am 29,10.2015 habe ich in einem Verkehrsberuhigten Bereich falsch geparkt und wurd abgeschleppt.
Ich löste meinen Wagen am selben Tag beim Abschleppdienst aus. Einige Tage später, Anfang November, erhielt ich von der Stadt einen Bußgeldbescheid, welchen ich auch sofort Bezahlt habe.
Also ging ich davon aus das die Sache erledigt ist. Heute am 20.07.2016 erhielt ich von der Stadt einen Leistungsbescheid für das gleiche Vergehen in Höhe von 58,45 €. Es seien Verwaltungsgebühren nach
§ 15 Abs.1 Nr. 7 VOVwVG NRW entstanden.
Es wurde mir eine Zahlungsfrist bis zum 01.09.2016 eingeräumt.
In der Rechtsbehelfbelehrung steht das ich gegen diesen Bescheid binnen eines Monats beim Verwaltungsgericht Klage einreichen kann, dazu der Hinweis Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das, einer vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden.
So nun die Fragen:
Da ich seit ca. 10. Nov. nichts mehr in dieser Angelegenheit gehört, geschweige schriftliches erhalten habe ( es sind ja auch keine Mahngebühren o.ä. im Leistungsbescheid erwähnt ) gehe ich davon aus das hier schon lange Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
Ich habe mir die Bürokratieabbaugesetze I und II durchgelesen und bin der Auffassung das diese in meinem Geschilderten Fall nicht anwendbar sind.
Wer weis Rat
Danke im Voraus