Hallo,
betrifft F und D, weswegen ich es hier einstelle,
(A) Wäre eine unbefristete Verlängerung der Sonderbefugnisse nicht die Aushebelung der Bürgerrechte, die man von einem Rechtsstaat garantiert bekommt? Ich sehe das so. Zumal hier anscheinend Bestrebungen bestehen, auch die Eingriffsrechte der Legislative gegenüber der Exekutive zu unterlaufen.
(B) Ist ein grundgesetzkonformer Entzug der Staatsbürgerschaft für gleichgeartete Fälle nicht auch in D gesetzlich anzustreben? Ich sehe das so. Wieso sollte das eine Zweitbestrafung sein? Dieses Argument halte ich für hirnverbrannt. So wie ein gleichgeartetes in D kursierendes, das die gesetzeskonforme Ausweisung von Ausländern zur Doppelbestrafung erklärt. Meist von Leuten, die keine Grundkenntnisse haben. Weil man eben Deutsche nicht auch ausweisen könne. Für mich sind das hohle Phrasen einer unhaltbaren und verdrehenden Lesart eines Rechtsprinzips (keine Doppelbestrafung), weil sich dies nur auf das StGB bezieht, aber eben nicht auf das Verwaltungsrecht. In D kann ja auch jemand wg. Drogenhandel strafrechtlich belangt werden und zusätzlich seinen Führerschein verlieren, was sich nicht aus dem StGB ableitet.
Gruß
vdmaster