Hallo MecFleih,
Entweder man sendet Muster, die haben dann keinen
kommerziellen Wert weil sie ja nicht zur Benutzung gedacht
sind sondern nur zu Anschauungszwecken dienen. In diesem Fall
gibt man einen symbolischen Wert an, denn einen Warenwert 0
hat keine Materie.
Diesen Satz verstehe ich nicht: Ich versende doch ein Muster, damit der andere nicht nur sich die Optik anschauen kann - dann könnte ich genau so gut ein 3D-Bild ins Internet auf die Homepage stellen -
sondern ich versende es, damit der andere das ausprobieren kann und aufgrund des Gebrauches dann feststellen kann, ob ihm das Teil zusagt und ob er mehr davon kaufen will: Funktionstauglichkeit, Bedienerfreundlichkeit, Robustheit, angenehme Handhabung etc. (Fall 1).
Der zweite Fall ist doch, dass der Kunde das schon zu einen früheren Zeitpunkt gekauft hat, dann ist das Teil kaputt gegangen und die Firma muss aufgrund von Garantie oder Kulanz ihm das kostenlos ersetzen. Der Kunde hat ja das Teil dann schon bezahlt und verzollt und es ist aufgrund eines z.B. Herstellungsfehlers nicht lange genug gebrauchstfähig gewesen. In der neuen Firma gibt es solche Fälle ständig, da es sich um Scheck-karten-ähnliche Karten handelt, die mit einem gewissen Wert „beladen“ sind (ähnlich den Telefonkarten), der Kunde aber am Gerät nicht den gesamten Wert abrufen kann: von 10 Einheiten sind dann auf der einen Karte nur 4 abrufbar, auf der andern 6 -> somit hat er ja für 20 Einheiten bezahlt, er aber nachweislich nur 10 Einheiten benutzen können (Die QS ermittelt regelmäßig, dass der Kunde Recht hat! -> natürlich ist das eine schlechte Technik, aber das steht auf einem anderen Blatt).
Muster können aufgrund des nicht vorhandenen kommerziellen
Wertes kostenfrei importiert werden und daher gibt man nur
einen Proforma-Rechnungswert an. Der ist wie gesagt nur
symbolisch und sehr niedrig. Daher schreibt man auch „Muster
ohne kommerziellen Wert“ dazu und die Rechnung dient auch nur
der Auflistung der Ware, denn die Muster werden nicht bezahlt
und somit ist auch die Rechnung nur zur Zolldokumentation
gedacht. Zu den weiteren Bedingungen von Mustern:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…
Ein anderer Fall ist wenn ihr eine Ware versendet.
Verstehe ich nicht: jedes Muster ist letztlich eine Ware (Amsel-Vogel-Prinzip).
Dann ist es
ja kein Mustersendung, sondern eine reguläre Warensendung und
der Inhalt ist wert, was er eben wert ist.
Dabei zählt natürlich nicht der Einkaufs- oder
Herstellungspreis des Versendenden, sondern der Kaufpreis für
den Warenempfänger, denn das ist ja der „Straßenpreis“, den
man für die Ware zahlen muss wenn man sie haben möchte.
Veredelungen heben den Preis, Sonderangebote oder
„Preisverfall“ senken ihn - die neue Firma argumentiert also
richtig. Die Ware hat den Wert, den man bezahlen muss um die
Ware so, wie sie vorliegt, zu bekommen.
Das ist doch dann eine ganz normale Handelsrechnung. Aber das hatte ich nicht gefragt. Natürlich ist die normale „invoice“ der Regelfall. Aber dann ist es durch den Kd ja auch zu bezahlen.
Beim Zoll hieß es mal mündlich zu mir „da muss ein
realistischer Wert stehen“.
Das bezieht sich auf den Fall, dass der angegebene Warenwert
völlig unpassend erscheint.
Nehmen wir also an, dass ein bestimmtes Handy einen Kaufpreis
für den Endkunden?
von 500 EUR hat, dann ist das der anzugebende Warenwert. Es
spielt dann keine Rolle, dass der Verkäufer einen
Einkaufspreis von nur 400 EUR hatte - der Warenwert auf der
Zollrechnung lautet dann auf 500 EUR weil das der Handelswert
ist.
Nein, der Handelswert ist NULL. Der Kunde zahlt nichts dafür.
Kostet das Gerät bei euch 498 EUR ist das genauso okay wie
wenn es 502 EUR kostet. Der Zoll würde beides akzeptieren weil
das ja realistisch ist.
Das ist die normale Rechnung, klar.
Würde da aber ein Wert von 10 EUR
stehen würde der Zoll dieses nicht akzeptieren weil das
unrealistisch wäre.
Das ist bei einem Einkaufswert von 400 Euro auch klar.
„Wir exportieren schon seit vielen Jahren und bei
uns wurde noch nie eine Rechnung unterschrieben oder
gestempelt“ Auch dieser Satz „repaired parts covered by
warranty“ bzw. „these goods are samples without any commercial
value“ oder ähnliches wird in der neuen Firma nie
draufgeschrieben. Dafür ein viel höherer value for customs
purposes (VK).
