Hi.
Auf einer offiziellen Flurkarte vom Liegenschaftskataster sehe ich Grundstücksgrenzen zum Nachbarn eingezeichnet. An einer Stelle ist die Grenzlinie getrichelt, was laut Legende „nicht festgestelle Flurstücksgrenze“ bedeutet.
Wenn ich mir vor Ort die Sache anschaue, verläuft diese Grenze aber auf dem Nachbargrundstück, etwa 3 Meter parallel zur tatsächlich vorhandenen Zaungrenze.
Beide Grenzen (gestrichelte Katastergrenze wie Zaungrenze) laufen auf jeweils einen vorhandenen abgemarkten Grenzpunkt zu. Geht es also nach Katastergrenze, müsste mein Grundstück 3 Meter breiter sein, als der Zaun vorgibt.
Frage: Inwiefern ist die Grenzlinie im Kataster gültig?
Habe ich Anspruch auf dieses 3m breite Grundstück?
Oder kann es sein, dass die Katasterzeichnung nicht stimmt? Wenn ja: Gibt es andere Quellen, wo die richtige (rechtlich gültige) Grenzziehung hinterlegt ist?
Danke!
Markuss