Fragen zur Steuererklärung, Familienheimfahrt und doppelter Haushaltsführung

Hallo zusammen, ich habe folgenden Sachverhalt:

  1. Hauptwohnsitz eines Arbeitnehmers ist Mannheim, Arbeitsort Hamburg. Dieser wohnt dort privat bei einem Kollegen, es entstehen ihm dadurch keine Kosten.

  2. Der Arbeitgeber erstattet eine Familienheimfahrt pro Monat, allerdings die volle Kilometerzahl (Hin- und Rückfahrt), nicht die einfache Entfernung, mit 0,30 EUR pro Kilometer.

Fragen:

a) Kann für die kostenfreie Unterkunft im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ein fiktiver Betrag (Pauschale) angesetzt werden oder müssen dazu Belege eingereicht werden?

b) Darf der Arbeitgeber die volle Kilometerzahl überhaupt steuerfrei erstatten oder sollte man das nachträglich korrigieren auf zwei Heimfahrten pro Monat mit einfacher Entfernung?

c) Kann trotzdem eine Heimfahrt pro Woche geltend gemacht werden (unter Abzug der erstatteten Kosten)?

d) Wenn durch die Werbungskosten das Einkommen soweit gemindert wird, dass das zu versteuernde Einkommen unter deb Steuerfreibetrag sinkt, kann man dann diese Fahrten bei der Lebensgefährtin (nicht verheiratet, aber gemeinsame Kinder in gemeinsamer Wohnung) als Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten geltend machen? Hintergrund: Die steuerrechtlichen Abzüge betragen z.Z. rund 350 EUR pro Monat, alleine für Familienheimfahrten liegt der Betrag aber schon bei 700 Euro.

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank und beste Grüße!

Noch eine Ergänzung: Es sind keine reinen Familienheimfahrten, sondern Fahrten ins „Home Office“. Das bedeutet, dass der Aufenthalt auch mal ein paar Tage bis zu einer Woche ist, nicht nur über’s Wochenende.

Servus,

ist keine Ergänzung, sondern der Kern der Sache. Das „Home Office“ ist von der ersten Arbeitsstelle aus gesehen eine Auswärtstätigkeit, daher können die Fahrten überhaupt mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer abgerechnet werden.

Wenn Du die 30 Cent pro Entfernungskilometer für Familienheimfahrten mit den vom AG zutreffend steuerfrei erstatteten Beträgen vergleichst, wirst Du sehen, dass die Erstattung mehr ist als das, was da rauskommt, wenn Du das statt als Auswärtstätigkeit als DHH abrechnest.

a) Gab es vor einigen Jahren mal, das ist heute vorbei.
b) Sollte bitte nicht verschlimmbessert werden - der AG hat das schon richtig gemacht, auch im Interesse des Arbeitnehmers, aber er bewegt sich da wegen privater Mitveranlassung auf sehr dünnem Eis. Wenn nicht daran herumgekaut wird, kann das funktionieren und ist für beide Seiten die billigste Lösung.
c) vgl. b)
d) habe ich zu meinem Bedauern nicht verstanden, trotz der geschätzt vierstelligen Zahl an ESt-Erklärungen, die ich im Lauf der letzten Jahrzehnte auf dem Tisch hatte. Weder sagt mir der Begriff der „umgekehrten Familienheimfahrt“ etwas, noch kann ich mir vorstellen, was bei dem Vergleich von Lohnsteuerabzug und Höhe der Werbungskosten anderes rauskommen sollte als eine Subtraktion von Äpfeln von Birnen. Vielleicht kann ja jemand anders etwas zu diesem Punkt sagen, dem er nicht gar so krude erscheint.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich habe die Antwort jetzt erst entdeckt. Da die Steuererklärung für 2017 noch nicht gemacht ist, immer noch aktuell. :wink: Vielen Dank für die Einschätzung!
LG

Nein, das geht ausdrücklich nicht, egal ob verheiratet oder unverheiratet. Das wären bei der Lebensgefährtin ganz normale Kosten der privaten Lebensführung, die nicht abziehbar sind.