Free of charge - value for customs purposes

Hallo zusammen, all Ihr Wissenden,

der Eine oder Andere von Euch arbeitet sicher in einer Firma, welche ab und an in Drittländer exportiert.

Und da kommt es doch immer mal wieder vor, dass ein derartiger Drittland-Kunde etwas zum Rechnungswert „NULL“ bekommt.

Dass der Zoll dann einen Satz haben will wie z.B.

„These goods are samples without any commercial value /
Diese Waren sind Muster ohne jeglichen kommerziellen Wert“

ist klar. Aber in der nächsten Zeile - so habe ich es gelernt -

muss dann ja stehen:

"Value for customs purposes only each/
Wert nur für Zollzwecke pro Einheit: … EUR0

total value for customs purposes /
Gesamtwert für Zollzwecke: … EURO"

Nun habe ich vor nicht allzu langer Zeit meinen Arbeitsplatz gewechselt. An der alten Stelle wurde mir eingeschärft:
Der angegebene Wert ist der reine Einkaufswert ohne Veredelungs- / Weiterverarbeitungs- / Lagerkosten im versendenden Betrieb. Dadurch ergeben sich ziemlich oft im Vergleich zum Verkaufspreis relativ geringe „value for customs purposes“-Beträge.

Im neuen Betrieb bekomme ich jetzt zu hören: Hier hat der Standardlistenpreis (Verkaufspreis an den normalen Kunden) zu stehen oder ggf. falls der konkrete Kunde diese Ware in jüngerer Vergangenheit mit irgendwelchen Abschlägen berechnet bekommen hatte, dann diesen Wert.

Damit stellt sich für mich die Frage: Was ist richtig? Beim Zoll mag ich nicht nachfragen, da die Exportdokumente nicht in mein Aufgabengebiet fallen, allerdings bin ich so kunden- und auch firmenorientiert, dass ich dem Staat nicht mehr Zolleinnahmen gönne, als ihm auch wirklich zustehen. Und ein höherer Wert ist gleichbedeutend mit höherem Zoll, egal ob für den Kunden als EXW oder für die Firma als DDP.

Ich selbst bin nur angelernt, habe ein paar Zollseminare mitgemacht, die aber jetzt auch schon wieder ein paar Jahre her sind. Beim Zoll hieß es mal mündlich zu mir „da muss ein realistischer Wert stehen“. Schön und gut, aber welches ist jetzt der richtige „realistische“ Wert: der Einkaufspreis oder der Verkaufspreis? Wie gesagt, die Ware bekommt der Kunde zu NULL.

In dem Zusammenhang habe ich gleich noch eine Frage zu den Zollpapieren:
in der alten Firma hatte ich gelernt, dass die immer

„i.A. (Vorname Familienname)
Export Coordinator
(bzw. eine ähnliche Bezeichnung)
(Unterschrift mit blauem Kugelschreiber, da z.B. Brasilien keinen schwarzen akzeptieren würde)
(Firmenstempel)“

enden muss.

In der neuen Firma hat man mich mit riesigen Augen angeschaut, wie einen Marsmenschen, und hat das für völlig falsch bezeichnet: „Wir exportieren schon seit vielen Jahren und bei uns wurde noch nie eine Rechnung unterschrieben oder gestempelt“ Auch dieser Satz „repaired parts covered by warranty“ bzw. „these goods are samples without any commercial value“ oder ähnliches wird in der neuen Firma nie draufgeschrieben. Dafür ein viel höherer value for customs purposes (VK).

Wurde in der alten Firma das alles immer falsch gemacht? oder macht die neue Firma da was falsch? oder sollte gar beides richtig sein? Offenbar gibt es auch mit der Methode der neuen Firma keine oder kaum Zollprobleme…

Wie handhabt das die Firma, in der Ihr arbeitet?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

P.S.: im Archiv habe ich nichts zu diesem Thema gefunden!

Ein schönes Wochenende wünscht

Alexander

Hallo,

FAQ zum grundsätzlichen Verständnis hier: /t/faq-zoll-und-import/4873917

etwas zum Rechnungswert „NULL“ bekommt.

