Fragen zur Muetterrente

Wird ein 1966 geborenes Kind, dass leider nur einen Monat gelebt hat, bei der Muetterrente mit beruecksichtigt?
Monika Ogorsolka
E-Mail: [email protected]

Hallo!

Nach meiner Info gäbe es zumindest anteilige Mütterrente für Kinder, die früh nach der Geburt verstarben.
Sie müssten aber mind. noch im auf den Geburtsmonat folgenden Monat gelebt haben.
Weil die Mütterrente erst ab Folgemonat angerechnet wird.

Und da es je Kind ca. 28 € mehr Rente gäbe, schlägt eben die kurze Lebenszeit eines Kindes von nur 1 Monat mit einem Zwölftel zu Buche. Also ca. 2,33 € plus.

MfG
duck313

Wird ein 1966 geborenes Kind, dass leider nur einen Monat
gelebt hat, bei der Muetterrente mit beruecksichtigt?
Monika Ogorsolka
E-Mail: [email protected]

Hallo.

mit „Mütterrente“ hat der Sachverhalt nichts zu tun.

Die sog. Mütterente beinhaltet, dass für die vor dem 1.1.192 geborenen Kinder das 2. Erziehungsjahr bei der Rente berücksichtigt wird.

Gruß von TrixiMaus

An MfG duck 313
Vielen Dank fuer die Auskunft.

An TrixiMaus
Danke fuer die Auskunft.