Fragliche Mietvertrag

Es geht um Mietvertrag, wo als a) Wohnfläche die Räume im EG genannt sind mit 100 qm, als b) Die Kellerräume haben eine Nutzfläche von 50 qm.

Es sind diese 2 Kellerräume:

  • Fläche von 32 qm, Fenster Fläche von 1 qm, Hohe 2.20 m mit einer Heizung
  • Fläche 18 qm, Fenster Fläche 0.5 qm, Hohe 2.20 ohne Heizung

Dabei steht. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich aus den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten.

Die Höhe der Miete wurde aber mit 150 qm x (Mietspiegel Betrag +20% dazu), und bei unbefristeten Vertrag als Staffelmiete eingetragen.

Energieausweis ist aus dem Jahr 2006.

Ist das so in Ordnung?

Hi!

Ich glaube nicht, dass man diese beiden Kellerräume in die Wohnfläche der Wohnung mit einbeziehen und entsprechend Miete dafür berechnen kann.
Die Räume einer Wohnung müssen zu einer geschlossenen Einheit gehören, die Zugang zu einer Küche und einer Toilette haben. Die Deckenhöhe und Fensterflächengröße sind keine ausreichenden Kriterien, um hier von Wohnraum zu sprechen.
Der Vermieter kann diese Räume sicher als besondere Kellerräume dazuvermieten, aber sicher nicht zum Quadratmeterpreis der eigentlichen Wohnung.
Anders mag es sein, wenn diese Kellerräume von der Wohnung direkt erreichbar sind, man also nicht zur Wohnungstür heraus muss, um in die Kellerräume zu gelangen.
Hier mal ein Link.

Gruß, Diva

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Liebe Diva,

danke für den Feedback - es ist ein Einfamilienhaus, Keller ist direkt erreichbar.

Das kommt drauf an.

Steht da als Miete eine Zahl, oder steht da das, was Du schreibst

?

Warum wurde der Mietspiegel als Referenz genannt?

Liegt das Haus in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse?

Wenn nicht, dann darf meines Wissens eine beliebige Miethöhe vereinbart werden.
Wenn vereinbart wurde, dass 10€ je Quadratmeter Wohnfläche zu zahlen sind, dann ist auch nur die reale Wohnfläche heranzuziehen. Nicht-Wohnräume sind getrennt davon zu betrachten.

Richtig wäre: „Vermietet wird ein Haus mit ca. 100m² Fläche im EG und ca. 50m² Fläche im Keller. DIe Miethöhe beträgt 1500€ im Monat“

Anfechtbar ist „Vermietet wird ein Haus mit ca. 100m² Fläche im EG und ca. 50m² Fläche im Keller. DIe Miethöhe beträgt 10€ je m² Wohnfläche, das ergibt 1500€ im Monat.“

Wenn ein Mietspiegel sagt „Wohnungen dieser Art kosten im Schnitt 10€ pro m²“ und eine Mietpreisbremse gilt, dann dürfen meines Wissens bei Neuvermietung maximal 10% mehr verlangt werden. Wenn dort keine Mietpreisbremse gilt, darf beliebig mehr verlangt werden.

Bitte prüfe doch zuerst, ob in der Stadt eine Mietpreisbremse gilt.
Und dann stelle den Vertragspassus, in welchem die Miethöhe geregelt ist, wortwörtlich hier ein.
Kannst ja auch ein Foto machen - persönliche Daten unbedingt unkenntlich machen!

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Es ist keine Mietbremse in dem Stadt. Im Vertrag steht nur Zahl 1.405 €, was genau dem entspricht, wenn man Mietspiegel 7.80 mal 1.2 für 20% mal 150 für die qm zusammenrechnet. Das kann doch kein Zufall sein. Aber wie ich lesen kann, ist es scheinbar so in Ordnung. Wir wollen da aber raus aus dem Vertrag, weil erst am 8.11. unterschrieben, Einzug zum 1.1.25. Wir waren bei Besichtigung, da war aber alles noch bedeckt mit Planen, es wurde uns aber gesagt, alles neu renoviert, noch nie Schimmel gewesen, Fenster neu, Energieausweis A. Erst als allein dort gewesen, gesehen - und gerochen - das Keller mit Schimmel, Renovieren = nur EG geweisselt, Fenster neu schon 8 Jahre alt, mit mechanischen Außen Jalousien, die extrem schwer sind, und wenn die sich endlich bewegen, kommt auch Schimmel zur Vorschein, und Energieausweis aus 2006 - dass Klasse A in 2006 nicht der heutigen Klasse A entsprechen kann, davon gehe ich aus.

Er wird das wohl im Kopf so gerechnet haben.
Ist aber egal - wenn ich dir eine Miete nenne, die sich aus dem Produkt von Wohnfläche mal Einkaufspreis eines Kilogramms Rinderfilet ergibt, so hättest du bei abweichender Wohnfläche oder sinkenden Fleischpreisen dennoch keinen Minderungsanspruch.

Ihr konntet die Wohnung nicht ausreichend besichtigen und habt jetzt Mängel festgestellt?

Wurde irgendwas der Versprechen des Vermieters schriftlich festgehalten?

Falls nicht, so könnte man mit einer arglistigen Täuschung argumentieren. Ich würde es aber anders machen. Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass ich mich über den Zustand der Wohnung wohl geirrt habe und erstaunt über die Mängel bin. Dann listet man pingelig alles auf und signalisiert, dass man am liebsten einvernehmlich den Vertag auflösen wolle.

Klares Signal an den Vermieter, dass er so einen Mieter gar nicht haben will.

Ich glaube, dass du dich da irrst.

Zusatz und Korrektur:
Gebäudeenergieausweise sind sowieso nur 10 Jahre gültig.
Beim „Tacho“ hat es 2014 eine Änderung gegeben, zuvor ging er bis 400 kWh/m²a, danach nur nochbis 250 kWh/m²a.

hi,

ganz sicher?

Es finden sich ungeprüfte Hinweise, dass die Klassen erst 2014 eingeführt wurden.
Zudem… wenn die neuen Fenster erst 8 Jahre alt sind, wird der Wert nicht schlechter ausfallen.

grüße
lipi

Schriftlich gibt es die Anzeige in Internet, wie es angeboten wurde, was nicht dem entspricht, was vor Ort ist. Ich werde jetzt versuchen, in Gutem mit dem Vermieter zu reden, der war ja an sich ganz nett. Es ist für alle unangenehm, da muss ich aber durch, ganz schnell.
Also vielen Dank für Dein Feedback.