Fragen zur Rechtsschutz div

Hallo. Gibt es hier jemanden der sich mit Rechtschutzversicherung auskennt? Vielleicht auch für eine arbeitet.

Meinst Du ob es eine gäbe, die auch in schon laufenden/bestehenden Streitigkeiten helfend eingreift, heißt Kosten übernimmt ?

KFZ Rechtsschutz
Familien Rechtsschutz
Vermieter Rechtsschutz

Geht um Mietrechtschutz und das Problem der Selbstbeteiligung. Ein Satz von der Versicherung den ich nicht verstehe und Versicherung konnte ich nicht erreichen. Soviel ich weiß… Wenn Man eine Rechtsschutz hat, hat man kein Anspruch auf Beratungshilfe oder Pkh.
Hab deshalb der Versicherung mitgeteilt das ich kündigen möchte, da ich die SB nicht aufbringen kann im Rechtsschutzfall. Vorher wurde mir damit über das Amt geholfen… Steht mir aber angeblich nicht mehr zu… Nu schrieb die Rechtsschutz " Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die SB im Rahmen der Prozesskostenhilfe abgedeckt werden". Das stimmt doch nicht oder?

Doch, das stimmt. Wieso sollte jemand mit Rechtsschutzversicherung schlechter stehen als einer ohne? Wenn du die Selbstbeteiligung nicht aufbringen kannst und die Voraussetzungen für Pkh vorliegen, dann kannst du für die Selbstbeteiligung Pkh beantragen.

2 Like

Wo steht das geschrieben? Jedesmal wenn ich vorher keine RS hatte und Pkh oder Beratungshilfe beantragt habe, wurde nach einer Rechtsschutz gefragt.
Und ich hatte nur eine Verkehrsrechtschutz und da hat das Amtsgericht genau hingeschaut was das für eine ist. Wollten alles wissen

nämlich konkret, ob Du überhaupt eine Selbstbeteiligung zu tragen hast und wie viel sie ausmacht.

Schöne Grüße

MM

[Stein des Anstoßes entfernt - Mod. X_Strom]

1 Like

§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO lautet:

„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Nirgendwo steht, dass das nicht gilt, wenn die Partei eine Rechtsschutzversicherung unterhält. Das würde ja auch keinen Sinn ergeben. Erneut: Warum sollte man durch die Rechtsschutzversicherung schlechter stehen, als man ohne sie stünde? Und was hätte der Staat davon, die Rechtsschutzversicherung für arme Leute unattraktiv zu machen?

Du kannst dir auch ein Antragsformular ansehen. In dem für NRW heißt es unter B 1.:

„Wenn die Kosten in voller Höhe von einer Versicherung […] getragen werden, ist die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht möglich und damit die Beantwortung der weiteren Fragen nicht erforderlich.“

Umkehrschluss: Wenn die Kosten nicht in voller Höhe von einer Versicherung getragen werden, kommt PKH in Betracht.

1 Like

Hallo Mozart. Vielen Dank für die Erklärung