Fragen zu Nutzungsrechten bei Erstellung von Produktbildern durch Fotografen

Hallo Zusammen,

für einen Online Shop möchte ich Bilder von Accessoires machen lassen (Packshow und Freistellung, Übergabe im png. und jpg. Format.)

Nun hätte ich die Frage welche Nutzungsrechte ich benötige, damit es später keine bösen Überraschungen mit Abmahnungen gibt.

Auszug aus der AGB eines Fotografen:
Hinsichtlich der Leistungen, die Gegenstand eines Urheberrechts sind, wird dem Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

Meiner Meinung wäre ein einfaches Nutzungsrecht nicht ausreichend, da ich die Fotos nur für den Shop nutzen dürfte und nicht z.B. in Social Media oder in einem Printkatalog. Zudem dürfte der Fotograf die Fotos noch für eigene Zwecke nutzen.

Muss ich den Fotografen nach dem Auftrag bei der Künstlersozialkasse melden? Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten fallen an bzw. wenn ich einen 200 Euro Netto Auftrag erteilt habe?

Wäre super wenn jemand dazu etwas wüßte oder Tipps hätte.

Beste Grüße

Paul

Hi,

dann handelst du eben mit dem Fotografen die Rechte an den Fotos so aus wie du sie haben willst.

Gruss
K

Individualvertrag der gegen die AGB verstößt? Was ich möchte wäre ja ein uneingeschränktes und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht die Frage ist nur, ob die Fotografen da mitspielen oder ich zurückruden sollte und ein „Zwischending“ wählen sollte…

Was wäre mit der Künstlersozialkasse?

Das Urheberrecht selbst ist unveräusserbar.
Man kann allerdings Nutzungrechte bis hin zum exclusiven Verwertungsrecht des Auftraggebers vereinbaren.
Das ist letztlich nur eine monetäre Frage.

Woher willst du wissen ob der Fotograf überhaupt in der Künstlersozialkasse versichert ist?
Der kann sich versichern wo er will - oder auch gar nicht. In der Sozialkasse nur unter besonderen Voraussetzungen.

AGB sind völlig frei definierbare Regeln wie ein Vertrag zwischen zwei Personen aussehen soll. Und wenn ich als Fotograf damit einverstanden bin dass du meine Fotos auch für eine weltweite Werbekampagne nutzen darfst und ich davon null Cent sehe, dann ist das so. Dann mache ich für deinen Auftrag eben andere AGB. Schon mal was von Vertragsfreiheit gehört?

Und was solltest du mit der Sozialkasse zu tun haben? Willst du ihn für die Dauer des Auftrages als Mitarbeiter anstellen?

Hallo,

wie kommst du darauf? Vielleicht fragst du erstmal nach, wenn du Sachen nicht verstehst.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die
erlaubte Art
zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere
ausgeschlossen ist.

Dann musst du halt alle Möglichkeiten einschließen, digital und print eben.

Das mit der Künstlersozialkasse erschließt sich auch mir nicht in deinem Fall.

Gruß
Christa

Hallo,

erstmal danke für die Antworten. =)

Das meinte ich mit Künstlersozialabgabe. So wie ich das verstehe, muss ich als Unternehmen muss die zahlen, nicht der Künstler.

http://www.akademie.de/wissen/kuenstlersozialabgabe-ksk-pruefung/ksk-abgabe-wer-wofuer

„Die KSK-Abgabe ist fällig für Honorare an alle Künstler und Publizisten für ihre künstlerischen oder publizistischen Tätigkeiten.“

Sowas meinte ich:

„Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Schließlich haben sie rein gar nichts mit Künstlern zu - meinen sie zumindest. Dabei kann schon der Auftrag an eine Werbeagentur oder einen Webdesigner eine Künstlersozialabgabe bewirken. Spätestens die Betriebsprüfung fördert hier Fehler zutage.“

Hallo

Du betrachtest dies falsch herum!
Die AGBs gelten, wenn Vertraglich nichts anderes vereinbart wird!
Damit muss man nicht mit jedem Kunden extra einen Vertrag aushandeln. Der Fotograf hätte sonst für jedes Passfoto mehr Arbeit mit dem Vertrag als mit dem Foto selbst.

