Hallo,
mal angenommen, Peter hilft seinem Freund beim Abreissen einer Mauer. Dabei verletzt sich Peter, wird in die Notaufnahme gebracht und ist eine Woche krankgeschrieben.
Weiterhin sei angenommen, dass Peter ein Schreiben von seiner Krankenkasse erhält mit der Bitte, Fragen zu beantworten. Dort kann er z.b. ankreuzen, dass sich der Unfall auf fremden Grundstück ereignete.
Ist Peter verpflichtet den Fragenbogen ausfüllen? Was würde passieren, wenn er der Krankenkasse nicht antwortet?
Danke und Gruß,
Fred