Hallo ihr wissenden,
ich hätte heute mal eine frage zum pflegegeld und welche leistungen damit erbracht werden bzw dort hineinzählen.
also person x pflegt person y. person x bekommt das pflegegeld um alles (und sich) zu finanzieren was person y braucht. person x geht einkaufen, wäscht person y, saugt, putzt usw. also soweit alles klar. jedoch gibt es mehrere streitpunkte zwischen person x und geschwister was zur pflege dazu gehört bzw was mit dem pflegegeld finanziert werden muss…
kennt jemand von euch einen flayer oder eine seite wo genau aufgeslistet ist was dazu zählt und was eben nicht? im netz suche ich schon stunden und dort gibt es immer nur diese formulierung: „körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung“ aber absolut nichts was das genauer definiert.
streitpunkte sind z.b. fenster putzen. nach allem was ich gefunden habe gehört das zb. nicht in das pflegegeld sondern kann bzw. wird über den entlastungsbetrag abgerechnet aber auch nur wenn man eine firma nimmt wo der fensterputzer mindestens ein hilfs pfleger ist.
zum anderen ist fußpflege so ein thema. ich rede aber nicht von medizinisch notwendiger fußpflege sondern wirklich von hornhaut weg machen und nägel machen. laut geschwister muss person x das vom pflegegeld finanzieren, da es aber nicht medizinisch notwendig ist gehört das doch eben nicht dazu oder? medizinisch notwendig würde man doch z.b. bei diabetis vom arzt bekommen.
und dann gibt es noch hier und da immer dumme dinge die von geschwister der person x verlangt werden vom pflegegeld zu bezahlen obwohl es unserer meinung nach nichts damit zutun hat.
wäre echt super wenn jemand ein flay oder ne seite hätte wo das mal ein wenig aufgedröselt ist was dazu gehört und was nicht.
danke schonmal