Frankreich am Scheideweg?

Hallo,

betrifft F und D, weswegen ich es hier einstelle,

(A) Wäre eine unbefristete Verlängerung der Sonderbefugnisse nicht die Aushebelung der Bürgerrechte, die man von einem Rechtsstaat garantiert bekommt? Ich sehe das so. Zumal hier anscheinend Bestrebungen bestehen, auch die Eingriffsrechte der Legislative gegenüber der Exekutive zu unterlaufen.

(B) Ist ein grundgesetzkonformer Entzug der Staatsbürgerschaft für gleichgeartete Fälle nicht auch in D gesetzlich anzustreben? Ich sehe das so. Wieso sollte das eine Zweitbestrafung sein? Dieses Argument halte ich für hirnverbrannt. So wie ein gleichgeartetes in D kursierendes, das die gesetzeskonforme Ausweisung von Ausländern zur Doppelbestrafung erklärt. Meist von Leuten, die keine Grundkenntnisse haben. Weil man eben Deutsche nicht auch ausweisen könne. Für mich sind das hohle Phrasen einer unhaltbaren und verdrehenden Lesart eines Rechtsprinzips (keine Doppelbestrafung), weil sich dies nur auf das StGB bezieht, aber eben nicht auf das Verwaltungsrecht. In D kann ja auch jemand wg. Drogenhandel strafrechtlich belangt werden und zusätzlich seinen Führerschein verlieren, was sich nicht aus dem StGB ableitet.

Gruß
vdmaster

1 Like

Nachtrag: Wer mit dem GG prinzipiell gegen einen Entzug argumentiert, sollte sich den Artikel ansehen.
Und auch einen Blick auf dieses Bundesgesetz werfen: https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__17.html

Gruß
vdmaster

Ich beziehe mich nur auf Frankreich.

In Frankreich schützen die Sonderbefugnisse nicht nur Staat, sondern auch die Bevölkerung.

Wäre das Volk damit nicht einverstanden, wären die schon längst auf der Straße.

Hier allerdings, handelt es nicht darum die Legislative oder Exekutive außer Krampf zu setzen, da ist das Volk schon sehr empfindlich.

Mehr findest du hier: http://www.liberation.fr/france/2016/01/22/l-etat-d-urgence-prolonge-de-trois-mois_1428406

Auszug:

Non, de trois mois, a corrigé l’Elysée dans
l’après-midi. La mesure de prolongation sera présentée le 3 février en
Conseil des ministres, où aura aussi lieu une délibération sur le projet de loi
pénale «renforçant la lutte contre le crime organisé et son financement, l’efficacité et les garanties de la procédure pénale. »

Nun, anderes Land andere Sitten.

Gruß

Claude

Hallo Claude,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich bin des Französischen leider nicht mächtig, nehme Dir aber einfach mal ab, dass die TAZ bei ihrer Darstellung übertrieben hat. Wenn hier keine Unterhöhlung der legislativen Verantwortlichkeit stattfindet, beruhigt mich das schon etwas. Bliebe noch das Spannungsverhältnis „Individualrechte im Rechtsstaat“ vs. „Kollektivwille der Bürger“ (vertreten durch das Parlament). Damit ist eine unbefristete Installation dieser Sonderrechte IMHO per se immer auszuschliessen. Das ist aber offenbar auch nicht geplant: http://derstandard.at/2000029601490/Frankreichs-Praesident-will-Ausnahmezustand-um-drei-Monate-verlaengern

Gruß
vdmaster

Moin vdmaster,
das nicht alle einverstanden sind, haben wir in jedem Land, Schweiz SV oder
SVP), Deutschland, na wer wohl: Linke, Grüne und ……der eine vom Hof am See.

Fakt ist jedoch, noch hat der unbeliebte Hollande nicht nur große Teile der Opposition und Volk hinter sich.
Riesen Applaus und dem Orgasmus nah ist natürlich die ambitionierte und auf die Schnauze gefallenen Marine le Pen.
Ging es nach ihr, bliebe das Gesetz bis alle „Daesh“ (Islamisten) im Grab liegen. Obwohl auch Sie, um das Gesicht zu wahren, gerne der Opposition Applaus spendiert.

Naja, nach dem Wahldebakel, was bleibt ihr übrig.

Gruß
Claude

NB: Hast du keinen Google-Translator?

Doch, aber bei einer Übersetzung aus dem Französischen kommt immer reichlich Mist dabei raus. Zumindest bei den Geocaching-Beschreibungen, die ich schon mal durchgenudelt habe. Und ein Zeitungsartikel über Politik bedarf einer guten Übersetzung.

Gruß
vdmaster

1 Like

Und dann? Die deutsche Staatsangehörigkeit kann de facto kaum entzogen werden - egal, wie sich der Neubürger auch verhält. Daher brauchen wir dringend einen kompletten Stopp der Einbürgerungsmöglichkeiten, die ja heutzutage so locker sind, dass jeder, der drei Wörter deutsch kann, einen Pass nachgeschmissen kriegt. Ziel ist es bekanntlich, Neu-Wähler für die etablierten Parteien zu gewinnen.

Wie hoch wäre eigentlich das Wahlergebnis zum Beispiel in Baden-Württemberg für die AfD, wenn man nur die autochthone Bevölkerung berücksichtigte? Wäre mal interessant zu wissen, wird aber sicherlich nicht untersucht werden.

1 Like

Die Regelungen stehen im verlinkten Paragraphen. Es wäre mir neu, dass man ein Bundesgesetz nicht mit einfacher Mehrheit des BT ändern könnte. Das entsprechende Gesetz bedarf nicht (oder zumindest nicht automatisch) der Zustimmung des Bundesrates.

Gruß
vdmaster

Du hast ja in allem Recht, vdmaster. Und ich hoffe, über den 13. März bestehen bei uns auch keine Uneinigkeiten. Dennoch löst ein Entzug der Staatsangehörigkeit höchstens dann die Probleme, wenn Leute, die unseren Wertevorstellungen zuwiderhandeln, tatsächlich auch das Land verlassen. Und das sehe ich nicht unbedingt.

Wichtig ist daher: 1. Kein weiter Zuzug, Grenzen dicht. 2. Keine Einbürgerungen mehr.

Ich bin nicht der Frankreichexperte. Wirklich nicht. Daher würde mich interessieren, inwieweit sich le Pen und Valls ( „Bis der IS besiegt ist. Denn Frankreich befinde sich in einem „Krieg“…) bei diesen Thema unterscheiden. Der Gedanke, dass Volk zu schützen, kann es wohl nicht sein.

Franz

Wie wäre es mit Nation oder Land statt Volk?