Grundsätzlich gelten immer die Gesetze für Verträge. Hier sind auch Dinge geregelt, welche Vertraglich nicht abgeändert werden können.

Was im Gesetz nicht geregelt ist, oder das Gesetz Varianten zulässt,packt man dann in die AGB, als Ergänzung zum Gesetz. z.B. kann man im Gesetz den Gerichtsstand nicht festschreiben.
Die AGBs dienen aber nur der Bequemlichkeit und nicht alles was da zu finden ist, ist auch immer rechtens. z.B. ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Rechte und Pflichten gleichmässig auf beide Parteien verteilt werden, Manche Verkäufer hätten es gerne, wenn sie alle rechte haben und der Kunde nur die Pflichten.

Aber in einem Einzelvertrag kann man, im gesetzlichen Rahmen, alles vereinbaren, auch wenn es den AGBs widerspricht! Gültig ist dann der Einzelvertrag.
Normalerweise ist aber der ganze Vertrag hinfällig, wenn er dem gesetzlichen Rahmen nicht entspricht oder eine Klausel nicht umsetzbar ist.
Deshalb gibt es, in einem guten Vertrag, die „Salvatorische Klausel“, welche meistens regelt, dass nur die betroffene Klausel ungültig wird und nicht der ganze Vertrag.

Ausser dem Urheberrecht, dieses bleibt immer beim Fotografen, kannst du vertraglich alle Rechte auf dich überschreiben lassen. Auch das „Recht am eigenen Bild“, falls Personen auf den Bildern zu sehen sind. Dies wird normalerweise im Vertrag mit dem Modell geregelt. Falls zutreffend, sollte dieser Punkt auch im Vertrag geregelt werden.
Wenn du alle möglichen Rechte erwirbst, entgeht dem Fotografen ein möglicher Zusatzgewinn und er will etwas mehr Geld für die Fotos.

Aber auch bei den Fotografen gibt es einen freien Markt!
Allerdings sind Fotografen meistens auf bestimmte Aufgaben spezialisiert und zudem auch noch Künstler. Ein Fotograf welcher tolle Portraitbilder macht, muss nicht der Beste für Katalog-Fotos von Gegenständen sein.

MfG Peter(TOO)

Vielen Dank für deine Antwort Peter! @Peter_TOO

Dürfte ich wenn ich das Nutzungsrecht habe, damit auch Anderen die Nutzung gestatten? (Z.B. geben ich ja wenn ich Produktbilder bei Amazon hochlaxe, die Rechte an Amazon ab.)

Hättest Du Links zu Musterverträgen oder Tipps für passende Formulierungen für den Erhalt von Nutzungsrechten, mit denen ich an den Fotografen herantreten kann?

Hallo,

Also mein Google funktioniert:


Durchwühlen darfst du dich selber :stuck_out_tongue:

MfG Peter(TOO)

Das mit den Rechten scheint ja geklärt. Die Beiträge für die KSK einfach per Formular melden (am Ende des Jahres). Von dort kommt eine Rechnung. Abgabesatz ändert sich (fast) jedes Jahr, im Moment 5,2 %.

Genau das hat er hier doch getan.

Ja, nachdem er eine Reihe von falschen Behauptungen aufgestellt hat. Konkret bezog ich mich auf die Aussage

die schlicht und ergreifend Unfug ist und einfach daraus entstand, dass er das „einfache Nutzungsrecht“ lediglich laienhaft interpretiert hat. Deswegen habe ich ihm das auch genauer erklärt, aber danke für dein Dislike. :stuck_out_tongue:

Das war seine (falsche) Sicht der Dinge, die er einach hinterfragt hat.
Das ist doch völlig in Ordnung und bedarf keiner „Zurechtweisung“.

Bist du hier der Aufpasser vom Dienst? Dann melde einfach meinen Beitrag und behalte deine „Zurechtweisungen“ für dich. Manche haben echt nichts zu tun …