Fragen zu Pflegegeld und zu erbringende Leistungen

Hallo ihr wissenden,

ich hätte heute mal eine frage zum pflegegeld und welche leistungen damit erbracht werden bzw dort hineinzählen.

also person x pflegt person y. person x bekommt das pflegegeld um alles (und sich) zu finanzieren was person y braucht. person x geht einkaufen, wäscht person y, saugt, putzt usw. also soweit alles klar. jedoch gibt es mehrere streitpunkte zwischen person x und geschwister was zur pflege dazu gehört bzw was mit dem pflegegeld finanziert werden muss…

kennt jemand von euch einen flayer oder eine seite wo genau aufgeslistet ist was dazu zählt und was eben nicht? im netz suche ich schon stunden und dort gibt es immer nur diese formulierung: „körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung“ aber absolut nichts was das genauer definiert.

streitpunkte sind z.b. fenster putzen. nach allem was ich gefunden habe gehört das zb. nicht in das pflegegeld sondern kann bzw. wird über den entlastungsbetrag abgerechnet aber auch nur wenn man eine firma nimmt wo der fensterputzer mindestens ein hilfs pfleger ist.

zum anderen ist fußpflege so ein thema. ich rede aber nicht von medizinisch notwendiger fußpflege sondern wirklich von hornhaut weg machen und nägel machen. laut geschwister muss person x das vom pflegegeld finanzieren, da es aber nicht medizinisch notwendig ist gehört das doch eben nicht dazu oder? medizinisch notwendig würde man doch z.b. bei diabetis vom arzt bekommen.

und dann gibt es noch hier und da immer dumme dinge die von geschwister der person x verlangt werden vom pflegegeld zu bezahlen obwohl es unserer meinung nach nichts damit zutun hat.

wäre echt super wenn jemand ein flay oder ne seite hätte wo das mal ein wenig aufgedröselt ist was dazu gehört und was nicht.

danke schonmal :slight_smile:

Hallo,
für die Verwendung des Pflegeldes selbst gibt es keine konkreten Vorgaben. Das Pflegegeld erhält der oder die zu Pflegende selbst und kann frei darüber verfügen. Es ist auch kein Nachweis über das „ausgegebene“ Pflegegeld zu führen und um es mal krass zu formulieren, wenn der oder die zu Pflegende das gesamte Pflegegeld in der Spielbank auf die 17 setzt, dann ist eben so.
Nochmal ernst und konkret, es gibt kein „muss“.
Wenn jetzt, wie es hier angesprochen wurde, eine dritte Person von der zu pflegenden Person das gesamte Pflegegeld erhält, dann liegt es daran, welche Vereinbarung zwischen diesen beiden Personen hinsichtlich der Verwendung getroffen wurden und nur das zählt. Gibt es eine solche Vereinbarung (schriftlich) nicht, dann entscheidet eben diese dritte Person über die Verwendung.
Gruss
Czauderna

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Hallo Günter,

erstmal danke für deine antwort :slight_smile:

ok also keine genaue definierung. hmmm. das löst das problem jedoch nicht bzw. liefert leider keine argumente gegenüber geschwistern von person x^^

im grunde geht es darum das es etwas anders geregelt ist. in jener situation verwaltet person x das pflegegeld weil sie alles macht soweit sie kann und sich andere personen eben an jenem geld bereichern wollen für dinge die eigentlich selbstverständlich sein sollten oder zum teil einfach nur für anwesenheit. das ganze ist ein bisschen verzwickt dank der gier angehöriger.

person a macht z.b. einmal die woche die tabletten für person y weil person x es sich nicht zutraut und obwohl a eh mindesten einmal die woche dort ist und familie ist wird für diese „lächerlich niedrige leistung“ viel geld verlangt. person x läuft jeden tag zu person y und buggelt sich krum mit einkauf und haushalt und waschen und die machen eine sache die 5 minuten dauert und verlangen unsummen. unter anderem eben wegen gardienen waschen oder fensterputzen da wird für eine stunde arbeit unsummen verlangt obwohl es unserer meinung nach nicht dazu zählt.

Hallo,
also keine Vorgaben - Person X hat Vollmacht und damit auch Entscheidungsbefugnis über die Verwendung des Pflegegeldes. Es bleibt aber dabei - es gibt keine Vorgaben, wer wie viel wofür bekommt. Das muss dann Person X eben nach eigenem Ermessen tun. Ich persönlich sehe es nicht als Bereicherung an, wenn z.B. Person A für ihre Tätigkeit (Medikamentenverteilung) einen bestimmten Geldbetrag bekommt. Speziell diese Leistung gehört auch zu den Leistungen, die aufgrund einer Verordnung, auch durch einen Pflegedienst erbracht werden könnten und das kostet dann wirklich Geld und Leistungen, die durch Pflegedienste erbracht werden können ggf. das Pflegegeld reduzieren.
Gruss
Czauderna

Das ist doch ganz einfach:
Führe Buch über Deine Tätigkeiten und stelle ab sofort ´nen Stundenplan auf für Deine Arbeiten mit der Summe die Du, in angemessener Höhe, für die jeweilige Tätigkeit verlangst, mit dem von Dir geforderten Stundensatz und legst das den Angehörigen, jeweils zum Monatsanfang, für den voraus gegangenen Monat vor.
Da werden die schon sehen wie das Pflegegeld im Lauf des Monats sinkt wie Schnee in der Sonne und fürs Fensterputzen etc. nix mehr übrig bleibt.
ramses90

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