Fragliche Grundstücksgrenze

Hi.

Auf einer offiziellen Flurkarte vom Liegenschaftskataster sehe ich Grundstücksgrenzen zum Nachbarn eingezeichnet. An einer Stelle ist die Grenzlinie getrichelt, was laut Legende „nicht festgestelle Flurstücksgrenze“ bedeutet.
Wenn ich mir vor Ort die Sache anschaue, verläuft diese Grenze aber auf dem Nachbargrundstück, etwa 3 Meter parallel zur tatsächlich vorhandenen Zaungrenze.
Beide Grenzen (gestrichelte Katastergrenze wie Zaungrenze) laufen auf jeweils einen vorhandenen abgemarkten Grenzpunkt zu. Geht es also nach Katastergrenze, müsste mein Grundstück 3 Meter breiter sein, als der Zaun vorgibt.
Frage: Inwiefern ist die Grenzlinie im Kataster gültig?
Habe ich Anspruch auf dieses 3m breite Grundstück?
Oder kann es sein, dass die Katasterzeichnung nicht stimmt? Wenn ja: Gibt es andere Quellen, wo die richtige (rechtlich gültige) Grenzziehung hinterlegt ist?

Danke!
Markuss

Guten Tag Markuss,
am besten wird sein, Du gehst zum Katasteramt und lässt Dir das erklären.

Vielleicht könnte es damit zu tun haben:
Wir hatten vor Jahren ein Gebäude konzipiert, bei dem ein sechs Meter breiter Hof geplant war, an der Grundstücksgrenze war gleich das Nachbarhaus.
Deshalb wurde eine Einschränkung gemacht, die am Ortsgericht beurkundet wurde: auf einem drei Meter breiten Streifen zum Nachbarhaus durfte nichts gebaut werden.

Gruß Walter VB

Hast Du denn einen aktuellen Lageplan ( den man für den Bauantrag brauchte) ?
Das ist ja ein „Auszug aus der amtlichen Flurkarte“, wenn die Flurkarte stimmt (davon muss man ausgehen) dann wäre die unklare Grenze auch im Lageplan so vermerkt. Ist denn beim Kauf des Grundstückes nichts aufgefallen, auch da hatte man die Flurkarte ?

Vermutlich müsste man einen Antrag auf Grenzfeststellung stellen, am besten beide Nachbarn. Oder man sollte überhaupt mal vorher mit dem Nachbarn sprechen, ob da etwas bekannt ist.

Das die Grenzsteine stimmen, muss nicht stimmen. Auch die könnten falsch sein.

MfG
duck313

Hallo,
der Begriff der „nicht festgestellten Grenze“ deutet (vereinfacht!) auf eine Grenze hin, die entweder nicht von den Beteiligten in der erforderlichen Form anerkannt wurde oder deren Grenzvermessung so alt ist, dass Messmethode, Messalter oder Messumfang eine entsprechende Feststellung nach neuerem Recht nicht zulässt.
Außerdem ist es nicht ganz unerheblich, in welchem Bundesland sich die Grenze befindet, da Vermessungsrecht noch immer weitestgehend Landesrecht ist. Obiges bezieht sich auf NRW.

Grundsätzlich kann man sich im Katasteramt zunächst mal einen Überblick verschaffen, wie das Amt auf die Aussage kommt und wie der sog. Zahlennachweis (das sind vereinfacht die Meßergebnisse, die zur Karte führten) überhaupt aussieht. Das Katasteramt ist dahingehend auch die einzige amtliche Quelle. Fehler sind hier - zumindest seit Einführung des BGB und der damit ggf. verbundenen Liegenschaftsnachweise - sehr selten und führen in der Regel nicht zu der von dir beschriebenen „Nichtfeststellung“.

Auf eine Grenze einigen kann man sich einvernehmlich immer. Kommt es zum Streit, muss man seinen Anspruch auf Veränderung der Grenze (bzw. seinen Anspruch auf ein bestimmtes Fleckchen Erde) auch begründen. Das geschieht in der Regel durch Vorhalten alter Kaufverträge, Grundbucheintragungen und deren dort hinterlegter Inhalt aus der Grundakte und ggf. weiteren relevanten Karten und Plänen wie zB alte Bauakten oder Nachweise aus alten Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen oder Flurbereinigungen. Das kann dann sehr ans „eingemachte“ gehen, tiefgreifende Recherchen nach sich ziehen und ein Prozess ist hier in der Regel nicht sehr günstig. Die wenigsten Anwälte kennen sich hier wirklich gut aus! Der Weg zum Katasteramt ist hier immer die erste Wahl.

Gruß vom
Schnabel

… ich wollte eigentlich nie, nie wieder daran denken …

Um aus einer nicht festgestellten Grenze eine festgestellte zu machen, bedarf es einer Grenzvermessung -wie schon oben erwähnt- und der Zustimmung aller Beteiligten. Verweigert auch nur Einer, wird’s haarig, sprich Zivilprozess, Anwaltskosten, Jahre …

Liegt der Fall in Sachsen ?

Grüße Roland

Es geht um ein Grundstück, das ich gerne kaufen würde. Der Plan ist mir vom Katasteramt zugesendet worden, also aktuell. Die beiden Grenzsteine sind auf dem Plan eingezeichnet und auch vor Ort vorhanden. Die Frage ist eben, ob am „ersten“ Grenzstein die Grenzlinien verläuft (da wo zurzeit der Zaun steht) oder laut Katasterkarte am „zweiten“ Grenzstein (3 Meter weiter weg).
Es befindet sich übrigens in Bayern.

Das kann ,hier sowieso, niemand sagen.

Lass Dir doch vom Grundstücksverkäufer eine entsprechende Zusicherung geben, welche Grenze die offiziell festgestellte ist. Er sollte (eigentlich) wissen, wieso die gestrichelte Linie da ist. Es muss also etwas unklar oder strittig sein.
Zäune bedeuten nicht immer Grenze, die können auch falsch stehen.

Selbst auf die Grenzsteine ist kein Verlass, bzw. man kann sie meist nicht so einfach von Karte aufs echte Gelände übertragen. Oder hast Du mit dem Maßband abgemessen ?

Vielleicht kann man es aus der Flächenberechnung ersehen, was man kaufen soll und so auf die Grenzlinie rückschließen. Bei 3 m mal unbekannte Länge kämen ja schon einige m² heraus.

MfG
duck313

Der Verkäufer ist Erbe des Grundstückes, hat selbst dort nicht gelebt. Er wird da also keine Ahnung haben.
Die Grenzsteine sind beide korrekt. Diese sind im Plan korrekt eingezeichnet, so wie sie auch tatsächlich stehen.
Flächenberechnung: Ist problematisch, da das Grundstück sehr unpraktische Formgebung hat und nicht überall leicht zugänglich ist.

Das kann sein, aber was ist mit dem Grundstücksnachbarn zur anderen (gestrichelten Seite) hin ?
Geh aufs Katasteramt und frage gezielt nach.