Dass der Zoll dann einen Satz haben will wie z.B.

„These goods are samples without any commercial value /
Diese Waren sind Muster ohne jeglichen kommerziellen Wert“

Im neuen Betrieb bekomme ich jetzt zu hören: Hier hat der
Standardlistenpreis (Verkaufspreis an den normalen Kunden) zu
stehen oder ggf. falls der konkrete Kunde diese Ware in
jüngerer Vergangenheit mit irgendwelchen Abschlägen berechnet
bekommen hatte, dann diesen Wert.

Da müssen wir 2 Sachen sortieren:

Entweder man sendet Muster, die haben dann keinen kommerziellen Wert weil sie ja nicht zur Benutzung gedacht sind sondern nur zu Anschauungszwecken dienen. In diesem Fall gibt man einen symbolischen Wert an, denn einen Warenwert 0 hat keine Materie. :smile:

Muster können aufgrund des nicht vorhandenen kommerziellen Wertes kostenfrei importiert werden und daher gibt man nur einen Proforma-Rechnungswert an. Der ist wie gesagt nur symbolisch und sehr niedrig. Daher schreibt man auch „Muster ohne kommerziellen Wert“ dazu und die Rechnung dient auch nur der Auflistung der Ware, denn die Muster werden nicht bezahlt und somit ist auch die Rechnung nur zur Zolldokumentation gedacht. Zu den weiteren Bedingungen von Mustern: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…

Ein anderer Fall ist wenn ihr eine Ware versendet. Dann ist es ja kein Mustersendung, sondern eine reguläre Warensendung und der Inhalt ist wert, was er eben wert ist.
Dabei zählt natürlich nicht der Einkaufs- oder Herstellungspreis des Versendenden, sondern der Kaufpreis für den Warenempfänger, denn das ist ja der „Straßenpreis“, den man für die Ware zahlen muss wenn man sie haben möchte.
Veredelungen heben den Preis, Sonderangebote oder „Preisverfall“ senken ihn - die neue Firma argumentiert also richtig. Die Ware hat den Wert, den man bezahlen muss um die Ware so, wie sie vorliegt, zu bekommen.

Beim Zoll hieß es mal mündlich zu mir „da muss ein
realistischer Wert stehen“.

Das bezieht sich auf den Fall, dass der angegebene Warenwert völlig unpassend erscheint.
Nehmen wir also an, dass ein bestimmtes Handy einen Kaufpreis von 500 EUR hat, dann ist das der anzugebende Warenwert. Es spielt dann keine Rolle, dass der Verkäufer einen Einkaufspreis von nur 400 EUR hatte - der Warenwert auf der Zollrechnung lautet dann auf 500 EUR weil das der Handelswert ist.
Kostet das Gerät bei euch 498 EUR ist das genauso okay wie wenn es 502 EUR kostet. Der Zoll würde beides akzeptieren weil das ja realistisch ist. Würde da aber ein Wert von 10 EUR stehen würde der Zoll dieses nicht akzeptieren weil das unrealistisch wäre.

„Wir exportieren schon seit vielen Jahren und bei
uns wurde noch nie eine Rechnung unterschrieben oder
gestempelt“ Auch dieser Satz „repaired parts covered by
warranty“ bzw. „these goods are samples without any commercial
value“ oder ähnliches wird in der neuen Firma nie
draufgeschrieben. Dafür ein viel höherer value for customs
purposes (VK).

Als Versender hat man sowieso kaum Probleme, das Problem des Imports hat ja der Warenempfänger. Sollte deine Firma keine Reklamationen wegen der nicht unterschriebenen Begleitpapiere bekommen, ist es okay und dann funktioniert die Sache. Schaden kann eine Unterschrift aber nicht, wobei nicht zwingend „Export coordinator“ dabei stehen muss und es ist auch wurscht welche Farbe der benutzte Kugelschreiber hat.

