Fragenbogen Krankenkasse

Hallo,

mal angenommen, Peter hilft seinem Freund beim Abreissen einer Mauer. Dabei verletzt sich Peter, wird in die Notaufnahme gebracht und ist eine Woche krankgeschrieben.
Weiterhin sei angenommen, dass Peter ein Schreiben von seiner Krankenkasse erhält mit der Bitte, Fragen zu beantworten. Dort kann er z.b. ankreuzen, dass sich der Unfall auf fremden Grundstück ereignete.

Ist Peter verpflichtet den Fragenbogen ausfüllen? Was würde passieren, wenn er der Krankenkasse nicht antwortet?

Danke und Gruß,
Fred

Hallo,

Ist Peter verpflichtet den Fragenbogen ausfüllen?

Selbstverständlich. Wenn Peter nicht antwortet nimmt er der Kasse u.U. die Möglichkeit die Kosten von einem etwaigen Unfallverursacher wieder einzutreiben oder an den möglicherweise zuständigen Kostenträger (BG?) weiter zu reichen.

Was würde passieren, wenn er der Krankenkasse nicht antwortet?

Als Konsequenz müsste Peter damit rechnen, dass die Kasse die entstandenen Krankheitskosten von ihm zurück fordert.
Gruß J.K.

Die Krankenkasse möchte z.B. prüfen, ob jemand anders den Unfall verschuldet hat oder ob es Arbeitsunfall für die BG war. Da können sie sich nämlich das Geld für die Behandlung wiederholen.

Was passiert ? Schwer zu sagen. Wenn der Versicherte unkooperativ ist, kann die Kasse es auch mal sein.

Viel Glück

Barmer

Ist Peter verpflichtet den Fragenbogen ausfüllen?

Selbstverständlich.

Es steht nur eine Bitte im Brief. Keine Aufforderung, keine Paragraphen. Warum sollte er also selbstverständlich verpflichtet sein?

Hallo,

Es steht nur eine Bitte im Brief. Keine Aufforderung, keine
Paragraphen. Warum sollte er also selbstverständlich
verpflichtet sein?

Die Kasse hat doch die Kosten übernommen, oder? Eine Bitte…ist netter als eine Aufforderung. Versicherte haben Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht. Das ist im Sinne der Allgemeinheit. Wer berechtigte Nachfragen nicht beantworten möchte - hat womöglich „Dreck am Stecken“?? §60 folgende treffen m.E. zu.
Aber das weiss ein Kollege aus dem SV-Bereich sicher besser.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
Gruß

Hallo,
eigentlich ist das wesentlich schon geschrieben. Die Kasse will eben wissen ob es Unfallbeteiligte gab oder ob aufgrund von Sachschäden
ein Regressanspruch gegenüber einer Person, einer Haftpflichtversicherung oder eines Herstellers geltend gemacht werden kann, wobei, gerade bei Personenbeteiligung nicht die Schuldfrage
unbedingt ausschlaggebend ist - Stichwort - Haftpflichtversicherung
und Teilungsabkommen. Natürlich, kommt auch auf die Kosten an, wenn der Versicherte nicht mitwirkt, kann die Kasse auch dazu verleitet werden, dem Versicherten die Kosten in Rechnung zu stellen - habe ich persönlich aber noch nie erlebt, deshalb kann ich auch keine Rechtsgrundlage dafür aus dem Stehgreif liefern.
Gruss
Czauderna