Hallo,
Nach Artikel 16 der Französischen Verfassung ist der Präsident der Republik dazu befugt, „die unter diesen Umständen erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen. Hierzu habve ich einige Fragen:
- Sind die Grundrechte dennoch geschützt (auch Bürgerrechte wie Versammlungsfreiheit etc.)?
- Kann der Präsident ohne Beschluss des Parlaments Gesetze verabschieden?
- Sind diese auch nach der Krisenzeit noch gültig?
- Sind Verfassungsänderungen möglich?
Ich hoffe mich kann jemand zu diesem Thema aufklären.
Vielen Dank im Voraus!
mgb