Servus,
der SMIC ist der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich. Das hat nichts mit dem Lohn zu tun, den eine Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland mindestens verdienen muss, wenn sie zur Arbeitsaufnahme einreisen will.
Die gesamte Antwort, die Du erhalten hast, bezieht sich auf das Thema „Mindestlohn in Frankreich“, nicht auf die Bedingungen für die Erteilung von D-Visa.
Die Regelungen zu mindestens nachzuweisenden Löhnen (es gibt zwei Klassen) für die „Blaue Karte EU“ sind nationales deutsches Recht. Die zugrundeliegende Hochqualifizierten-Richtlinie der EU sieht vor, dass das Bruttojahresgehalt mindestens das eineinhalbfache (bei besonderen Mangelberufen das 1,2-fache) des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in diesem Staat betragen muss.
Wie das in F national umgesetzt ist, weiß ich nicht - das lässt sich bei Legifrance finden, ist aber ein bissel mühsam (deswegen hab ichs nicht gemacht).
Jüngere Angaben von Eurostat nennen 28.847 € brutto im Durchschnitt für F; damit wären die Werte für die Einreisebewilligung zur Arbeitsaufnahme 43.270 € allgemein und 34.616 € für Mangelberufe. Das sind jetzt aber bloß Anhaltswerte - wie das genau funktioniert, ist auch in F durch nationales Recht geregelt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder