Frankreich - Mindestlohn fuer Arbeitsvisum fuer nicht EU-Buerger

Hallo, 

wenn die Frage im falschen Brett gelandet ist, tut es mir leid. Bitte verschieben.

Weiss jemand zufaellig, ob es in Frankreich eine Bedingung zum Mindestlohn fuer das Arbeitsvisum fuer Nicht Eu-Buerger gibt?

Wie hoch ist das, falls es soetwas gibt?

Soweit ich weiss sind es in Deutschland 45.000 Euro im Jahr.

Gilt das auch fuer Frankreich, weil das alles vielleicht ein EU abkommen ist?

Vielen Dank im Voraus.

Lini

Servus,
 das Arbeitrsvisum garantiert, dass der Inhaber dieses Visums im EinreiseLand hier Frankreich arbeiten darf. Es wird nicht nach Klassen unterschieden. Das frz. Arbeitsrecht greift im Augenblick eines gültigen Arbeitsvertrages. 
D.h. Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts bei der offiziellen einreise sind dieselben egal ob EU-Bürger oder nicht. 
Sollte das Visum ablaufen oder aus etwaigen Gründen vom Einreiseland dem Inhaber entzogen werden entfallen auch damit die Rechte.
Einschrenkungen zum Mindestlohn gibt es jedoch. hierzu fallen Minderjährige unter best. bedingungen
Praktikanten
Azubis unter 26 Jahren
Behinderte.
Zu jeder dieser Gruppe gibt es Sonderbedingungen und Klauseln. Grundsätzlich werden bei den löhnen höchstens 45% des SMIC (gesetzl. Mindestlohn) abgezogen. 
Hierzu:
www.ambafrance-de.org/Mindestlohn-der-SMICViel Erfolg
Frank

Vielen Dank, das reicht mir schon aus.

Benoetige es auch nicht als persoenliche Info zum Bewerben, sondern war einfach nur so daran interessiert, weil der Bruder meines Mannes in FR studiert.

LG
Lini

Servus,

Vielen Dank, das reicht mir schon aus.

das finde ich ziemlich kurios - Ihr habt nämlich in einem Winkel von ungefähr 180° aneinander vorbeigeredet, was den Begriff „Mindestlohn“ betrifft.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Na, ich lese daraus, dass er schreibt: Einschraenkungen zum Mindestlohn gibt es jedoch, bei…

dass es eben keine Einschraenkungen gibt, als bis auf in den genannten Gruppen.

Servus,

der SMIC ist der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich. Das hat nichts mit dem Lohn zu tun, den eine Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland mindestens verdienen muss, wenn sie zur Arbeitsaufnahme einreisen will.

Die gesamte Antwort, die Du erhalten hast, bezieht sich auf das Thema „Mindestlohn in Frankreich“, nicht auf die Bedingungen für die Erteilung von D-Visa.

Die Regelungen zu mindestens nachzuweisenden Löhnen (es gibt zwei Klassen) für die „Blaue Karte EU“ sind nationales deutsches Recht. Die zugrundeliegende Hochqualifizierten-Richtlinie der EU sieht vor, dass das Bruttojahresgehalt mindestens das eineinhalbfache (bei besonderen Mangelberufen das 1,2-fache) des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in diesem Staat betragen muss.

Wie das in F national umgesetzt ist, weiß ich nicht - das lässt sich bei Legifrance finden, ist aber ein bissel mühsam (deswegen hab ichs nicht gemacht).

Jüngere Angaben von Eurostat nennen 28.847 € brutto im Durchschnitt für F; damit wären die Werte für die Einreisebewilligung zur Arbeitsaufnahme 43.270 € allgemein und 34.616 € für Mangelberufe. Das sind jetzt aber bloß Anhaltswerte - wie das genau funktioniert, ist auch in F durch nationales Recht geregelt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank soweit, Blumenpeder!

Das ist ja schonmal 'ne ganz andere Hausnummer.

Wenn jetzt noch jemand eine Antwort darauf haette, wie das in F genau umgesetzt wird, dann waeren alle meine Fragen beantwortet.

Voilà voilà cela arrive!

Hier ist das, was „gouv.fr“ zum Thema „immigration professionelle“ zu sagen hat:

http://www.immigration-professionnelle.gouv.fr/acteu…

Kurz: Jährliche Aktualisierung des mindestens erforderlichen Gehalts, zuletzt aktualisiert am 30.11.2012 mit dem Betrag von 52.725 € p.a.; Abschluss eines Studiums, das mindestens 3 Jahre erfordert oder fünf Jahre Berufserfahrung in gleichwertiger Beschäftigung; Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in F mit einer Dauer von mindestens einem Jahr, geprüft duch die zuständige Behörde SMOE an der Präfektur des Départements, in dem der Antragsteller beschäftigt werden soll.

Der Unterschied zu den von mir Pi mal Daumen gepeilten Zahlen dürfte in der bei Eurostat unterschiedlichen Definition von „Bruttolohn“ kommen. Einen niedrigeren Schwellenbetrag für „Mangelberufe“ gibt es in F offenbar nicht; ggf. käme da der Weg über 18 Monate Deutschland in Frage - nach Ablauf dieser Zeit in Lohn und Brot in einem EU-Land gelten die nationalen „Blauen Karten“ für die ganze EU.

Nota: Für die Entsendung nach Frankreich durch ein Unternehmen mit Sitz im Ausland bei bestehendem Arbeitsverhältnis im Ausland gelten viel niedrigere Werte (1,5 * SMIC). Es würde mich ziemlich überraschen, wenn es in diesem Zusammenhang in den Ländern, die unmittelbar an das EU-Territorium angrenzen, keine florierende Schattenwirtschaft von Schein-Subunternehmen gäbe, die ausschließlich dafür gegründet wurden, dass sie Entsendungen in die EU organisieren können.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Ja suuuuper! Ich danke dir, dass Du dir so viel Muehe gemacht hast.
Mit meinem eher schlechten Franzoesisch waere ich hier nie allein weitergekommen.

Prima!!!

Merci!!!

Servus nochmal,

in der Praxis wird der Begriff „salaire brut annuel“ eine ziemlich fummelige Hürde darstellen - ich kann Dir dazu keine Einzelheiten mehr sagen, aber ich erinnere mich, dass mir vor Jahren ein Kollege aus Paris, der sich mit dem Traum von einem rechnergestützten System zur Abrechnung und Verwaltung von Löhnen und Gehältern nach allen nationalen Normen in Europa beschäftigte, sehr seltsame Dinge darüber erzählte, was man alles in F unter „Bruttolohn“ verstehen kann. Je nachdem, wie der Begriff im konkreten Zusammenhang aufzufassen ist, gibt es da anscheinend die seltsamsten Zu- und Abrechnungen, wenn man vom vereinbarten oder tariflichen Gehalt ausgeht.

Bonne chance!

Dä Blumepeder

Das klingt zwar alles kurios, aber in meinem Fall ist das jetzt nicht so wichtig.

Da war eben nur das Mindestgehalt an und fuer sich ausschlaggebend. Wieviel da nun brutto und netto ist, spielt keine so grosse Rolle. Aber danke trotzdem. :smile: