Französischer Präsident

Hallo,
Nach Artikel 16 der Französischen Verfassung ist der Präsident der Republik dazu befugt, „die unter diesen Umständen erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen. Hierzu habve ich einige Fragen:

  1. Sind die Grundrechte dennoch geschützt (auch Bürgerrechte wie Versammlungsfreiheit etc.)?
  2. Kann der Präsident ohne Beschluss des Parlaments Gesetze verabschieden?
  3. Sind diese auch nach der Krisenzeit noch gültig?
  4. Sind Verfassungsänderungen möglich?

Ich hoffe mich kann jemand zu diesem Thema aufklären.
Vielen Dank im Voraus!
mgb