Was nun die Deklaration angeht (sie als Muster oder reparierte Teile zu bezeichnen) sollte die Angabe natürlich zur Versandart passen. Wenn man Muster versendet deklariert man sie auch als Muster. Versendet man reparierte Teile sollte man das auch dazu schreiben weil der Warenempfänger dann ggf. eine preisgünstigere Zollabfertigung vornehmen kann. Wenn es ein Verkauf ist, sollte man das eben auch so darstellen - also einfach bei der Wahrheit bleiben und bzgl. der Warenwerte auch ehrlich sein: Muster haben keinen kommerziellen Wert (es sei denn, es wäre ein wertvoller Rohstoff, der für sich schon einen größeren Wert hat), andere Waren - auch reparierte Teile - haben halt eben den Handelswert, den die Ware tatsächlich hat.

Ein schönes Wochenende

dito,

MecFleih

Hallo MecFleih,

Entweder man sendet Muster, die haben dann keinen
kommerziellen Wert weil sie ja nicht zur Benutzung gedacht
sind sondern nur zu Anschauungszwecken dienen. In diesem Fall
gibt man einen symbolischen Wert an, denn einen Warenwert 0
hat keine Materie. :smile:

Diesen Satz verstehe ich nicht: Ich versende doch ein Muster, damit der andere nicht nur sich die Optik anschauen kann - dann könnte ich genau so gut ein 3D-Bild ins Internet auf die Homepage stellen -
sondern ich versende es, damit der andere das ausprobieren kann und aufgrund des Gebrauches dann feststellen kann, ob ihm das Teil zusagt und ob er mehr davon kaufen will: Funktionstauglichkeit, Bedienerfreundlichkeit, Robustheit, angenehme Handhabung etc. (Fall 1).
Der zweite Fall ist doch, dass der Kunde das schon zu einen früheren Zeitpunkt gekauft hat, dann ist das Teil kaputt gegangen und die Firma muss aufgrund von Garantie oder Kulanz ihm das kostenlos ersetzen. Der Kunde hat ja das Teil dann schon bezahlt und verzollt und es ist aufgrund eines z.B. Herstellungsfehlers nicht lange genug gebrauchstfähig gewesen. In der neuen Firma gibt es solche Fälle ständig, da es sich um Scheck-karten-ähnliche Karten handelt, die mit einem gewissen Wert „beladen“ sind (ähnlich den Telefonkarten), der Kunde aber am Gerät nicht den gesamten Wert abrufen kann: von 10 Einheiten sind dann auf der einen Karte nur 4 abrufbar, auf der andern 6 -> somit hat er ja für 20 Einheiten bezahlt, er aber nachweislich nur 10 Einheiten benutzen können (Die QS ermittelt regelmäßig, dass der Kunde Recht hat! -> natürlich ist das eine schlechte Technik, aber das steht auf einem anderen Blatt).

Muster können aufgrund des nicht vorhandenen kommerziellen
Wertes kostenfrei importiert werden und daher gibt man nur
einen Proforma-Rechnungswert an. Der ist wie gesagt nur
symbolisch und sehr niedrig. Daher schreibt man auch „Muster
ohne kommerziellen Wert“ dazu und die Rechnung dient auch nur
der Auflistung der Ware, denn die Muster werden nicht bezahlt
und somit ist auch die Rechnung nur zur Zolldokumentation
gedacht. Zu den weiteren Bedingungen von Mustern:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…

Ein anderer Fall ist wenn ihr eine Ware versendet.

Verstehe ich nicht: jedes Muster ist letztlich eine Ware (Amsel-Vogel-Prinzip).

Dann ist es
ja kein Mustersendung, sondern eine reguläre Warensendung und
der Inhalt ist wert, was er eben wert ist.
Dabei zählt natürlich nicht der Einkaufs- oder
Herstellungspreis des Versendenden, sondern der Kaufpreis für
den Warenempfänger, denn das ist ja der „Straßenpreis“, den
man für die Ware zahlen muss wenn man sie haben möchte.
Veredelungen heben den Preis, Sonderangebote oder
„Preisverfall“ senken ihn - die neue Firma argumentiert also
richtig. Die Ware hat den Wert, den man bezahlen muss um die
Ware so, wie sie vorliegt, zu bekommen.

Das ist doch dann eine ganz normale Handelsrechnung. Aber das hatte ich nicht gefragt. Natürlich ist die normale „invoice“ der Regelfall. Aber dann ist es durch den Kd ja auch zu bezahlen.

