Frankreich: Private nicht-französische Stadtführer erlaubt?

Hallo,

ich habe läuten hören, dass es in manchen Ländern verboten
ist, dass Nicht-Inländer für ihre Reisegruppen eine Stadtführung machen.

Konkret: Wir sind eine Gruppe von 20 Deutschen, die nach
Frankreich fahren. Einer von uns – auf die bereiste Stadt bestens vorgebildet -
würde eine sozusagen private Stadtführung machen. Ist das in Frankreich erlaubt
oder handeln wir uns Probleme damit ein und müssten zwangsweise einen
einheimischen Stadtführer anheuern?

Danke für eure Antworten

Grüße

ER

Das ist die deutscheste Frage, die ich je hier gelesen habe :smile:

Natürlich kann dir niemand verbieten, deinen Freunden die Stadt zu zeigen, solange man es nicht kommerziell anbietet. Das nur Einheimische eine Stadtführung machen könnten würde sich mit den Grundsätzen der EU auch nicht vereinbaren lassen.

Gruß,
Steve

Nordkorea könnte ein Problem werden, aber sonst…

Ich war selbst mit einer Reisegruppe eines deutschen Reiseveranstalters zu einer mehrtägigen Städtetour in Paris.

Und höre und staune: Der Reiseführer, der uns betreute und durch die Stadt lotste war DEUTSCHER (mit Wohnort in Deutschland).

Neben dem strammen „Pflichtprogramm“ hat der hat uns auch Ecken des „echten“ Paris gezeigt, die abseits der Trampelpfade liegen und von Historie bis Ankdoten mit Infos gefüttert, wie es kaum ein Einheimischer hätte besser machen können.

Freut euch also auf euren hoffentlich gut geführten Paris-Besuch.

Wieso soll das eine typisch deutsche Frage sein?

Nicht-österreichische Skilehrer mit ihren deutschen Reisegruppen
auf österreichischen Pisten – das Drama ist bekannt, oder?

Kroatien verbot es deutschen Skippern, auf deren eigenen Yachten
deutsche Touristen durch kroatische Gewässer zu schippern und verlangte, einheimischen
Kapitänen das Ruder zu überlassen (oder absurde Abstandszahlungen zu entrichten)
– das touristische Dilemma kam prompt; und es war absolut nicht zum Vorteil der
kroatischen Tourismus.

Ob es auch deutschen Reiseleitern an den Kragen geht,
wenn sie in Frankreich ihrer Reisegruppe Fachführungen angedeihen lassen, ist
damit noch nicht geklärt, meine ich.

Da kann es durchaus einen Reiseleiter mit deutschen
Wurzeln, deutschem Pass und in Deutschland zu versteuerndem Einkommen geben – aber
der wäre wohl per Arbeitsvertrag gegen
binationales Unbill abgesichert…

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Einspruch
Skipper Deutsch, Gäste Deutsch.
Alles lief einwandfrei und ohne Probleme vor 1 Jahr. (Murter).
Skipper hatt zuvor Segelschein, Personenzahl und Nationalität per Fax gesendet.
War das vor …20 Jahren bei dir?

Hallo,

dass ich davon hörte ist in der Tat schon länger her –
scheinbar haben die kroatischen Behörden inzwischen aus den Beschwerden gelernt.

Das belegt aber trotzdem, dass Restriktionen im Touristikgewerbe möglich
sind.

Gruß

ER