Frankreich: Anschlagsplanung durch IS-Terroristen

Hallo,

Im Dezember 2016 wurde seine Wohnung in Roubaix in Nordfrankreich durchsucht. Die Ermittler fanden eine IS-Fahne und Informationsmaterial zum Dschihad. Er wurde unter Hausarrest gestellt, wie es die Notstandsgesetze seit den Anschlägen vom 13. November 2015 erlauben. Doch tauchte Mahiedine M. unter, bevor ihn die Anordnung erreichte.

Eine IS-Fahne und Infomaterial zum Dschihad sollten doch hinreichend den Tatverdacht nahelegen, dass die Person Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist oder sie unterstützt.

In D würde https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html greifen, was auch ohne Anschlag bis max. zehn Jahren Freiheitsentzug einbringen kann. Man sollte davon ausgehen, dass Notstandsgesetze" auch eine effektive Strafverfolgung möglich machen. Wenn nun in 12/16 eine Dursuchung war und im weiteren Verlauf nur „Hausarrest“ angeordnet wurde … verarscht sich F dann nicht genauso wie D (Fall Amri) selbst?

Gibt es in der französischsprachigen Presse bereits weitere Informationen darüber, warum der Typ nicht bereits in 12/16 in U-Haft kam?

Ähnlich lief die Sache ja bei Amri, der wg. Besitz falscher Papiere sehr wohl in U-Haft hätte gesteckt werden können. Man verzichtete ja darauf, weil man ihn (für nur einen? Tag) in Abschiebehaft nahm. Man kam aber später nicht mehr auf die Angelegenheit „Passfälschung“ zurück, als man ihn prompt wg. tunesischer Unpässlichkeit wieder aus der Abschiebehaft entließ. Frei nach dem Motto: Geht uns nichts an, dafür sind wir nicht zuständig!

Gruß
vdmaster

OFFTOPIC

Selbstverliebt, selbstzerfleischerisch und nationalistisch, wie Franzosen und Deutsche nun mal sind, fingern sie gerne, ausgiebig und vorwiegend an sich selbst rum:


Der pure Wahnsinn, die Spaltung, greift um sich. Flugverbotszonen werden nach langen zähen Verhandlungen in Kriegsgebieten verhängt, nachdem die Großen sich einig sind. Hierzulande genügt ein Parteitag.

Franz

Danach hatte ich allerdings nicht gefragt.

Eine Flugverbotszone für wenige Tage ist bei einer Großveranstaltung auch angemessen. Nicht nur wg. der Gefahr von Anschlägen, sondern aus Prinzip.

Von dem Verbot ausgenommen sind Einsatzflugzeuge der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz und Flüge nach Instrumentenflugregeln mit Start und Ziel Köln/Bonn oder Lövenich. Wer gegen das Verbot handelt, wird bestraft.

Allein die Unfallgefahr durch abstürzende Drohnen in eine Menschenmenge ist erheblich. Es sind bereits Ausschreitungen von Militanten angekündigt. Und wenn dann gar zehn Drohnen die zwangsläufig eingesetzten Polizeihubschrauber (wg. des Lageüberblicks) behindern oder gar zum Absturz brächten, könnte das in einer Katastrophe mit zahlreichen Opfern enden. Auch nur abgeworfenes Mehl könnte von vielen als Anschlag mit Biowaffen interpretiert werden. Die Opfer entstünden dann wg. der Massenpanik.

Nein, diese Einschränkung ist völlig okay. Zumal es in dem Radius für Hobbypiloten (ohne Instrumentenreglement) aller Art wirklich keine Notwendigkeit gibt, ausgerechnet an den Tagen rumzufliegen.

Gruß
vdmaster

Daher das OFFTOPIC?

Isolierte Betrachtungen sind nicht immer so mein Thema, Frankreich hat mehr Erfahrung in gewissen Dingen als unsereins. Aber die neuen Gemeinsamkeiten, Angst, Panik, Terror, Hilflosigkeit, Unvermögen usw., die wir nun auch teilen, erwähne ich gerne. Auch wenn es unpassend erscheint.

Franz

Werds nicht wieder tun, versprochen!

Es wär eben schön gewesen, wenn Du auch was zu dem spezifischen Vorgang im Franzmannland hättest schreiben können.