Für einen Vortrag in Sozialkunde über „das politische System in Frankreich“ recherchiere ich gerade zu dem Thema: Volksentscheid. Gerade habe ich gelesen, dass der Präsident jeden Vorschlag des Parlaments zu einem Volksentscheid machen kann, sowie er auch die alleinige Entscheidung trifft, ob es ein Volksentscheid gäbe oder nicht. Stimmt das? Also, besitzt der Präsident tatsächlich die alleinige Entscheidungsmacht über die Volksentscheide? In einer Übersicht sah ich einen Pfeil ausgehend vom Volk, welches mir suggerierte, dass dieses auch selbst Volksentscheide treffen kann. Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank.
P.S. Hier der Link zu dem Schema: http://www.bpb.de/cache/images/2/9132-st-galerie.jpg…