Als Versender hat man sowieso kaum Probleme, das Problem des
Imports hat ja der Warenempfänger.
Das ist mir neu: Das erste, wenn eine Ware beim Zoll hängen bleibt - so habe ich es über 10 Jahre hinweg immer wieder erlebt - ist doch, dass der Spediteur/das Transportunternehmen den Absender informiert und dieser dann schauen muss, wie er die Ware frei bekommt. -> viel Aufwand. Und erst - meist nach weit über einer Woche, wenn der Absender nichts zu Wege bringt, erst dann wendet sich der Transporteur an den Warenempfänger. Daher hat sich für mich die Import/Export-Frage immer genau umgekehrt dargestellt: Das schwierige ist der Export, da da die Papiere stimmen müssen. Wenn die stimmen, kriegt der Importeur von den Zollgeschichten gar nichts mit und die Ware wird ihm einfach auf den Hof gestellt.
Sollte deine Firma keine
Reklamationen wegen der nicht unterschriebenen Begleitpapiere
bekommen, ist es okay und dann funktioniert die Sache. Schaden
kann eine Unterschrift aber nicht, wobei nicht zwingend
„Export coordinator“ dabei stehen muss und es ist auch wurscht
welche Farbe der benutzte Kugelschreiber hat.
Das hat mich in der alten Firma auch immer gewundert: Dort hieß es immer: Die Brasilianer sind so verrückt, die akzeptieren keine Rechnungen, die mit schwarzem Kuli unterschrieben sind. Na gut, hatte ich halt mit blau unterschrieben, macht ja nicht so viel Unterschied. Aber gewundert hat mich das immer.
Was nun die Deklaration angeht (sie als Muster oder reparierte
Teile zu bezeichnen) sollte die Angabe natürlich zur
Versandart passen. Wenn man Muster versendet deklariert man
sie auch als Muster.
Auch das war in der alten Firma anders: da wurde alles was zu NULL rausging als „samples“ tituliert, egal um welchen Fall es ging. Ich habe das damals schon nicht richtig gefunden und öfter als einmal eigenmächtig - schließlich hatte ich ja auch unterschrieben - die wahre Ursache aufgeführt (z.B. repaired goods). Sollte man bei kostenlosen Garantie-Ersatzlieferungen somit vielleicht drauf schreiben:
„These goods are replacements free of charge after exchangement because of warranty reasons“
oder so ähnlich? Oder macht das mehr Probleme als notwendig? - Nachweis der Original-Re, die man sich vielleicht erst aus dem Archiv anfordern muss etc.; es soll ja auch noch handelbar sein im Betriebsablauf. Und teilweise muss so ein Ersatz schnell gehen, da kann ich nicht eine geschlagene Woche warten, bis ich eine alte Re aus dem Archiv bekommen habe.
Versendet man reparierte Teile sollte man
das auch dazu schreiben weil der Warenempfänger dann ggf. eine
preisgünstigere Zollabfertigung vornehmen kann. Wenn es ein
Verkauf ist, sollte man das eben auch so darstellen - also
einfach bei der Wahrheit bleiben und bzgl. der Warenwerte auch
ehrlich sein: Muster haben keinen kommerziellen Wert (es sei
denn, es wäre ein wertvoller Rohstoff, der für sich schon
einen größeren Wert hat), andere Waren - auch reparierte Teile
- haben halt eben den Handelswert, den die Ware tatsächlich
hat.
Das mit den Reparaturen wirft auch noch Fragen auf:
Der Kunde schickt uns ein technisches Gerät, welches einen Defekt hat. Es ist in diesem Zustand nicht benutzbar und hat somit genau genommen nur den Schrottwert (das Material) als Wert. Welchen Wert gibt man beim Zoll an? Welche Beschreibung? „Defective computer“ „defective machine“ „defective instrument“ (wobei letzteres m.E. wieder alles mögliche sein kann: eine Zange, deren Scheren verbogen sind, ist auch ein „instrument“ aber noch lang keine „machine“.
Ich habe im Ohr, dass man da den reinen Materialwert (= Schrottwert angibt). Anders nachdem dieses Gerät dann aus der Reparatur zurück ist, denn dann ist das Gerät ja wieder zu gebrauchen. -> Kundeneigentum und somit beim Kauf ja schon verzollt -> welchen Wert? Den Rechnungswert der Reparatur des externen Reparateurs?, den Einkaufswert einer neuwertigen gleichartigen Maschine? Oder wieder den vollen VK laut Liste? Ich würde in solchen Fällen allerhöchstens den Rechnungsbetrag des externen Reparaturbetriebes ansetzen, eher sogar weniger.
Irgendwie hat mich Deine Antwort noch nicht so völlig überzeugt. Daher wäre es sehr schön, wenn Du mir nochmal antworten könntest.
Bereits im Voraus herzlichen Dank dafür
Ein schönes Wochenende wünscht
Alexander