Frau trägt Nachnamen des Mannes - seit wann?

Hallo,

seit einiger Zeit ist es ja nicht mehr automatisch so, dass die Frau bei der Eheschließung den Familiennamen des Mannes übernimmt; zuvor war es obligatorisch. Mich interessiert, ob das schon immer so war, seit es Familiennamen gibt, und außerdem, ob das in allen Ländern und Kulturen gleich war. (Natürlich habe ich vor meiner Frage hier und im Internet gesucht, leider vergeblich. Vielleicht habe ich falsche Suchbegriffe verwendet.)

Danke im Voraus und Gruß, Anselm

Dass der Familienname der des Mannes war, ergibt sich vermutlich aus der patriarchischen Gesellschaftsform der Vergangenheit.
Im Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Familienname
finden sich Beispiele für die unterschiedliche Entwicklung in verschiedenen Ländern/Kulturen.
(z.B. in Island ist es etwas anders als bei uns).

Beatrix

hallo Anselm,
interessante Frage!
Hier meine Antwort bzgl. Island: der Mann bekommt als Nachnamen den Vornahmen des Vaters mit einem „son“ hintendran, also der Sohn von Egid: Waldur heißt dann Waldur Egidson (die Isländer haben noch einen 2. Vornamen); die Tochter Helga heißt dann Helga Egiddautir (möglicherweise falsch geschrieben, aber in der Lautschrift richtig), die Tochter von Waldur und Helga heißt Reinhild Waldurdautir und der Sohn von Waldur und Helga heißt Atli Waldurson;
d.h. an der Klingel stehen 4 verschiedene Nachnamen.
Übrigens: im Telefonbuch von Island sind die Teilnehmer nach Vornamen gelistet, nicht nach Nachnamen, ist wohl einzigartig auf der Welt, aber bei lediglich 300000 Isländern auch nicht komplizierter als das Berliner Telefonbuch mit 1000 Leute, die „Bolle“ heißen.
Gruß synapse

Hallo.

Das ist seit dem Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957 nicht mehr automatisch so, wobei auch danach nur die Wahlmöglichkeit „Doppelname oder Nachname des Mannes“ bestand. Vorher war der Nachname des Mannes obligatorisch.
Seit der Eherechtsreform 1977 (1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts) kann auch der Nachname der Frau von beiden Ehepartnern als Familienname geführt werden (Erst seitdem ist es Frauen übrigens auch erlaubt, ohne Einverständnis des Mannes zu arbeiten).
Seit 1994 darf jeder Ehepartner seinen Nachnamen behalten.

In anderen Ländern ist sowieso alles anders :slight_smile:

Gruß

Kannitverstan

Man kann sich auch für einen Doppelnamen entscheiden. Solche Lösung finde ich nicht schlecht.

Servus Anselm,

dafür gibt es eine relativ einfache technische Erklärung: Nicht nur die Frau, sondern die ganze Familie trägt den Familiennamen des Vaters - das ist ziemlich praktisch, seit es mit Beginn des Ackerbaus etwas zu erben gibt. Während nämlich die Abstammung von einer bestimmten Mutter wegen Schwangerschaft und Geburt relativ leicht zu erkennen und zu belegen ist, ist die Abstammung von einem bestimmten Vater ein Abstraktum und per se nicht grad evident. Es wird einfacher, wenn man die Erben eines bestimmten Vaters mit einem Tag markiert, der auf diesen Vater hinweist.

Schöne Grüße

MM

Hallo alle,

vielen Dank für die Antworten. Obwohl jede mich interessiert hat: Es geht mir darum, ob es - gerne beschränkt auf Deutschland, damit es nicht zu kompliziert wird - bis zur Eherechtsreform 1977 immer schon so war, dass die Ehefrau automatisch den Familiennamen des Mannes erhielt. Gesetzt den Fall, es gab Adam und Eva, dann brauchten die keinen Nachnamen, weil keine weitere Unterscheidung nötig war. Irgendwann gab es aber so viele Menschen, dass der Vorrat an einzelnen Namen nicht mehr ausreichte, weshalb dann Familiennamen erforderlich wurden. Die Isländer haben das auf ihre Weise gelöst. Die Sache mit dem Ackerbau leuchtet mir ein. Aber es wäre ja denkbar, dass früher auch mal die Frauen der Familie den Namen gaben oder dass beide ihre Namen behielten. Meine Frage also noch mal: War seit Einführung der Familiennamen bis 1977 immer der Name des Mannes maßgeblich? Eine etwas schwierige Frage, ich weiß.

Dank und Gruß, Anselm

Hallo.

Das ist zwar eine andere Geschichte als die ursprüngliche Frage, aber trotzdem interessant.

Im frühen 20. Jahrhundert auf jeden Fall. Noch früher, behauptet die Emma, wäre das angeblich nicht immer so gewesen: http://www.emma.de/artikel/ehefrauen-duerfen-ihren-namen-behalten-265002

Gruß,

Kannitverstan

Servus,

Nö. Das war nicht der Grund. Zur Unterscheidung der vielen Johann Baptiste gab es Haus- und Hofnamen, das reichte aus. Noch in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts waren in ländlichen Gebieten Süddeutschlands die Hofnamen für Anrede und auch für Bezeichnung von Personen üblich; für Ortsfremde deswegen verwirrend, weil es nicht wenige Hofnamen gab, die wie Familiennamen klangen. Es konnte leicht vorkommen, dass jemand zwar z.b. Haas oder Huber gerufen wurde, aber in seinem Personalausweis Riedesser oder Gierer stand.

Familiennamen dienten und dienen, wie bereits ausführlich geschildert, als Kennzeichen für jemandes Zugehörigkeit zu einem Haushalt qua Eheschließung oder Abstammung. Seit es sie gibt, ist der Familiennamen immer der des Haushaltsvorstandes gewesen - ganz unabhängig davon, ob eine verheiratete Frau ihren Vatersnamen bei der Eheschließung ablegte oder ab Eheschließung sowohl den Namen ihres Vaters als auch den ihres Gatten trug.

Die ‚Emma‘ behauptet übrigens auch nichts anderes.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für die weiteren Antworten. Ich glaube, ich hab’s verstanden. Auch was ich bisher nicht verstanden habe, dass man in Tirol beispielsweise sagt: Hoaß’n duada Hauser und schrei’m duada se Hofer.

Gruß, Anselm