Beim Zoll hieß es mal mündlich zu mir „da muss ein
realistischer Wert stehen“.

Das bezieht sich auf den Fall, dass der angegebene Warenwert
völlig unpassend erscheint.
Nehmen wir also an, dass ein bestimmtes Handy einen Kaufpreis

für den Endkunden?

von 500 EUR hat, dann ist das der anzugebende Warenwert. Es
spielt dann keine Rolle, dass der Verkäufer einen
Einkaufspreis von nur 400 EUR hatte - der Warenwert auf der
Zollrechnung lautet dann auf 500 EUR weil das der Handelswert
ist.

Nein, der Handelswert ist NULL. Der Kunde zahlt nichts dafür.

Kostet das Gerät bei euch 498 EUR ist das genauso okay wie
wenn es 502 EUR kostet. Der Zoll würde beides akzeptieren weil
das ja realistisch ist.

Das ist die normale Rechnung, klar.

Würde da aber ein Wert von 10 EUR
stehen würde der Zoll dieses nicht akzeptieren weil das
unrealistisch wäre.

Das ist bei einem Einkaufswert von 400 Euro auch klar.

„Wir exportieren schon seit vielen Jahren und bei
uns wurde noch nie eine Rechnung unterschrieben oder
gestempelt“ Auch dieser Satz „repaired parts covered by
warranty“ bzw. „these goods are samples without any commercial
value“ oder ähnliches wird in der neuen Firma nie
draufgeschrieben. Dafür ein viel höherer value for customs
purposes (VK).

Als Versender hat man sowieso kaum Probleme, das Problem des
Imports hat ja der Warenempfänger.

Das ist mir neu: Das erste, wenn eine Ware beim Zoll hängen bleibt - so habe ich es über 10 Jahre hinweg immer wieder erlebt - ist doch, dass der Spediteur/das Transportunternehmen den Absender informiert und dieser dann schauen muss, wie er die Ware frei bekommt. -> viel Aufwand. Und erst - meist nach weit über einer Woche, wenn der Absender nichts zu Wege bringt, erst dann wendet sich der Transporteur an den Warenempfänger. Daher hat sich für mich die Import/Export-Frage immer genau umgekehrt dargestellt: Das schwierige ist der Export, da da die Papiere stimmen müssen. Wenn die stimmen, kriegt der Importeur von den Zollgeschichten gar nichts mit und die Ware wird ihm einfach auf den Hof gestellt.

Sollte deine Firma keine
Reklamationen wegen der nicht unterschriebenen Begleitpapiere
bekommen, ist es okay und dann funktioniert die Sache. Schaden
kann eine Unterschrift aber nicht, wobei nicht zwingend
„Export coordinator“ dabei stehen muss und es ist auch wurscht
welche Farbe der benutzte Kugelschreiber hat.

Das hat mich in der alten Firma auch immer gewundert: Dort hieß es immer: Die Brasilianer sind so verrückt, die akzeptieren keine Rechnungen, die mit schwarzem Kuli unterschrieben sind. Na gut, hatte ich halt mit blau unterschrieben, macht ja nicht so viel Unterschied. Aber gewundert hat mich das immer.

Was nun die Deklaration angeht (sie als Muster oder reparierte
Teile zu bezeichnen) sollte die Angabe natürlich zur
Versandart passen. Wenn man Muster versendet deklariert man
sie auch als Muster.

Auch das war in der alten Firma anders: da wurde alles was zu NULL rausging als „samples“ tituliert, egal um welchen Fall es ging. Ich habe das damals schon nicht richtig gefunden und öfter als einmal eigenmächtig - schließlich hatte ich ja auch unterschrieben - die wahre Ursache aufgeführt (z.B. repaired goods). Sollte man bei kostenlosen Garantie-Ersatzlieferungen somit vielleicht drauf schreiben:
„These goods are replacements free of charge after exchangement because of warranty reasons“
oder so ähnlich? Oder macht das mehr Probleme als notwendig? - Nachweis der Original-Re, die man sich vielleicht erst aus dem Archiv anfordern muss etc.; es soll ja auch noch handelbar sein im Betriebsablauf. Und teilweise muss so ein Ersatz schnell gehen, da kann ich nicht eine geschlagene Woche warten, bis ich eine alte Re aus dem Archiv bekommen habe.

