Es geht um Mietvertrag, wo als a) Wohnfläche die Räume im EG genannt sind mit 100 qm, als b) Die Kellerräume haben eine Nutzfläche von 50 qm.
Es sind diese 2 Kellerräume:
- Fläche von 32 qm, Fenster Fläche von 1 qm, Hohe 2.20 m mit einer Heizung
- Fläche 18 qm, Fenster Fläche 0.5 qm, Hohe 2.20 ohne Heizung
Dabei steht. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich aus den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten.
Die Höhe der Miete wurde aber mit 150 qm x (Mietspiegel Betrag +20% dazu), und bei unbefristeten Vertrag als Staffelmiete eingetragen.
Energieausweis ist aus dem Jahr 2006.
Ist das so in Ordnung?