Hallo zusammen, ich habe folgenden Sachverhalt:
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Hauptwohnsitz eines Arbeitnehmers ist Mannheim, Arbeitsort Hamburg. Dieser wohnt dort privat bei einem Kollegen, es entstehen ihm dadurch keine Kosten.
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Der Arbeitgeber erstattet eine Familienheimfahrt pro Monat, allerdings die volle Kilometerzahl (Hin- und Rückfahrt), nicht die einfache Entfernung, mit 0,30 EUR pro Kilometer.
Fragen:
a) Kann für die kostenfreie Unterkunft im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ein fiktiver Betrag (Pauschale) angesetzt werden oder müssen dazu Belege eingereicht werden?
b) Darf der Arbeitgeber die volle Kilometerzahl überhaupt steuerfrei erstatten oder sollte man das nachträglich korrigieren auf zwei Heimfahrten pro Monat mit einfacher Entfernung?
c) Kann trotzdem eine Heimfahrt pro Woche geltend gemacht werden (unter Abzug der erstatteten Kosten)?
d) Wenn durch die Werbungskosten das Einkommen soweit gemindert wird, dass das zu versteuernde Einkommen unter deb Steuerfreibetrag sinkt, kann man dann diese Fahrten bei der Lebensgefährtin (nicht verheiratet, aber gemeinsame Kinder in gemeinsamer Wohnung) als Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten geltend machen? Hintergrund: Die steuerrechtlichen Abzüge betragen z.Z. rund 350 EUR pro Monat, alleine für Familienheimfahrten liegt der Betrag aber schon bei 700 Euro.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank und beste Grüße!