Servus,
erst einmal „genfrei“ gibt es nicht, da wir alle Gene in uns tragen.
ich habe grade „mit offenen karten“ gesehen und dort wurde
berichtet, dass es in frankreich, gesetzlich vorgeschrieben
und durch ein moratorium wurde das genverbot verlängert, keine
anbauflächen für genetisch veränderte nutzpflanzen gibt.
Ich glaube man muss hier zwischen Protestbewegung und staatlicher Gesetzgebung unterscheiden.
In Frankreich sind vor allem bäuerliche Akteure für eine radikale, bis heute andauernde Protestbewegung verantwortlich. So gibt es die faucheurs volontaires ("freiwillige Mäher "), die globalisierungskritische Bauernorganisation Confédération Paysanne und den Aktivist José Bové, welche durch die regelmäßige Zerstörung von GVO-Versuchsfeldern seit gut zehn Jahren Frankreichs Behörden, Gerichte und Öffentlichkeit in Atem halten.
Diese Bewegungen hat wiederum Frankreichs nationale Politik beeinflusst. In der EU gehört Frankreich zu den aktivsten Gentechnikkritikern, und erst im vergangenen Jahr wurde der kommerzielle GVO-Anbau per Verbot gestoppt. Doch war dieses Verbot nicht ganz so radikal, wie es sich auf den ersten Blick anhört. GVO-Versuchsfreisetzungen gehen etwa - wenn auch reduziert - weiter, und werden weiterhin von Aktivisten attackiert.
Grundsätzlich darf ich Wikipedia auszugsweise zitieren:
_Die Auflagen der EU sind damit die strengsten der Welt. Zudem dürfen Mitgliedsstaaten weitere Auflagen bestimmen. Die Abstandsregelungen für Gv-Felder variieren daher stark zwischen den EU-Ländern. […] Der Europäische Gerichtshof erklärte den Versuch mehrerer österreichischer Bundesländer, sich als gentechnikfreie Regionen nach der Charta von Florenz zu etablieren, als Verstoß gegen die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern.
Die Empfehlung 2010/C 200/01, die die alte 2003/556/EG aufhebt, schlägt hingegen vor, dass Mitgliedsstaaten in Zukunft Verbote auch aus nichtwissenschaftlichen Gründen verfügen dürfen. EU-Parlament und Ministerrat haben noch nicht über diese Empfehlung abstimmt und es wurden verschiedene Bedenken gegen sie geäußert, wie mögliche Verstöße gegen die Welthandels- und EU-Binnenmarktverträge. Laut einem im November 2010 vorgelegten Gutachten des juristischen Dienstes des Europäischen Rats verstoßen die Pläne der EU-Kommission gegen die Welthandelsverträge und die Verträge des Europäischen Binnenmarkts. Als problematisch gelten zudem mögliche Begründungen, die ein Land für nationale Anbauverbot heranziehen könnte. Wissenschaftliche Zweifel an der Sicherheit von Gv-Pflanzen können nicht angeführt werden, da diese Fragen weiterhin in einem europäisch einheitlichen Zulassungsverfahren für alle Länder bindend geklärt werden._
Gruß,
Sax