Hallo,
soweit ich mir das vorstellen kann stellt es eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
Auch Unternehmen können an die Grundrechte und mithin an die Rechte auf Gleichberechtigung gebunden sein.
Und man kann sich auch bei einer Grundrechtsbeeinträchtigung gegen das Unternehmen wenden mit dem Ziel die Grundrechtsbeeinträchtigung zu beseitigen, was in dem von Ihnen genannten Fall meiner Meinung nach allenfalls dazu führen könnte, dass nunmehr jedem das Tragen der genannten Klamotten verboten wird.
Die genauen Normen neben dem Art. 3 GG müsste ich bei Gelegenheit raussuchen.
Dies stellt aber keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine Meinungsäußerung bezogen auf die gemachten Angaben.
Ich frage mich nun, ob Sie tatsächlich den Rechtsweg gehen möchten, um auch die Frauen zum Anziehen von T-Shirts in Ihrem Fitnessstudio zu bewegen.
Ich bitte eventuelle Rechtschreibfehler aufgrund der fortgeschrittenen Tageszeit zu entschuldigen.