Fragen zum Kirchenaustritt

Egal wieviel ich google, ich finde immer nur Angaben über evtl.
Konsequenzen für mich selbst, welche mich nicht wirklich tangieren.
Die Frage, die ich mir stelle und sogar eine Streitfrage zwischen mir
und meiner Frau ist, wird jedoch nirgends beantwortet.

Es geht um folgendes. Meine Frau ist Erzieherin in einer katholischen
Kindertagesstätte. Sie ist (nach Ihrer Aussage) vertraglich dazu
verpflichtet ein „christliches Leben“ vorzuleben, da die Kinder ja
auch in diesem Sinne erzogen werden sollen. Von daher ist es ihr wohl
nicht möglich aus der Kirche auszutreten. Finde ich zwar nicht gut,
aber sei es drum.

Was aber zu ziemlichen Diskussionen geführt hat ist die Frage, ob ICH
aus der Kirche austreten kann. Sie befürchtet, daß sie dann ebenfalls
berufliche Konsequenzen daraus ziehen müsste, wenn ihr Ehegatte ein
„verdammungswürdiger Heide“ ist. Ich bin der Meinung, das geht weder
ihren Arbeitgeber noch Mater Ecclesia etwas an, ob ich Katholik,
Buddhist, Schamane oder Satansanbeter bin.

Daher meine Frage:
Ist es für meine Frau in irgendeiner Form beruflich bedenklich, wenn
ich als ihr Mann aus der Kirche austrete? Oder gibt es tatsächlich
Fälle, in denen so etwas Konsequenzen gehabt hat?

Guten Abend

Meine Frau ist Erzieherin in einer
katholischen
Kindertagesstätte. Sie ist (nach Ihrer Aussage) vertraglich
dazu
verpflichtet ein „christliches Leben“ vorzuleben, da die
Kinder ja
auch in diesem Sinne erzogen werden sollen. Von daher ist es
ihr wohl
nicht möglich aus der Kirche auszutreten. Finde ich zwar nicht
gut,
aber sei es drum.

Für ein „christliches Leben vorzuleben“ ist Mitgliedschaft in einer Kirche nicht notwendig. Und Kirchenmitgliedschaft führt auch nicht automatisch dazu.

… wenn ihr
Ehegatte ein
„verdammungswürdiger Heide“ ist.

Heide oder Christ ist eine Frage der vollzogenen Taufe und nicht der Kirchenmitgliedschaft.

Ich bin der Meinung, das geht

weder
ihren Arbeitgeber noch Mater Ecclesia etwas an, ob ich
Katholik,
Buddhist, Schamane oder Satansanbeter bin.

Da hast Du wohl recht. Bei uns in der Schweiz kann aber jemand ohne Angabe von Gründen im Rahmen der Kündigungsfrist gekündigt werden. Oder es können andere Gründe für die Kündigung ins Feld geführt werden.

Urs Peter

ACK-Klausel
Den Kirchen ist es (ebenso wie anderen Religionsgemeinschaften) als sogenannten „Tendenzbetrieben“ erlaubt, bestimmte Posten an die Zugehörigkeit zur einer christlichen Kirche, genauer gesagt einer Kirche, die dem Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK) angehört, zu binden. Bei besonderen kirchlichen Ämtern wie z.B. Diakon kann das zumindest in der katholischen Kirche auch die konkret katholische Kirchenzugehörigkeit der weiteren Familie betreffen.

Die Stelle einer Erzieherin gehört meines WissensÜ* jedoch nicht dazu. Hier darf nur die Kirchenzugehörigkeit der angestellten Person selber in Betracht gezogen werden. Tritt der Ehemann aus, dann ist das seine Entscheidung. Bei einem Austritt nicht religionsmündiger Kinder, bei dem sie ja zugestimmt haben muß, könnte es hingegen anders aussehen.

Prinzipiell hat Drambeldier allerdings Recht: Die Frage nach der genauen rechtlichen Regelung gehört (im Gegensatz zu Fragen den Hintergrund dieser Regelung betreffend) ins Jurabrett, da es sich um eine rein arbeitsrechtliche Frage handelt.

Martinus

*Ich bin mir an diesem Punkt ziemlich sicher. Da es sich jedoch um einen Schritt mit möglicher Weise weitreichenden Folgend handelt, würde ich dringend raten, sich vorher 100%ig abzusichern. Der Kindergarten müßte eine Mitarbeitendenvertretung haben (oder an eine Gesamtmitarbeitendenvertretung angeschlossen sein), die darüber Auskunft geben kann.