Hallo,
ich habe Fragen zur KfzHV, die mich unmittelbar betrifft, da ich gehbehindert bin (Behindertenausweis mit Merkzeichen G vorhanden) und mich selbstständig machen will, um aus dem Zustand meiner Arbeitslosigkeit herauszukommen. Allerdings wäre ich als ALG-2-Empfänger auf einen Zuschuss zur Beschaffung eines gebrauchten Pkw’s angewiesen, der mir unter Umständen (im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 2 KfzHV im Vernehmen mit § 6 KfzHV) auch gewährt werden könnte. Aber wie hoch wäre der Eigenanteil, den ich als-noch-ALG2-Empfänger aufzubringen habe - ich werde aus § 6 KfzHV nicht richtig schlau. Wer kann mir dazu eine sachkundige Auskunft geben?
Könnte das „Einkommen“ im Sinne des Paragraphen in meinem Fall auch danach bemessen werden, was ich künftig für Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit erziele?? Ich meine, ich habe einen Businessplan, dessen Tragfähigkeit mir bereits bescheinigt wurde… aber ob die Umsatzprognosen tatsächlich zutreffen, die ich gemacht habe, das muss sich erst noch zeigen. Was bedeutet, dass ich möglicherweise auch in Zukunft (als Selbstständiger) Einkünfte nur knapp am Existenzminimum erziele, so dass eigentlich keine Rückzahlungen (im Falle eines Darlehens des zuständigen Amts anstelle des Zuschusses) möglich wären???