Versendet man reparierte Teile sollte man
das auch dazu schreiben weil der Warenempfänger dann ggf. eine
preisgünstigere Zollabfertigung vornehmen kann. Wenn es ein
Verkauf ist, sollte man das eben auch so darstellen - also
einfach bei der Wahrheit bleiben und bzgl. der Warenwerte auch
ehrlich sein: Muster haben keinen kommerziellen Wert (es sei
denn, es wäre ein wertvoller Rohstoff, der für sich schon
einen größeren Wert hat), andere Waren - auch reparierte Teile

  • haben halt eben den Handelswert, den die Ware tatsächlich
    hat.

Das mit den Reparaturen wirft auch noch Fragen auf:

Der Kunde schickt uns ein technisches Gerät, welches einen Defekt hat. Es ist in diesem Zustand nicht benutzbar und hat somit genau genommen nur den Schrottwert (das Material) als Wert. Welchen Wert gibt man beim Zoll an? Welche Beschreibung? „Defective computer“ „defective machine“ „defective instrument“ (wobei letzteres m.E. wieder alles mögliche sein kann: eine Zange, deren Scheren verbogen sind, ist auch ein „instrument“ aber noch lang keine „machine“.
Ich habe im Ohr, dass man da den reinen Materialwert (= Schrottwert angibt). Anders nachdem dieses Gerät dann aus der Reparatur zurück ist, denn dann ist das Gerät ja wieder zu gebrauchen. -> Kundeneigentum und somit beim Kauf ja schon verzollt -> welchen Wert? Den Rechnungswert der Reparatur des externen Reparateurs?, den Einkaufswert einer neuwertigen gleichartigen Maschine? Oder wieder den vollen VK laut Liste? Ich würde in solchen Fällen allerhöchstens den Rechnungsbetrag des externen Reparaturbetriebes ansetzen, eher sogar weniger.

Irgendwie hat mich Deine Antwort noch nicht so völlig überzeugt. Daher wäre es sehr schön, wenn Du mir nochmal antworten könntest.

Bereits im Voraus herzlichen Dank dafür

Ein schönes Wochenende wünscht

Alexander

Hallo,

Diesen Satz verstehe ich nicht:

Wenn du ein Muster versendest gilt das, was in dem von mir in der 1. Antwort verlinkten Text des Zolls zu Mustersendungen erklärt wird.

Der zweite Fall ist doch, dass der Kunde das schon zu einen
früheren Zeitpunkt gekauft hat, dann ist das Teil kaputt
gegangen und die Firma muss aufgrund von Garantie oder Kulanz
ihm das kostenlos ersetzen.

Das ist keine Mustersendung, also ein anderer Fall. Du musst aber trennen zwischen den Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zwischen den Handelspartnern und der Zollabwicklung bzw. deren Regeln im Rahmen des Versandes.

Verstehe ich nicht: jedes Muster ist letztlich eine Ware
(Amsel-Vogel-Prinzip).

Es ist aber sinnvoll ein Muster als Muster zu verzollen denn die Einfuhrgebühren sind dadurch niedriger bzw. fallen ganz weg.

Das ist doch dann eine ganz normale Handelsrechnung. Aber das
hatte ich nicht gefragt. Natürlich ist die normale „invoice“
der Regelfall. Aber dann ist es durch den Kd ja auch zu
bezahlen.

Lese bitte die in meiner ersten Antwort verlinkten FAQ, da ist der Unterschied zwischen einer Handels- und einer Proforma-Rechnung erklärt.

Nein, der Handelswert ist NULL. Der Kunde zahlt nichts dafür.

Nochmal: Es gibt keinen Handelswert 0. Auch wenn der Warenempfänger für die Ware nichts zahlt (z. B. bei einem Geschenk, Reparaturaustausch usw.) hat die Ware dennoch einen Wert - und um die Wertangabe geht es. Nicht darum, ob bezahlt wird oder nicht.

