Fragen zur Einkommensteuererklärung

Hallo zusammen, ich habe mal Fragen und hoffe, dass mir jemand das erläutern kann. Es geht um die Einkommensteuererklärung.

Es erfolgte im ersten Quartal des Jahres 2022 der Kirchenaustritt. Das Finanzamt hat die Kirchensteuer allerdings für das gesamte Kalenderjahr berechnet (die aus Sicht des Finanzamtes zu wenig gezahlte Kirchensteuer wurde von der zu viel gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz ausgezahlt). Es wurde Einspruch eingelegt. Ein neuer Einkommensteuerbescheid wurde erstellt und die Differenz zwischen der tatsächlich entstandenen (ein Quartal) und fehlerhaft berechneten (für das gesamte Jahr) Kirchensteuer erstattet. Bis hierhin ist für mich alles verständlich.

Im darauffolgenden Jahr 2023 wurde wieder die Einkommensteuererklärung gemacht. In dem neuen Bescheid wurde die fehlerhaft vonseiten des Finanzamtes berechnete Kirchensteuer (für das ganze Jahr 2022) als Zahlung und die zuletzt (nach Einlegung des Einspruchs) erstattete Kirchensteuer als Erstattungsbetrag festgesetzt und die Differenz von den beiden Beträgen als Sonderausgaben. Dies ist für mich nicht verständlich. Es wurde wieder Einspruch eingelegt, da die angegebenen „Zahlungen“ im Kalenderjahr 2023 gar nicht mehr entstanden sind und die Erstattungen wegen der fehlerhaft berechneten Kirchensteuer sich auf das Kalenderjahr 2022 bezogen haben.

Warum wird der fehlerhaft berechnete Betrag als „Zahlung“ angegeben? Hätte hier nicht, wenn überhaupt, der tatsächlich gezahlte Betrag (ein Quartal) angesetzt werden müssen?

Ich hoffe, dass das etwas verständlich beschrieben worden ist.

Servus,

Sonderausgabe ist die in dem Jahr, das veranlagt wird, tatsächlich bezahlte Kirchensteuer. Es ist also nicht entscheidend, für welches Jahr irgendein Betrag an Kirchensteuer festgesetzt worden ist, sondern zu welchem Zeitpunkt die Zahlung dafür geleistet worden ist.

Eine Verrechnung der festgesetzten KiSt mit einem Guthaben an ESt wird zu dem Zeitpunkt, zu dem sie stattfindet, als Zahlung berücksichtigt.

Nein, sondern der tatsächlich gezahlte Betrag: Im Jahr 2023 festgesetzte Nachzahlung KiSt minus im Jahr 2023 erfolgte Erstattung KiSt.

Im übrigen: Wenn Sonderausgaben bei der Veranlagung Deiner Meinung nach zu hoch angesetzt worden sind, weshalb möchtest Du daran was ändern? Ich denke grade an Otto Reutter…

Schöne Grüße

MM