Ist „dein“ Arbeitsloser behindert? Das Bundesteilhabegesetz hat nicht so richtig mit Langzeitarbeitlosen, sondern mit behinderten Menschen zu tun (die wiederum langzeitarbeitslos sein könnten, deshalb die Nachfrage).
In welchem Gesetz? Im Bundesteilhabegesetz finde ich diese Zahlen nicht. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zwar 9,19 Euro, aber was hat das mit irgendeiner Übernahme zu tun?
Zur Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen gäbe es z. B. diese Seite:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitarbeitslosen
Je nach Art der Fördermöglichkeit werden die Kosten entweder mit 75 % (bzw. im 2. Jahr 50 %) bezuschußt, oder zu 100 % übernommen (2 Jahre, die anderen drei Jahre zunehmend weniger).
Also, was genau willst du?
Ach ja, ich sehe gerade, bei meinem Link ist die Rede vom Teilhabechancengesetz, das ist etwas ganz anderes als das (Bundes-)Teilhabegesetz!
Also, vergiss, was ich am Anfang mit den Behinderten schrieb, und nimm nur das mit, was bei dem obigen Link steht. Zum Thema Mindestlohn steht hier:
Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und
tariforientierte Arbeitgeber sowie für Arbeitgeber, die nach kirchlichen
Regelungen entlohnen, nach dem gezahlten Arbeitsentgelt – für andere
Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.
Wenn du also nach Tarif oder tariforientiert zahlst, gibt’s den Zuschuss wie oben beschrieben, ansonsten halt nach dem Mindestlohn.
So verstehe ich das, ja.
Das hängt sicherlich vom bearbeitenden Amt ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Die einen haben mehr zu tun, die anderen weniger.
Da es sich um Lohnkostenzuschüsse und nicht um Lohnzuschüsse handelt, gehe ich davon aus, dass es auch darum geht. Als Arbeitgeber solltest du wissen, dass die Lohnkosten höher sind als das, was deine Mitarbeiter als Bruttolohn bekommen. Ansonsten hier nochmal zum Nachlesen:
https://www.gruender-welt.com/lohnkosten/