Nein, im Ernst: Ich weiß gut, was Du meinst - diese seitenlangen Aufstellungen „Anlage zur Anlage N“ mit Angaben zu Ort und Anlass usw., Zwischensummen pro Reise, davon abgesetzt steuerfreien Erstattungen und am Ende von Blatt 3 dann einer einzigen Zahl, die in die Anlage N übernommen wurde, hab ich selber in den 1990er Jahren haufenweise für Mandanten angefertigt.
Das ist aber vorbei, die Anlage N ist seit ich weiß nicht wie vielen Jahren an dieser Stelle ganz anders aufgebaut.
Da steht nur eine Summe für die 28 € - Pauschalen in Zeile 52, eine Summe für die 14 € - Pauschalen bei An- und Abreisetagen in Zeile 53 und eine für die 14 € - Pauschalen für eintägige Auswärtstätigkeit über 8 h Abwesenheit in Zeile 54 (das hab ich bei der Antwort an @cevin nicht richtig formuliert, aber wenn er sich das Formular anschaut, wie ich ihm geraten habe, sieht er das dann schon) und eine Summe für alle erhaltenen Erstattungen in Zeile 57. Mit dieser aufgegliederten Abfrage lässt sich eine überschlägige Plausibilitätsprüfung gleich maschinell vornehmen - wenn z.B. @cevin so wie er schreibt bloß 28 € - Pauschalen erklärt, fliegt das Teil bei der Plausiblitätsprüfung raus, und wenn sich der Betrag unterm Strich überhaupt auswirkt (vermutlich erreicht er mit seinen Werbungskosten die 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht), bekommt er lästige Post vom FA, diese dann mit der Aufforderung, detailliert aufzulisten, wann und mit welchem Anlass er wie lange abwesend war. Das lässt sich leicht vermeiden, wenn man gleich die Anlage N so ausfüllt, wie das dort vorgesehen ist.
Schöne Grüße
MM