Freelancer außerhalb EU beauftragen

Sehr geehrtes Forum!

Angenommen eine Privatperson würde gerne Grafik Designs erstellen lassen und dazu einen Freelancer aus den Philippinen beauftragen. Müsste diese Leistung (die digital erhaltenen Designs) irgendwie vergütet werden, oder dem Finanzamt gemeldet werden?

Würde die Rechnung zwischen der Privatperson und dem Philippinischen Freelancer irgendwelche Besonderheiten aufweisen müssen, bezogen auf eine Standard-Rechnung?

Ich will mich nur hier nur etwas Orientierung verschaffen, die genaue Rechtslage werde ich natürlich nur bei Fachleuten für Steuerrecht einholen.
Danke für Eure Meinungen!

MfG

Äh, wenn der Freelancer nicht für lau arbeiten will, müsste die Leistung vergütet werden, ja, was ist das für eine Frage?

Was ist für dich eine Standard-Rechnung? Und bezieht sich das auf deutsche oder philippinische Standards?

Gruß
Christa

Danke für deine Antwort.

Mit vergüten meine ich eher Richtung Gebühren,Zoll oder ähnliches an den Staat abführen.
Rechnung meinte ich bezogen auf deutsche Standards.

Aber ich formuliere die Situation anders, vielleicht ist die verständlicher.

Die Privatperson kauft vom philippinischen Designer 10 Grafik-Designs. Der Designer schickt die Designs digital und stellt eine Rechnung von 10€ aus. Auf der Rechnung sind Name/Adresse von Designer und Kunde, sowie Datum und zu zahlender Geldbetrag aufgelistet, die Zahlung erfolgt über Paypal.
Privatperson überweißt die 10€ per PayPal, ist fertig und muss keine weiteren Gebühren an den Staat zahlen oder Meldungen machen.
Wäre das so möglich?

MfG

Je nachdem, was die Privatperson mit den Designs vor hat, kann es sein, dass die Designleistung zollpflichtig wird. Das ist aber eher Zollrecht für Profis.