Frau ohne Einkommen mit Riester; Mann Besserverdiener ohne Riester/Rürup

Folgende Situation:
Ehefrau, 49 Jahre, hat relativ wenig in gesetzliche RV eingezahlt, bespart seit Jahren einen Riestervertrag (100,-- EUR/Mon.) Sie ist seit 2 Jahren nicht mehr „förderfähig“, da Erziehungszeit vorbei ist und der vormalige Job gekündigt wurde, d.h. ohne Einkommen (Hausfrau und Mutter)
Ehemann, 50 Jahre, Besserverdiener (Manager bei großer Firma), gesetzlich rentenversichert, betriebliche AV, Firmenaktien, aber weder Riester noch Rürup.
2 minderjährige Kinder (vor 2008 geboren)

Frage:
Macht es Sinn, dass der Mann auch einen gesetzlich geförderten Vertrag abschließt, damit die Frau wieder in den „Genuß“ der Förderung kommt? Wäre die Frau auch wieder „förderfähig“, wenn der Ehemann keinen Riester-Vertrag sondern einen Rürup abschließt (was ja bei höheren EK wohl sinnvoller ist)?

Vielen Dank für die Antworten schon im voraus!

Sich begrüßen ist out. Unterlassen wir das mal…

Folgende Situation:
Ehefrau, 49 Jahre, hat relativ wenig in gesetzliche RV
eingezahlt, bespart seit Jahren einen Riestervertrag (100,–
EUR/Mon.)

Gefährlich/unclever, denn die Rente unterliegt nachher der vollen Besteuerung. Da die 100 EUR auch aus dem „Netto“ kommen und man keine Riesterförderung einstreicht, macht man hier nicht unbedingt das beste Geschäft seines Lebens.

Frage:
Macht es Sinn, dass der Mann auch einen gesetzlich geförderten
Vertrag abschließt, damit die Frau wieder in den „Genuß“ der
Förderung kommt?

Riester bietet ja grundsätzlich für alle Einkommensgruppen und Familienstände interessante Förderungen. Ob dies aber in eurem (fiktiven!) Fall sinnvoll ist, kann man so ohne weiteres nicht beantworten. Da würde ich lieber eine Beratung vor Ort in Anspruch nehmen und dort mal alle Karten auf den Tisch legen.

Wäre die Frau auch wieder „förderfähig“, wenn
der Ehemann keinen Riester-Vertrag sondern einen Rürup
abschließt (was ja bei höheren EK wohl sinnvoller ist)?

Nein. Die beiden Versicherungsformen sind voneinander völlig autark.

Vielen Dank für die Antworten schon im voraus!

Bitte, gerne.

Viele Grüße
Claude Burgard
ungebundener Versicherungsvermittler
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Weder riester noch rürup sind für ihre familie sinnvoll, weil die jetzige foerderung von der nachgelagerten versteuerung mehr als „vernichtet“ wird. einfach den vertrag ruhen lassen - ohne weitere einzahlungen.
wenn sie in irgendeinen sparplan 100 euro investieren, haben sie und ihre familie mit dem 65.lebensjahr etwas weniger „zinserträge“ - dafür aber die volle summe ueber 19.200 zur auszahlung bereit - steuerfrei. 
bei einer aufgeschobenen rentenversicherung über eine versicherungsgesellschaft werden ihnen alternativ zu der kapitalauszahlung eine lebenslange zusatzrente - ohne große steuerbelastung - garantiert und das wichtigste: die versicherungssummen sind „vererbbar“.

Hi!

Moment mal. Die Ehefrau ist doch mittelbar zulageberechtigt, da der Ehemann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Also muss sie 60 € im Jahr einzahlen und bekommt ihre volle Zulage und die beiden Kinderzulagen. Der Ehemann muss keinen Reister/Rürup-Vertrag machen.

Oder irre ich mich?

