leitstelle zur Notfallrettung alarmiert werden. Die genauere rechtliche Lage ist mir hier nicht bekannt. Gleiches gilt für die Bewerbungsverfahren zum KatS. Da muss ich passen, sorry.

Ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen. Wenn du noch Fragen haben solltest, kann du gerne schreiben.

Freundliche Grüße
JFBx

Hallo, ich bin im luxemburger Retungsdienst tätig und deswegen nicht unbedingt mit den deutschen Gesetzestexten vertraut.

Sorry da kann ich nicht viel weiterhelfen.

MfG Mike