Fragen zur Einnahmen Überschuss Rechnung

Hi, 
kann sein das ich mir zu viele Gedanken mache aber ich hab da ne Frage zur EÜR. Werde ein Kleingewerbe anmelden (Onlinehandel An und Verkauf). Werde aber auch Waren von Privat, also dann ja ohne Rechnung kaufen. Wie buche ich das? Hab ja keinen Nachweis über den Kauf? Und Reicht es wenn ich eine einfache Einnahmen minus Ausgaben Rechnung mache? 
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten!

(Onlinehandel An und Verkauf). Werde aber auch Waren von Privat, also dann ja ohne Rechnung kaufen. Wie buche ich das?

Wenn kein Beleg vorhanden ist gar nicht. Was sollte einen Privatverkäufer daran hindern, einen Beleg auszustellen und zu unterschreiben ?

Bei Privatkauf einen Eigenbeleg erstellen, nach Möglichkeit mit Name und Adresse des Proivatverkäufers versehen.
Sofern die Person dies Daten nicht preisgibt, dann halt ohne.
Auf jeden Fall den Beleg im inhaltlich bezüglich der Ware genau beschreiben und mit Unterschrift, Ort und Datum versehen.

In Sachen Buchhaltung und Steuern kann man sich gar nicht genug Gedanken machen, es geht immerhin um Geld.
Grundsätzlich darf eine Privatperson keine Rechnung schreiben. Aber Sie können eine Quittung ausstellen, auf der der Geldempfänger quittiert, dass er das Geld erhalten hat. Das könnte auch per e-mail sein. Oder das Geld wird per Bank bezahlt, dann wäre auch der Kontoauszug ein Beleg. Möglich wäre auch die Kopie des Angebotes, aus der der Preis hervorgeht. Wichtig wäre immer, Namen und Adresse des Anbieters/Verkäufers anzugeben. Das will das Finanzamt um evt. Nachprüfungen anzustellen.
Also: der Verkäufer muss genannt werden, der Beleg kann selbst ausgestellt werden, auf dem der Verkäufer den Geldeingang quittiert oder andere eindeutige Verkaufsbelege.
Viel Erfolg!
Klaus Leist

Hallo
Anbei ein Link über die Buchführung für Kleinbetriebe

http://www.internet-intelligenz.de/fachartikel563713…Sie können auch Quittungen über Barkäufe- oder Verkäufe ausstellen und diese als Beleg für Ihre Buchhaltung verwenden.

mfg
A. Weber

Hallo,

Grundsätzlich darf eine Privatperson keine Rechnung schreiben.

Wer behauptet denn so etwas? Natürlich darf ich als Privatperson eine Rechnung stellen.

&Tschüss

Hallo und einen guten Tag!
Der erste Nachweis ist der Kontoauszug. Zusätzlich sollten Sie einen Eigenbeleg auf einem Quittungsblock ausfüllen (Name des Empfängers, die Anschrift vom Paketaufkleber, Datum, Artikelbeschreibung, Betrag) und sobald vorhanden, einen Hinweis auf den Verkaufsvorgang.
Für die Buchhaltung: Eine Einnahmen minus Ausgaben Aufstellung (ohne EÜR) reicht für einen Umsatz bis Euro 17.500; Umsatz sind alle vereinnahmten Gelder.  Bis zu dieser Umsatzhöhe können Sie auch entscheiden, ob Sie Umsatzsteuer erklären oder nicht.

Für Anschaffungen ab Euro 151 bis 1.000 sind sogenannte Sammelposten zu bilden. Für Anschaffungen die mehr kosten ist ein Anlageverzeichnis mit der entsprechenden Abschreibungsdauer zu bilden.
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Bei Umsätzen über Euro 17.500 wird die Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung zur Pflicht.
Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Wareneinsatz / Raumkosten,  Schuldzinsen / Porto, Telefon, Büromaterial / Reisekosten, Fortbildung, Fachliteratur / Rechts- und Steuerberatung / Reise- und Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit / Geschenke und Bewirtungskosten /  Investitionen / ist dann erforderlich (die Querstriche sind die Aufschlüsselung, bzw. Zusammenfassung der Kosten wie in der Anlage EÜR: Bitte jeweils die Unterteilung der aktuellen Anlage EÜR beachten, das kann sich ändern!).
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Es hängt also viel davon ab, wie hoch die Umsätze sind - und wie hoch sie in dem Fragebogen, der vom Finanzamt kommt, angegeben werden. 
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg; Nachfragen mit Angabe der voraussichtlichen Umsätze oder unterteilten Kosten nach dem oberen Schema beantworte ich gerne.