Hallo zusammen, ich brauche mal eure Hilfe.
Ich bin von Beruf Mediengestalterin und bin auch als solche in einem Unternehmen angestellt. Nun habe ich schon einige Anfragen von Bekannten bekommen, ob ich nicht auch für Sie Printprodukte gestalten kann. Auch Anfragen für Programmschulungen habe ich bekommen. Nun ist aber mein Problem dass ich hier eine Rechnung stellen sollte, damit die „Kunden“ das auch für ihr Geschäft etc abrechnen können. Und ich natrülich auch. Ist die Anmeldung als Freiberufler hier sinnvoll? Kann ich dadurch Kurse geben und eine Rechnung stellen?
Ich hilfe würde ich mich sehr freuen.
wenn du als dozentin mit lehrauftrag tätig wirst, dürfte die freiberuflichkeit gehen - wenn du prospekte für andere im auftrag gestaltest - ist das m. E. eine gewerbliche tätigkeit -
frag sicherheitshalber beim finanzamt bzw. einem steuerberater nach
zudem solltest du dir für diese nebenbeschäftigung/en eine schrifliche genehmigung bei deinem arbeitsgeber einholen - sonst hat er ggf. einen kündigungsgrund bei bekanntwerden
Vielen dank für die schnelle Antwort.
Ich war mir eben nicht sicher da einige Arbeitskollegen von mir als „Freelancer“ arbeiten, sprich Freiberufler und auch Drucherzeugnisse gestalten. Deswegen dachte ich dass mein Berufsfeld eventuell unter die Kategorie der Freiberufler fällt da eben die Höhe der „erwirtschafteten Beträge“ eher gering ist und nach Gewerbssteuer gleich null sein wird.
Das beim Arbeitgeber anzumelden ist mir bekannte und wird natürlich genemigt, aber vielen dank für den Hinweis.
Dann werde ich mich mal beim Finanzamt und Steuerberater erkundigen.
Sorry für die späte Antwort.
Wenn Sie für Ihre Leistungen eine Rechnung stellen wollen, sind Sie unternehmerisch tätig und müssen beim FA auch eine Steuernummer erhalten.
Diese ist immer ein fester Bestandteil einer Rechnung.
Auch wenn Sie Umsatzsteuer (Vorsteuer) ziehen wollen… ohne Meldung beim FA geht das nicht.