Gruß derschwede77

Soweit ich weiß ist die Frau mittelbar Zulagenberechtigt, wenn der Mann auch einen Riestervertrag abschließt. Der Riestervertrag würde für den Mann auch Sinn machen, da er als Besserverdiener die Beiträge steuerlich ansetzen kann. Das kann eine Versicherung, Fondssparplan oder Bausparvertrag sein. Die Kinder sollten auf die Frau geschlüsselt werden. Diese müsste 60€ p.a. einzahlen um die Grundzulage + die Kinderzulage voll zu erhalten.

Hallöchen.

Weder riester noch rürup sind für ihre familie sinnvoll, weil
die jetzige foerderung von der nachgelagerten versteuerung
mehr als „vernichtet“ wird. einfach den vertrag ruhen lassen -
ohne weitere einzahlungen.

Sind wir mal wieder auf Einen unserer Zunft gestoßen, der einfach mal Allgemeinplätze raushaut ohne jegliche Begründung (und im vorliegenden Fall auch einfach nur falsch)

bei einer aufgeschobenen rentenversicherung über eine
versicherungsgesellschaft werden ihnen alternativ zu der
kapitalauszahlung eine lebenslange zusatzrente - ohne große
steuerbelastung - garantiert und das wichtigste: die
versicherungssummen sind „vererbbar“.

Und bei Riester wird einem keine lebenslange Rente geboten (bzw. eine Kapitalisierung von bis zu 30% PLUS eine lebenslange Rente) und sie ist NICHT vererbbar (Ehepartner, Kinder im Kindergeldbezug) ?

Mich würden die Quellen dieser Information interessieren

Was auch immer Dein Thema bei Versicherungen sein mag, bitte äußere Dich so lange nichtmehr über Produkte der Altersvorsorge bis Du da sattelfest bist. Es schadet der ganzen Branche solche Statements zu veröffentlichen.

Grüße
Claude Burgard

Hi DerSchwede77,

nein du irrst dich nicht. Alles Richtig.

Gruß
LampEh

Hallo,

Moment mal. Die Ehefrau ist doch mittelbar zulageberechtigt,
da der Ehemann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Also muss sie 60 € im Jahr einzahlen und bekommt ihre volle
Zulage und die beiden Kinderzulagen. Der Ehemann muss keinen
Reister/Rürup-Vertrag machen.

Oder irre ich mich?

Gruß derschwede77

das stimmt so nicht.Die Ehefrau hat zwar als mittelbar Zulagenberechtigte Anspruch auf die Riesterförderung,aber auch nur dann,wenn der unmittelbar zulagenberechtigte Ehemann einen Vertrag abschließt.

Grüße,sapine

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Hallo,

sorry,für einen Versicherungsfachmann ist das bedenklich.„Der Schwede“ irrt bezüglich des Ehemannes,habe ich weiter oben dargestellt.

Grüße,sapine

2 Like

Hallo,

Rürup und Riester haben gar nichts miteinander zu tun. Also Förderung bei Riester wegen Rürup gibts nicht.

Der Vertrag der Frau ist ja ungefördert, könnte aber durch einen Vertrag des Mannes zum Anhängselvertrag werden (60 € jährlich, volle Zulage, auch für die Kinder). Hängt letztendlich von der Höhe des zu versteuernden Einkommens des Mannes ab, ob sich das lohnt.

Das Finanzamt prüft ja die beiden Verträge dann zusammen und ermittelt, ob es für den Mann noch einen zusätzlichen Steuervorteil gibt. Die Förderquote für den Mann sinkt also entsprechend ab, unterm Strich lohnt sich das aber doch vermutlich noch, weil die Frau eine sehr hohe Förderung bekommt dann.

Insgesamt sollte man beim Mann prüfen, ob die bisherigen Altersvorsorgen inklusive der neu abzuschliessenden RiesterRente ausreichen. Firmenaktien würde ich da nicht mit einbeziehen.

Liegt noch eine Lücke vor, kann man die bspw. mit Rürup angehen. Hängt aber auch von der steuerlichen Situation sowohl in der Ansparphase,  als auch in der Verrentungsphase ab.