Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Guten Tag allerseits!

In der NKA kommen folgende Umrechnungsmaßstäbe vor:

  1. Kaltmietenanteil

  2. Personentage

  3. Fläche/Gradttage

  4. Verbrauchseinheiten Verdunstungsröhrchen

  5. Fläche/Mietzeit

  6. findet Verwendung für Regenwasser, Straßenreinigung, Grundsteuer und Versicherungen.

  7. für Allgemeinstrom, (Ab-)Wasser, 50 % Warmwasser

  8. für 50 % Heizung

  9. für 50 % Heizung

  10. für 50 % Warmwasser

Der Wortlaut zu 1) lautet: Die Aufteilung erfolgt also im Verhältnis der Kaltmieten für die Gebäudeflächen.

Erste Frage: Wie ist das bei Leerstand? Es sieht so aus, als würden die Kosten nur auf die vermieteten Anteile aufgeteilt. Im Erdgeschoss war einmal ein Gewerbe, das mittlerweile teils umgebaut wurde zu einer Praxis und einer Wohnung. Ein Teil (ich würde schätzen 200 bis 300 m^2) steht aber noch leer. Der Kaltmietenprozentanteil berechnet sich aber nur über die tatsächlich eingenommene Kaltmiete.
Auch bei der Berechnung des Flächenanteils wird nur die vermietete Fläche berücksichtigt.

Müsste der Vermieter nicht die Nebenkosten für Leerstand tragen?

Zweite Frage: Wie ist das bei Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungsjahres? Der Kaltmietenprozentanteil wurde wie folgt berechnet:

Gesamte für die Wohnung im Jahr gezahlte KM / Gesamte KM Haus * Wohntage / 365

Ich würde das allerdings anders interpretieren:
Gesamte KM, die vom Mieter gezahlt wurde / Gesamte KM Haus

Bei ersterem wird der erste Mieter durch eine massive Mieterhöhung (in diesem Falle 20%) nach dem Wechsel stärker belastet.

Ich finde Kaltmietenanteil als Umlegeschlüssel ja sowieso ziemlich fragwürdig, da so ein Langzeitmieter, der 340 für 100 m^2 zahlt, weniger Nebenkosten zahlen muss, als ein neuer Mieter, der 735 € für 92 m^2 zahlt.

Selbstverständlich , und zwar ohne Ausnahme !

Und zu den Verteilmaßstäben 1-5 fällt mir nichts ein, außer das es mir völlig unüblich und m.E. unkorrekt vorkommt.
Das Gesetz kennt „nur“ wenige Maßstäbe. Standard wäre nach Wohnfläche, ist nichts vereinbart gälte das.
Sonst kann auch nach Wohneinheiten( setzt etwa gleich große Einheiten voraus) oder Personen verteilt werden.

Nach dem Anteil der Kaltmiete ?

MfG
duck313