Wenn die stimmen, kriegt der Importeur von den Zollgeschichten
gar nichts mit und die Ware wird ihm einfach auf den Hof
gestellt.

Bei der Ausfuhr muss man die Exportbestimmungen erfüllen, beim Import die Importbestimmungen. Beides hängt nicht zuletzt von einer guten Begleitdokumentation ab - und natürlich davon, dass die Ware selbst nicht gegen Im- oder Exportgesetze und das Außenhandelsgesetz verstößt.
Geht etwas schief hat natürlich immer der jeweils Zuständige für den Ex- oder Import die Probleme am Hals.

Das hat mich in der alten Firma auch immer gewundert: Dort
hieß es immer: Die Brasilianer sind so verrückt, die
akzeptieren keine Rechnungen, die mit schwarzem Kuli
unterschrieben sind. Na gut, hatte ich halt mit blau
unterschrieben, macht ja nicht so viel Unterschied. Aber
gewundert hat mich das immer.

Ich habe sowas auch noch nie gehört, aber wie du richtig schreibst: an der Farbe des Kugelschreibers soll nichts scheitern.

Auch das war in der alten Firma anders: da wurde alles was zu
NULL rausging als „samples“ tituliert, egal um welchen Fall es
ging. Ich habe das damals schon nicht richtig gefunden und
öfter als einmal eigenmächtig - schließlich hatte ich ja auch
unterschrieben - die wahre Ursache aufgeführt (z.B. repaired
goods). Sollte man bei kostenlosen Garantie-Ersatzlieferungen
somit vielleicht drauf schreiben:
„These goods are replacements free of charge after
exchangement because of warranty reasons“
oder so ähnlich? Oder macht das mehr Probleme als notwendig?

Nee, das solltest du auf jeden Fall hinschreiben weil es sein kann, dass es im Land des Warenempfängers Möglichkeiten gibt, Reparaturware zu besonderen Konditionen oder in speziellen Zollverfahren zu importieren.

Der Kunde schickt uns ein technisches Gerät, welches einen
Defekt hat. Es ist in diesem Zustand nicht benutzbar und hat
somit genau genommen nur den Schrottwert (das Material) als
Wert. Welchen Wert gibt man beim Zoll an? Welche Beschreibung?
„Defective computer“ „defective machine“ „defective
instrument“ (wobei letzteres m.E. wieder alles mögliche sein
kann: eine Zange, deren Scheren verbogen sind, ist auch ein
„instrument“ aber noch lang keine „machine“.

Was auf der Importrechnung steht liegt ja nicht in deiner Hand sondern in der Hand dessen, der die defekte Ware einschickt.

Warenbezeichnungen müssen so genau wie möglich sein, also keine unklaren Oberbegriffe. Auch dazu verweise ich auf die FAQ.

Ich habe im Ohr, dass man da den reinen Materialwert (=
Schrottwert angibt). Anders nachdem dieses Gerät dann aus der
Reparatur zurück ist, denn dann ist das Gerät ja wieder zu
gebrauchen. -> Kundeneigentum und somit beim Kauf ja schon
verzollt -> welchen Wert?

Den Wert, den das Gerät hat.

Den Rechnungswert der Reparatur des
externen Reparateurs?, den Einkaufswert einer neuwertigen
gleichartigen Maschine? Oder wieder den vollen VK laut Liste?
Ich würde in solchen Fällen allerhöchstens den Rechnungsbetrag
des externen Reparaturbetriebes ansetzen, eher sogar weniger.

Es gibt besondere Zollverkehre wie aktive / passive Veredelung. Du kannst dir die Regeln dazu auf der Seite des Zolls durchlesen. Falls beim Import von Reparaturware ein entsprechendes Verfahren eröffnet wurde kann man es beim Export schließen und kann dann auf andere Regeln zugreifen als bei einer reinen Warensendung / Verzollung in den freien Verkehr.

Gruß,

MecFleih

Herzlichen Dank MecFleih,

ich denke, zumindest für den Moment reichen mir Deine Ausführungen.

Einen schönen Sonntag wünscht

Alexander