Hallo!
Dabei sind meine Fragen folgende:
Welche Unternehmensform passt hierzu?
Man kann in diesem Fall vermutlich nur die freiberufliche Selbständigkeit nach § 18 EStG ausschließen. Läßt sich ohne die genaue Art der Tätigkeit zu kennen, nicht mit Gewißheit sagen. Alle anderen für einen einzelnen Gründer möglichen Rechtsformen (Einzelunternehmung, UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG) kommen je nach Art der Tätigkeit, Finanzierung und Risiken/Haftungsfragen in Betracht.
Ist es Überhaupt Rechtlich möglich so ein Unternehmen auf die
Beine zu stellen?
Nichts spricht dagegen. Ist eine Unternehmensgründung wie jede andere. Wie kommst du auf die Idee, es könnte rechtliche Probleme geben? Womöglich weil der Gründer Rentner ist? Spielt keine Rolle. Man kann mit über 70 Lenzen Bundeskanzler werden, ein Studium beginnen, einen Baum pflanzen, Kinder zeugen und ein Unternehmen gründen.
Gruß
Wolfgang