Freelancer + Firmenname

Guten Tag.

Wie verhält es sich denn mit kleinutnernehmerischen Freelancern, die unter ihrem Namen tätig sind und gleichzeitig für etwas andere Dienstleistungen aus ihrem Bereich eine Firma haben wollen, um nicht mit ihrem Namen auftreten zu müssen?

Beispiel: Freelancer A ist hauptächlich als Fotograf aktiv und wird da auch so gebucht.
Nun will er aber auch Designer sein. Das will er aber nicht unter seinem Namen laufen lassen (weil nicht klug aus Marketing-Sicht usw…). Er will also eine Ein-Mann-Firma sein, die unter dem Namen XYZ-Design.de gestalterische Dienstleistungen erbringt.

Geht das? Wie verhält es sich dabei mit den Rechtsformen? Kann er als Kleinunternehmer beide Sparten abdecken? Einfach beim Finanzamt anmelden?

Servus,

wenn ein Einzelunternehmer nicht unter seinem tatsächlichen Namen auftreten möchte, braucht er eine Firma.

Wenn er eine Firma haben möchte, muss er sich als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen.

Im gegebenen Fall stehen zwei Tätigkeiten zur Debatte, die möglicherweise (je nach Art der Tätigkeit) zu den freien Berufen zählen. Der Kandidat sollte sich also überlegen, ob er durch den Wechsel zum Gewerbebetrieb kraft Rechtsform als e.K. Nachteile hat, die er lieber nicht hätte - z.B. führen von Büchern und Aufstellen von Jahresabschlüssen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke!

Okay, dann lohnt es sich für sie / ihn wohl nicht. Vielen Dank!